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Veitshöchheim
Geplanter Kindergartenneubau hinter der Tennishalle: Änderung des Flächennutzungsplans liegt nun öffentlich aus
Die Anwohner 'Am Hölzlein' in der Gartensiedlung sind strikt dagegen, hinter der Tennishalle  direkt im Anschluss an ihre Grundstücke bis zum Waldrand hin eine sechsgruppige Kita zu bauen. Auch der Bolzplatz an dieser Stelle müsste dem Neubau weichen.
Foto: Dieter Gürz | Die Anwohner "Am Hölzlein" in der Gartensiedlung sind strikt dagegen, hinter der Tennishalle direkt im Anschluss an ihre Grundstücke bis zum Waldrand hin eine sechsgruppige Kita zu bauen.
Dieter Gürz
 |  aktualisiert: 07.05.2023 02:27 Uhr

Im Juni 2021 wurde vom Veitshöchheimer Gemeinderat der Grundsatzbeschluss gefasst, in der Gartensiedlung am Waldrand "Gebranntes Hölzlein" auf der Fläche hinter der Tennishalle eine Kindertagesstätte für sechs Gruppen zu bauen. Der Hauptausschuss beschloss infolge dessen nun in seiner Sitzung am 25. April einstimmig, ohne weitere Wortmeldungen, dafür unter der Bezeichnung "Speckert VII" einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Umgriff betrifft ein gemeindliches Grundstück, das im Flächennutzungsplan als "Sportfläche" festgesetzt ist. Bereits im März wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern, aus der "Sportfläche" soll eine Fläche für "Gemeindebedarf – Kindergarten/Kinderhort" werden. Der Vorentwurf dieser Planänderung liegt nun in der Zeit vom 2. bis 31. Mai im Rathaus während der allgemeinen Dienststunden öffentlich vor dem Zimmer-Nr. 119 aus und kann dort eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Wie Bürgermeister Jürgen Götz in der Sitzung sagte, werden bei Bedarf notwendige Auskünfte zur Planung erteilt.

Dasselbe Prozedere gelte dann auch für den Bebauungsplan, der aber zuvor noch nach Ausarbeitung der Planung dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung und zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung im Bebauungsplanverfahren vorgelegt werde.

Wie berichtet, brachte im Januar 2023 eine Anwohnerinitiative Flugblätter und eine Unterschriftenliste gegen den Bau einer Kita mit vier Krippen– und zwei Kindergartengruppen an diesem Standort unmittelbar am Rande des Wohngebietes "Hölzlein" in Umlauf, die 38 Personen aus 18 Haushalten unterschrieben. Vorgeworfen wurde allseits dem Gemeinderat, dass er nicht im Bebauungsplan Sandäcker eine Kita vorgesehen hat. Die Anwohner machten weiter die Verletzung naturschutzrechtlicher Belange geltend, da viele Heckenzonen entfernt würden, in denen zahlreiche Vögel und Kleinlebewesen ihre Nist- und Schlafplätze haben. Die Beschwerdeführer befürchten weiter, dass der Hol- und Bringverkehr bei 100 Kindern mit täglich 400 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen zu chaotischen Verhältnissen in der Wolfstalstraße führen würde, so zu deutlichen Staus in der "Rush-Hour" mit deutlich erhöhten Schadstoff- und Lärmbelastungen. Protestiert hatte zudem ein Anlieger gegen den Wegfall des hier seit 2007 von Anliegern gestalteten Bolzplatzes. Bürgermeister Jürgen Götz hatte daraufhin auf der Homepage der Gemeinde in einer ausführlichen Stellungnahme die vorgebrachten Bedenken zerstreut. Der Gemeinderat beschloss dann auch am Standort hinter der Tennishalle festzuhalten.

Der Bürgermeister sagte nun aber in der Sitzung, dass die Anwohnerinnen und Anwohner sowohl im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens als dann auch beim Bebauungsplanverfahren ihre Einwände vorbringen können. Eingehende Äußerungen würde vom Gemeinderat einer Abwägung unterzogen. Geplant sei auch, den ersten Bauentwurf des Kindergartens in einer Info-Veranstaltung zu erläutern. Den unmittelbaren Nachbarn würde natürlich auch der Bauantrag vorgelegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 'Speckert VII' liegt zwischen Wohnbebauung, Tennishalle und Gemeindewald.
Foto: Dieter Gürz | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Speckert VII" liegt zwischen Wohnbebauung, Tennishalle und Gemeindewald.
 
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