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Hettstadt
Gefahr für den Rotmilan: BayWa-Anlage steht tagsüber still
Eine Windkraftanlage der BayWa r.e. an der Kühruh muss tagsüber von April bis Juli abgeschaltet sein. Die anderen fünf dürfen uneingeschränkt Strom liefern - warum nun das?
Wegen einer möglichen Gefährdung des Rotmilans muss die Windkraftanlage der BayWa r.e. (2.v.r.) an der Kühruh zwischen Hettstadt und Leinach tagsüber in den Monaten April bis Juli abgeschaltet sein. Die anderen fünf Anlagen dürfen jedoch uneingeschränkt Strom liefern. 
Foto: Herbert Ehehalt | Wegen einer möglichen Gefährdung des Rotmilans muss die Windkraftanlage der BayWa r.e. (2.v.r.) an der Kühruh zwischen Hettstadt und Leinach tagsüber in den Monaten April bis Juli abgeschaltet sein.
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 02.07.2020 02:10 Uhr

Mehr als jede andere gewöhnliche Windkraftanlage ist das von der BayWa r.e. GmbH betriebene Windrad an der "Kühruh" aufgrund seines Standortes in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem von Anhängern der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben betriebenen Hofgut Terra Nova etwas Besonderes. Entsprechend aufmerksam wird deshalb der an der Rotorbewegung erkennbare, mehrfach schon unterbrochene Betrieb der Anlage beobachtet. Die zuletzt häufig stehenden Rotorblätter ließen wieder einmal die Spekulationen ins Kraut schießen. Eine Reihe von Anfragen dieser Redaktion brachten Auflösung.

Nach wie vor seien gegen die seit September vergangenen Jahres gültige Betriebserlaubnis der Windkraftanlage vier Klageverfahren "aus dem rechtlichen Umfeld der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben" beim Verwaltungsgericht (VG) Würzburg anhängig. Das VG Würzburg bestätigte dies im Wortlaut identisch zur Auskunft der BayWa r.e., ohne jedoch näher auf den oder die Klageführer einzugehen.

Lediglich ließ das VG verlauten, dass sich die Klagen jeweils gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung richteten. Die Verfahren seien jedoch nicht der Grund für den derzeit häufig stillstehenden Rotor der Anlage, erklärte die Abteilung Unternehmenskommunikation der BayWa r.e. in München.

Auflage zum Schutz des Rotmilans

Warum aber steht die Windkraftanlage in Hettstadt dann so oft still? "Als Auflage zum Schutz des Greifvogels Rotmilan - er gehört zur Familie der Habichte (Anmerk. d. Red.) - ist tagsüber in den Monaten April bis Juli eine Abschaltung der Anlage in der Genehmigung festgeschrieben. "Die Anlage wird derzeit also ganz regulär und genehmigungskonform betrieben", erklärt die Betreiberfirma. 

Interessant aber, dass die weiteren fünf Windräder anderer Betreiber auf der Kühruh ohne irgendwelche Einschränkungen in Betrieb sind. Während sich die BayWa-Anlage auf Gemarkung der Gemeinde Hettstadt befindet, stehen die anderen fünf auf Leinacher Gemeindegebiet.

Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken sei jede Genehmigung gesondert zu betrachten. In diesem Fall sei besonders, dass im 1,5 Kilometer-Radius der BayWa-Anlage der Rotmilan brütet. "Die Auflage zur Abschaltung der Anlage in den Monaten April bis Juli dient konkret dem Schutz dieses Brutplatzes", bestätigt Regierungssprecher Johannes Hardenacke.

Doch auch die anderen fünf Anlagen liegen innerhalb des genannten 1,5 Kilometer-Radius. Warum die Windräder auf Leinacher Gemarkung auch tagsüber in Betrieb sein dürfen, erläutert das zuständige Umweltamt am Landratsamt Würzburg. In dessen ausführlicher Stellungnahme heißt es unter anderem: "Ein Abschaltregime zum Schutz des Rotmilans ist lediglich in der Genehmigung für die Windkraftanlage auf der Gemarkung der Gemeinde Hettstadt vorgeschrieben. Denn nur für diese Anlage war bei Erlass der Genehmigung davon auszugehen, dass ohne eine solche Auflage zeitweise ein signifikantes Tötungsrisiko für den Rotmilan besteht."

Was bei der Risikobewertung wichtig ist 

Bei Erlass der Genehmigungen für die fünf Windkraftanlagen auf der Gemarkung Leinach im Zeitraum 2005 bis 2015 sei jeweils kein signifikantes Risiko festgestellt worden, welches eine Abschaltregelung geboten hätte, heißt es aus dem Umweltamt. Bei der Risikobewertung sei zu berücksichtigen, "dass nicht schon allein die Anwesenheit des Rotmilans in einem 1,5 km-Radius zu einem signifikanten Risiko für den Rotmilan führt". Ob tatsächlich ein Risiko bestehe, ergebe sich erst aus einer Betrachtung des Gefahrenbereichs von weniger als 250 Metern um die konkrete Windkraftanlage.

Nach Auskunft des VG Würzburg betreffen die naturschutzrechtlich gebotenen Abschaltzeiten einen der Hauptpunkte in den laufenden vier Verfahren. Geschützte Vogelarten sollten besonders in der Brutzeit behütet werden. Derzeit werde deshalb die tatsächliche Verweildauer des Rotmilans im Horst in unmittelbarer Nachbarschaft zur Anlage der BayWa r.e. ermittelt, bestätigte die Pressestelle des VG Würzburg.

Wie allerdings ein Rotmilan unter den sechs - im maximalem Radius von etwa einem Kilometer stehenden Windkraftanlagen - ein in Betrieb befindliches Windrad von einer außer Betrieb gesetzten Anlage unterscheiden will, ist auch BUND-Geschäftsführer Steffen Jodl unklar: "Eine solche Argumentation bei der Genehmigung ist für mich nicht nachvollziehbar."

Dr. Gert Joachim Hetzel, der die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben gewöhnlich in allen Rechtsfragen vertritt, war trotz der Bitte um Rückruf nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

 
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