Ein verstörendes Bild aus dem Internet steht am Donnerstag im Mittelpunkt eines Prozesses am Würzburger Landgericht: Ein Wehrmachtssoldat zielt mit einem Maschinengewehr auf den Betrachter. Darunter steht: "Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab".
Musterbeispiel für Hasspostings
Fremdenfeindliche "Hasspostings" sind strafbar. Der Gesetzgeber hat – mit genau diesem Bild als Musterbeispiel – die Betreiber sozialer Netzwerke aufgefordert, sie dem Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Auf das Meldeverfahren haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geeinigt, die Innenminister der Länder stimmten zu.
Das Bild hat nicht nur in Würzburg traurige Bekanntheit erlangt. Es hat einen AfD-Abgeordneten in Erklärungsnot gebracht, den Bundestag beschäftigt und eine Reihe von Gerichten. In Meißen und Stuttgart kostete es Versender ihren Arbeitsplatz. Gerichte sprachen Geldstrafen für Volksverhetzung aus – in einem Fall sogar eine Haftstrafe von neun Monate mit Bewährung.
7200 Euro für Volksverhetzung
In Würzburg sollte ein inzwischen zurückgetretener Faschingsfunktionär in erster Instanz 7200 Euro dafür zahlen, dass er dieses und ähnliche Bilder in einer WhatsApp-Gruppe verbreitet hatte. Die Gruppe war privat, die 25 Teilnehmer waren aber vorrangig Elferräte und andere ranghohe Vertreter der Gilde Giemaul in Würzburg-Heidingsfeld bis hinauf zum Präsidenten des Faschingsvereins.
In Unterfranken hatte der Fall 2019 für viel Aufregung gesorgt – auch deshalb, weil die Gilde nicht den Versender attackierte, sondern die stellvertretende Vorsitzende. Die hatte intern gefordert, solche Äußerungen zu unterbinden. Am Ende wurde sie gedrängt, den Verein zu verlassen. Der Funktionär wollte ihr jede Äußerung zu dem Fall sogar gerichtlich verbieten – doch das Gericht gab der Frau Recht, der Fall wurde dadurch erst öffentlich bekannt.
Politik distanzierte sich
Der Würzburger Oberbürgermeister Christian Schuchardt und seine Stellvertreter distanzierten sich zeitweise öffentlich, andere Faschingsvereine zeigten ihr Befremden. Die Gilde sah sich veranlasst, öffentlich zu erklären, dass sie Fremdenfeindlichkeit ablehne.
Einen Strafbefehl der Würzburger Staatanwaltschaft akzeptierte der einstige Funktionär, der seinen Vorstandsposten verlor, nicht. Im Prozess am Amtsgericht sagte ein Ermittler im Zeugenstand: Unter 6000 Bildern auf dem Handy des Angeklagten seien "auch geschmacklose und rassistische" gewesen.
"Man kann über vieles lachen, aber darüber nicht"
Der Angeklagte sagt, er stehe keinem rechten Gedankengut nahe, habe das für eine Art Satire gehalten und sich bei der Verbreitung nichts Böses gedacht. Sein Anwalt bezeichnete das Bild des drohenden MG-Schützen als harmlos wie Ostfriesenwitze. Der Richter war anderer Meinung: "Man kann über vieles lachen, aber darüber nicht."
Der Ex-Funktionär wollte einen Freispruch, dem Staatsanwalt war die Strafe zu milde, beide gingen in Berufung. Ein Prozess wurde mehrfach angesetzt und wieder verschoben. Zwei Jahre nach Bekanntwerden des Falles soll nun das Landgericht am Donnerstag einen Schlussstrich ziehen.
Was ist an der Aussage von Wi127 nicht zu verstehen
Ob die Gilde am Umzug nur am Rande beteiligt ist, ist ohne Belang