Derzeit beziehen etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der häufigste Grund für einen Bezug sind dabei psychische Krankheiten, gefolgt von Rücken- und Krebserkrankungen. Grundsätzlich bekommen Versicherte, die wegen ihres Leidens höchstens drei Stunden am Tag arbeiten können, die volle Rente. Wer mindestens drei und weniger als sechs Stunden tätig sein kann, hat hingegen nur Anspruch auf die halbe EM-Rente. Gundula Sennewald, Pressesprecherin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, erklärt, worauf es bei der EM-Rente ankommt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat. Außerdem muss man in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Wer zum Beispiel aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Familienauszeit längere Zeit keine Beiträge in die Rentenkasse zahlt, verliert unter Umständen seinen Anspruch.
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Wie beantrage ich Erwerbsminderungsrente?
Wer frühverrentet werden möchte, muss einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Die Krankenkasse kann Beschäftigte auch auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Dieser Aufforderung müssen sie nachkommen. Wenn ein Gutachter für eine Reha-Maßnahme jedoch keine Erfolgsprognose bescheinigt, kann der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Im vergangenen Jahr sind 43 Prozent der Anträge auf EM-Rente abgelehnt worden. In jedem Ablehnungsbescheid steht eine Begründung, entweder gibt es medizinische Gründe oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Innerhalb eines Monats kann der Antragsteller dann Widerspruch einlegen, muss aber genau begründen, warum er aus seiner Sicht Anspruch auf die Rente hat. Dann gibt es eine erneute Prüfung. Wenn der Betroffene dann wieder eine Ablehnung bekommt, bleibt der Schritt zur Klage vor dem Sozialgericht.
Gibt es auch für Erwerbsminderungsrentner Hinzuverdienstgrenzen?
Ja. Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt auch die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr. Ist der Hinzuverdienst höher, gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie bei den vorzeitigen Altersrenten. Das heißt 40 Prozent des über der Grenze liegenden Hinzuverdienstes werden auf die Rente angerechnet. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es keine festgelegte jährliche Hinzuverdienstgrenze. Sie wird für jeden Versicherten von seinem Rentenversicherungsträger unter Einbeziehung des höchsten Einkommens der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn berechnet.
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Werden von meiner Rente noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen?
Als krankenversicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Zahlbetrag Ihrer Rente und nach dem Beitragssatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Den Krankenversicherungsbeitrag zahlen Sie und Ihr Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte. Er behält Ihren Anteil jeweils bei der monatlichen Rentenzahlung ein und leitet diesen zusammen mit seinem Beitragsanteil an die Krankenkasse weiter. Dagegen tragen Sie die Pflegebeiträge alleine. Sie werden ebenfalls von Ihrer Rente einbehalten und an die Krankenkasse weitergeleitet.
Erhalte ich die Erwerbminderungsrente auf Zeit oder unbefristet?
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn aber keine Aussicht besteht, dass der Rentenbezieher jemals wieder in der Lage ist zu arbeiten, erhält er diese Rente unbefristet.
Was passiert, wenn ich als Rentner ins Ausland umziehe?
Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich das auf Ihre Rente auswirken. Erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, steht Ihnen grundsätzlich nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente zu, die nur halb so hoch ist. Daher sollten Sie sich vor einem Umzug ins Ausland auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten lassen.
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