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Würzburg
Feuer im Würzburger Club Odeon: Angestellte wollte Strafe nicht akzeptieren, vor Gericht zog sie Einspruch zurück
Im Club Odeon in der Augustinerstraße wurde im Mai 2023 bei einer Feuershow ein Partygast schwer verletzt. Nun musste sich die Angestellte der Bar vor Gericht verantworten.
Im Club Odeon wurde bei einer Feuershow im Mai 2023 ein Partygast schwer verletzt.
Foto: Fabian Gebert | Im Club Odeon wurde bei einer Feuershow im Mai 2023 ein Partygast schwer verletzt.
Manfred Schweidler
 und  Sophia Scheder
 |  aktualisiert: 09.09.2024 02:30 Uhr

Im Mai 2023 kam es zu einem furchtbaren Unfall im Würzburger Club Odeon, bei dem ein Mann schwer verletzt wurde. Wie berichtet, hatte eine Mitarbeiterin der Bar bei einer der im Club üblichen, aber nicht genehmigten Feuershows Alkohol auf eine bereits brennende Theke geschüttet und damit die Flammen weiter angefacht. Das Feuer ging auf einen Partygast über, der am Ende der Theke stand. Sein Oberkörper und Kopf standen in Flammen.

Der Mann aus dem Landkreis Main-Spessart lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Außerdem wurde der Club nach einer Begehung durch die städtische Fachabteilung Bauaufsicht, das Ordnungsamt und das Amt für Zivil- und Brandschutz wenige Tage nach dem Unfall vorübergehend geschlossen. Ein Video, das den Unfall zeigte, wurde von zahlreichen Würzburgerinnen und Würzburgern geteilt.

Auch gegen den Betreiber wurde ein Strafbefehl beantragt

Zwischenzeitlich wurde gegen die Angestellte sowie gegen den Betreiber des Clubs wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Am Dienstag musste sich die Mitarbeiterin der Bar vor Gericht verantworten. Einen Strafbefehl von 75 Tagessätzen zu 30 Euro hatte sie zuvor nicht akzeptiert, weshalb es zur Hauptverhandlung kam.

Wie Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgab, habe die Frau jedoch nur eine Reduzierung der Strafe gewollt und zog so ihren Einspruch zurück. Der Strafbefehl ist somit rechtskräftig. Der verletzte Gast sei als Zeuge nicht anwesend gewesen.

Der Würzburger Frank Knüpfing betreibt den Club in der Augustinerstraße seit 2016, zudem ist er unter anderem Geschäftsführer des Clubs Airport in der Gattingerstraße und der Hoch3 Skylounge im Wöhrl. Auch gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Das Gericht habe Knüpfing und seinem Anwalt nun angeboten, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 18.000 Euro einzustellen, wovon ein Teil dem Opfer zugutekommen soll, so Kostuch. Die Verteidigung habe dem noch nicht zugestimmt. Knüpfing möchte sich auf Anfrage der Redaktion nicht dazu äußern.

 
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  • Peter Koch
    Wenn man schon die Geschäfte des Herrn Knüpfing auflistet darf man den Würzburger Hofbräukeller nicht vergessen.
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  • Walter Stöckl-Manger
    Der einst vor vielen, vielen Jahren mal richtig schön und gut war.
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