Die Krankenhäuser in der Region erhalten für das Jahr 2021 staatliche Fördermittel in Höhe von rund 27,3 Millionen Euro. Wie die Regierung von Unterfranken mitteilt, seien diese sogenannten Jahrespauschalen für 29 Häuser bewilligt worden. Die höchsten Summen gehen dabei an das Rhön-Klinikum in Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) und das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau. Nur: Reicht das?
"Diese Fördermittel sollen sicherstellen, dass die Krankenhäuser in der Entwicklung am Ball bleiben", sagt Dr. Matthias Held, Ärztlicher Direktor am Klinikum Würzburg Mitte (KWM). Gedacht seien die regelmäßig ausgezahlten Fördergelder für Investitionen in kleinere und mittlere Anlagegüter – also beispielsweise, um neue Geräte anzuschaffen oder vorhandene Technik zu modernisieren. Oder auch "für den kleinen Baubedarf an den Krankenhäusern", heißt es von der Regierung von Unterfranken.
Kein Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Insgesamt erhalten laut Regierung diejenigen Krankenhäuser Fördermittel, die im Krankenhausplan des Freistaates Bayern 2021 aufgenommen sind. Den größten Pauschalförderbetrag bekomme mit etwa 4,82 Millionen Euro das Rhön-Klinikum. Nach Aschaffenburg-Alzenau gehen circa 4,23 Millionen Euro, ans Leopoldina-Krankenhaus in Schweinfurt gut 3,51 Millionen Euro und an das Klinikum Würzburg Mitte rund 3,13 Millionen Euro.
"Diese Summe deckt ungefähr 50 Prozent von dem ab, was wir jedes Jahr investieren müssen", sagt KWM-Chef Held. Große Projekte wie Umbauten oder Innovationen könnten aus den Mitteln nicht finanziert werden. Vielmehr seien das "die Regelinvestitionen, die man als Haus machen muss, um in der Entwicklung up-to-date zu sein", um den Patienten eine moderne Versorgung zu bieten.
Mit der Corona-Pandemie hingegen hätten die Jahrespauschalen nichts zu tun, so Held. Dafür habe es teilweise Sondermittel gegeben, so seien etwa zusätzliche Beatmungsgeräte an verschiedene Kliniken geliefert worden.
Held: Mehr Investitionstätigkeit des Freistaats "dringend notwendig"
Die Förderung mit den Jahrespauschalen erfolgt aus staatlichen Mitteln. Gesetzliche Grundlagen sind laut Regierung von Unterfranken das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes und das bayerische Krankenhausgesetz.
Insgesamt sei die Investitionsunterstützung für Kliniken in Bayern damit zwar höher als in anderen Bundesländern, sagt Held. Da sie für das einzelne Krankenhaus aber eben nur etwa die Hälfte der Investitionskosten decke, müsse man den Rest aus eigenen Mitteln bewältigen. Und diese gelte es im Alltag zu erwirtschaften – neben den laufenden Kosten, so Held. "Mehr Investitionstätigkeit des Freistaates wäre da sehr wünschenswert und dringend notwendig."