Derzeit bekommen Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines landwirtschaftlichen Betriebes mindestens zwei Briefe. In einem werden sie zur Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung aufgefordert (Zensus 2022), in einem weiteren darüber informiert, dass sie ab dem 1. Juli 2022 bis spätesten 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen.
Wer bekommt derzeit Post in Sachen Grundsteuerreform vom Finanzamt?
Alle, die zum Stichtag 1.1.2022 Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind. Das gilt auch für mit Erbbaurecht belastete Grundstücke oder für Gebäude auf fremdem Boden. Es genügt Miteigentümerin oder Miteigentümer zu sein. Sie alle sind verpflichtet vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung bei ihrem Finanzamt abzugeben, teilt die Bayerische Finanzverwaltung mit.
Warum gibt es zwei oder sogar noch mehr Briefe?
Parallel zur Neubewertung der Grundsteuer aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgericht, findet in Deutschland 2022 auch ein Zensus statt, bei dem alle Gebäude und Wohnungen gezählt werden. Immobilienbesitzer erhalten somit zwei Schreiben. Eines von ihrem Finanzamt und eines vom Bayerischen Landesamt für Statistik. Beide Erhebungen sind unabhängig voneinander. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen dürfen die Behörden die Daten nicht austauschen. Sowohl die Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung als auch die Abgabe der Grundsteuererklärung sind verpflichtend.
"Es ist sicher unglücklich, dass mehr oder weniger zeitgleich mit den Informationsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärungen viele Bürger und Bürgerinnen auch die Anschreiben zum Zensus 2022 erhalten haben", sagt Frank Rumpel, Würzburger Steuerberater und Leiter der Kanzlei Ecovis. Nicht allen sei dabei unmittelbar klar, dass beides nichts miteinander zu tun habe. Wer Immobilien oder Grundstücke in mehreren Bundesländern (z. B. Ferien- oder Mietwohnungen) besitzt, muss die Erklärung für jedes Bundesland abgeben und erhält entsprechend mehrere Briefe.
Was, wenn ich bis 1. Juli keinen Brief erhalten haben?
Offenbar hat bis heute noch nicht jeder Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben zur Grundsteuer erhalten, sagt Frank Rumpel. Grundsätzlich sei dies auch nicht nötig, da die Finanzverwaltung in Bayern mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 zur Abgabe der Grundsteuererklärungen bis zum 31. Oktober 2022 aufgefordert habe. Dementsprechend müsste sich jeder Bürger und jede Bürgerin entsprechend informieren, was sicher nicht der Fall sei.
Muss ich als Rentnerin oder Rentner auch eine Erklärung einreichen?
Frank Rumpel stellte bereits vielfach fest, "dass gerade bei älteren Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen die Meinung herrscht, dass man aufgrund des Alters nichts mehr beim Finanzamt einzureichen hätte". Man gehe davon aus, dass die persönliche einkommensteuerliche Situation auch für alle anderen Steuerarten gelte. Dies ist nicht der Fall, so die Bayerische Finanzverwaltung. Auch Rentnerinnen und Rentner müssten Grundsteuer bezahlen und seien zur Abgabe eine Grundsteuererklärung verpflichtet. Auch wenn ihre Jahresrente unter dem Rentenfreibetrag liege.
Was muss man tun, wenn man die Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten hat?
Vor dem 1. Juli sind die Portale zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht geöffnet. Man kann also noch gar nicht tätig werden. Wer allerdings seine Erklärung online über das "Elster-Portal" abgeben möchte und dort noch nicht registriert ist, kann das jetzt schon tun, denn die Registrierung könne bis zu zwei Wochen dauern, so die Finanzverwaltung. Wer sich steuerlich beraten lässt, kann seinen Steuerberater mit der Erledigung beauftragen. Laut Finanzverwaltung kann man vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 alle Angaben aus dem Liegenschaftskataster kostenlos im Internet abrufen. Die Angaben seien zudem aus dem notariellen Kaufvertrag, dem Bauantrag oder im Grundbuch der Gemeinde ersichtlich. Frank Rumpel bedauert, dass die kostenlosen Informationsmöglichkeiten erst ab dem 1. Juli zur Verfügung stünden, so könne man erst ab diesem Zeitpunkt praktische Erfahrungen sammeln.
Ab wann gilt die reformierte Grundsteuer und muss man mit höheren Grundsteuern rechnen?
Die neue Grundsteuer wird ab 1.1.2025 fällig. Bis dahin gilt der bisherige Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Ob es dann teurer wird, bleibt spannend. Beispielrechnungen führten meistens zu Erhöhungen der Grundsteuer. Allerdings hängt die ganz wesentlich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Nach Abgabe aller Grundsteuererklärungen sind die Gemeinden angehalten, ihre Hebesätze 2024 entsprechend anzupassen. Wenn eine Gemeinde ihre Einnahmen aus der Grundsteuer nicht erhöhen will, kann sie entsprechend den Hebesatz senken. Im Schnitt würden alle Eigentümerinnen und Eigentümer dieser Gemeinde dann nicht mehr als vorher bezahlen. Je nach Gebäude- und Grundstücksgröße kann es im Einzelfall dennoch zu Erhöhungen der Grundsteuer kommen. Dies hängt vor allem von der Größe des Wohngebäudes ab.
Also einfach bei Elster registrieren und die Erklärung online abgeben!