Die sommerlichen Temperaturen lockten am Wochenende noch einmal viele wasserbegeisterte Menschen an den Main. Das wiederum bescherte der Wasserschutzpolizei arbeitsreiche Tage.
Bei der Streifenfahrt mit ihrem Streckenboot stellten die Polizisten auf der Wasserstraße "eine Vielzahl von Verstößen fest", so Enrico Ball vom Polizeipräsidium Unterfranken in einer Pressemitteilung. Am Samstag mussten demnach die Beamten bei ihren Kontrollen zwischen Marktbreit (Lkr. Kitzingen) und dem Altmain feststellen, dass einige Sportbootfahrer ihre Sportbootführerscheine oder ihre Ausweise über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an Bord hatten.
Eine Bootsführerin habe bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr versucht, mit einer Kopie des Ausweises, der unter anderem Name und Anschrift des Bootseigners enthält, durch die Kontrolle zu kommen. "Da sie sich ausgesprochen uneinsichtig zeigte, kommt nun eine Anzeige auf sie zu", so Pressesprecher Ball.
Boot macht die Welle: Gefahr für Badende
Außerdem kritisiert die Polizei fehlende Rücksichtnahme bei einigen Freizeitsportlern. So fiel den Beamten im Bereich einer Badebucht ein größeres Sportboot auf, das aufgrund hoher Geschwindigkeit eine große Welle produzierte.
Dabei kann der Sog- und Wellenschlag eine Gefahr für die in der Badebucht badenden Familien mit ihren Kleinkindern darstellen. "Der Fahrer des Sportbootes zeigte sich bei der Kontrolle sehr überrascht von den möglichen Gefahren", so der Polizeisprecher. Am Sonntag ging die Wasserschutzpolizei zudem der Mitteilung eines Kanuverleihs in Schwarzach (Lkr. Kitzingen) nach: Sportbootführer hätten offenbar beinahe ein Kanu zum Kentern gebracht.
Gekentert und an Land geschwommen
Zu einer weiteren brenzligen Situation kam es am Sonntagvormittag, als zwei Ruderinnen auf Höhe des Sebastian-Kneipp-Steges in Würzburg auf den Bug eines Güterschiffes zufuhren. Erst auf das laute Hupen des Schiffshorns reagierten die Frauen laut Polizei. Zu diesem Zeitpunkt hätten sie sich jedoch bereits zu nah an dem Schiff befunden, sodass ihr rückwärtsfahrender Doppelzweier gekentert sei. Die Sportlerinnen konnten mit ihrem Boot an Land schwimmen und unverletzt den Main verlassen.
Vor dem Hintergrund der vielen Einsätze macht die Polizei noch einmal auf die Regeln auf dem Main aufmerksam: So gelte für Bootsfahrer wie auf der Straße die 0,5 Promille-Grenze; 100 Meter ober- und unterhalb von Wehr-oder Schleusenanlagen ist das Schwimmen genauso verboten wie in Kraftwerksanlagen, Hafeneinfahrten und unter Brücken; 50 Meter ober- und unterhalb von Schiffsliegeplätzen, Parallelhäfen und Anlegestellen sollte man nicht ankern oder sich über einen längeren Zeitraum dort aufhalten.