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Neustadt am Main
Schiffsführer von Flusskreuzfahrtschiff verhindert schweren Zusammenstoß auf dem Main
Flusskreuzfahrtschiffe bei Karlstadt.
Foto: Björn Kohlhepp | Flusskreuzfahrtschiffe bei Karlstadt.
Bearbeitet von Rainer Dehmer
 |  aktualisiert: 27.06.2024 02:47 Uhr

Ein erfahrener Schiffsführer eines Flusskreuzfahrtschiffs hat in der Nacht zu Mittwoch auf dem Main bei Neustadt dank seiner schnellen Reaktion eine Havarie verhindert. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, wäre bei einer Kollision eine Vielzahl an Verletzten zu erwarten gewesen.

Den Angaben zufolge hatte der Schiffsführer eines Gütermotorschiffes bei Neustadt geankert, um dort die Nacht zu verbringen. Im Laufe der nächsten Stunden drehte sich sein Fahrzeug und stellte sich quer. Eine Vorbeifahrt war nicht mehr möglich, da das Schiff den ganzen Main blockierte. Da die gesamte Mannschaft des Gütermotorschiffes schlief, wurde das Querstellen nicht bemerkt.

Kapitän führt geistesgegenwärtig Notmanöver durch

Um 3.50 Uhr fuhr ein mit 175 Menschen besetztes Passagierschiff von Würzburg auf dem Main in Richtung Aschaffenburg – direkt auf das quer liegende Schiff zu. Der Kapitän erkannte auf seinem Radar ein Hindernis und führte geistesgegenwärtig ein Notmanöver durch. Er konnte sein Fahrzeug etwa 20 bis 30 Meter vor dem Gütermotorschiff stoppen. 

Infolge des Geschehens wurde ein Rettungs- und Polizeieinsatz ausgelöst, da nicht klar war, in welchem gesundheitlichen Zustand sich die Mannschaft auf dem Gütermotorschiff befindet. Denn es konnte zunächst kein Kontakt hergestellt werden. Aufgrund des Großaufgebots an Rettungskräften und Polizei wachte die Besatzung schnell auf.

Der Schiffsführer konnte sich aus eigenen Kräften unter starkem Maschinen- und Rudereinsatz aus der misslichen Lage befreien. Sein Schiff war unbeschädigt. Er konnte seine Reise in Absprache mit den Sicherheitskräften und Bediensteten des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Main fortsetzen.

Die Wasserschutzpolizeigruppe Würzburg hat die Ermittlungen zum Vorfall aufgenommen. Der Schiffsführer muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen schifffahrtsrechtlicher Verstöße und in einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs verantworten.

 
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