Zum 30. Juni hat der Bund die die kostenlosen Bürgertests abgeschafft. Für Schnelltests an Teststationen oder in Apotheken sollen Bürger seither bezahlen. Für einige Personengruppen sollen die Tests kostenfrei bleiben - etwa für Menschen, die kranke oder behinderte Angehörige in Heimen oder Kliniken besuchen wollen.
Dafür allerdings braucht man eine Bestätigung. Doch wie diese auszusehen hat und in welcher Form sie vorgelegt werden muss – das sorgt in Teststationen und vor allem bei Bürgern aktuell für große Verwirrung. Die Bayerische Staatsregierung fordert die Bundesregierung auf, "endlich verbindliche Vorgaben zum Nachweis des Anspruchs auf Bürgertestung zu kommunizieren". Ein Überblick, wie genau die Regelung aktuell gehandhabt wird und was man sonst noch über die Testung wissen muss.
Müssen Bürgerinnen und Bürger jetzt Coronatests selbst bezahlen?
Im Prinzip sollen Bürgerinnen und Bürger seit dem 30. Juni für Schnelltests an Teststationen oder in Apotheken die kompletten Kosten für den Test zahlen, also bis zu 11,50 Euro. In manchen Fällen werden drei Euro fällig. Kostenlos bleiben die Schnelltests für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, etwa Kinder unter fünf Jahren oder Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft. Kostenfrei bleiben die Tests auch für Menschen, die zu Hause einen Angehörigen pflegen. Ausgenommen von der Zahlung sind außerdem Personen, die in einer Klinik oder eine Pflegeeinrichtung leben, arbeiten oder dort jemanden besuchen wollen. Wie der Sprecher des Bayerischen Apothekerverbands für den Würzburger Raum, Wolfgang Schiedermair, betont, müssen diese Ausnahmefälle aber "glaubhaft nachgewiesen" werden.
Welche Art von Bestätigung braucht man, damit der Test kostenfrei bleibt?
Aktuell ist laut Bayerischem Gesundheitsminsterium für etliche Personengruppen eine unterschriebene Selbsterklärung ausreichend. Dies gilt laut einer Auskunft des Ministeriums vom 6. Juli aktuell für Besucher vulnerabler Einrichtungen wie Altenheime oder Kliniken, für pflegende Angehörige sowie für Menschen mit Behinderung, die Unterstützung über das persönliche Budget erhalten und deren Assistenzkräfte. Ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung oder des Krankenhauses ist für diese Personengruppen laut Ministerium "damit derzeit keine zwingende Voraussetzung, um eine kostenlose Bürgertestung zu erhalten".
Ein Formular für die Selbsterklärung hat das Bayerische Gesundheitsministerium im Internet bereitgestellt, es kann heruntergeladen und ausgedruckt werden (Musterformular unter www.stmgp.bayern.de)
Für welche Personengruppen kostet der Test reduzierte drei Euro und was müssen sie vorzeigen?
Laut neuer Testverordnung des Bundes zahlen einige Personengruppen den reduzierten Betrag von drei Euro. Dazu sollen Menschen gehören, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen. Außerdem alle, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahre haben oder die über eine Corona-Warnapp über erhöhte Ansteckungsgefahr informiert worden sind. Wie das Bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage bestätigt, reicht für diese Personengruppen eine unterschriebene Selbsterklärung aktuell nicht aus. Sie müssten zusätzlich zum Identitätsnachweis die Testberechtigung durch Dokumente wie ein ärztliches Attest, eine Eintrittskarte für eine geplante Veranstaltung oder eine rote Corona Warn-App belegen.
Kann man sich kostenlos testen lassen, wenn man Corona-Symptome hat?
Laut der neuen Test-Strategie des Bundesgesundheitsminsteriums sollen symptomatische Patientinnen und Patienten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch abklären. "Sie gehören auf jeden Fall in die Hände eines Arztes und sollen künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes getestet werden", erklärt das Ministerium. Dann erfolge die Abrechnung über die Krankenkassenkarte. Veranlassen behandelnde Ärzte eine PCR-Testung, sei diese kostenlos.
Wie lange muss ich mich bei einem positiven Corona-Test isolieren?
Wer ein positives Testergebnis auf das Coronavirus bekommt, muss sofort alle Kontakte vermeiden - abgesehen vom Gang zur Teststelle natürlich. Dies gilt laut Bayerischem Gesundheitsministerium bereits bei einem positiven Selbsttest. Eine Anordnung des Gesundheitsamts ist für die Isolation nicht erforderlich. Seit April gilt: Betroffene müssen bei einem positiven Coronatest mindestens fünf Tage lang zu Hause in Isolation bleiben. Haben sie danach keine Symptome mehr, können sie die Isolation beenden. Halten die Symptome an, verlängert sich die Isolation auf maximal zehn Tage. Erst wenn 48 Stunden lang keine Corona-Symptome auftreten, endet die Isolation.
Ist Freitesten noch nötig?
Nein, grundsätzlich ist ein Freitesten seit April nicht mehr erforderlich. Eine Ausnahme besteht für Personen, die in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder in der Eingliederungshilfe arbeiten. Sie können erst wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen.
Muss ich noch Kontaktpersonen benennen und müssen diese zu Hause bleiben?
Nein, es müssen keine Kontaktpersonen mehr benannt werden. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen gibt es seit April auch nicht mehr. Doch bitten die Gesundheitsämter Betroffene, ihre engen Kontaktpersonen über ihre Infektion zu informieren. Dies gilt ganz besonders, wenn die Kontaktpersonen mit kranken, alten oder behinderten Personen leben oder arbeiten.
Müssen Bürger ein positives Testergebnis dem Arbeitgeber melden?
Laut dem Würzburger Gesundheitsamt muss aktuell dem Arbeitgeber ein positives Ergebnis nicht mitgeteilt werden.
Wer blickt da eigentlich noch durch?
Ihre Überschrift trifft voll zu: "Große Verwirrung ...."