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Würzburg
Fall Maddie: Staatsanwaltschaft will verhindern, dass Verdächtiger aus Würzburg frei kommt
Die Staatsanwaltschaft will Christian B. in Haft halten, bis der weltweit bekannte Fall der vermissten Dreijährigen geklärt ist. Doch dafür braucht es die Zustimmung Italiens.
Kate und Gerry McCann zeigen während einer Pressekonferenz ein Bild ihrer verschwundenen Tochter Madeleine. Ein 45-Jähriger aus dem Raum Würzburg wird verdächtigt, für das Verschwinden der damals Dreijährigen verantwortlich zu sein.
Foto: Soeren Stache, dpa | Kate und Gerry McCann zeigen während einer Pressekonferenz ein Bild ihrer verschwundenen Tochter Madeleine. Ein 45-Jähriger aus dem Raum Würzburg wird verdächtigt, für das Verschwinden der damals Dreijährigen ...
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 23:29 Uhr

Schlechte Nachrichten für den Würzburger Verdächtigen im Fall Maddie. Gerade sitzt der 45-jährige Christian B. eine siebenjährige Haftstrafe für die Vergewaltigung einer Touristin ab. Und in Haft soll er auch bleiben, wenn es nach der Staatsanwaltschaft Braunschweig geht: Sie erwirkte jetzt vorsorglich am Landgericht Braunschweig einen Haftbefehl wegen fünf neuer Sexualstraftaten. Darunter ist nicht der Fall der seit 2007 vermissten dreijährigen Maddie – jedenfalls noch nicht. Die Ermittler fürchten, B. könne sich nach einer Freilassung wieder aus dem Staub machen, ehe der Fall Maddie geklärt werden kann.

In Würzburg zu Haftstrafe verurteilt

Die zuständige Strafkammer sieht die Indizien in den fünf jetzt angeklagten Fällen für solide genug an, um Haftbefehl zu erwirken. Das bestätigte sie in einer Presseerklärung. Dem 45-jährigen Würzburger werden in drei Fällen schwere Vergewaltigung und in zwei Fällen sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen – wie schon als 17-Jährigem im Landkreis Würzburg.

Damals hatte seine kriminelle Laufbahn begonnen: Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde er vom Amtsgericht Würzburg zu seiner ersten Haftstrafe verurteilt, entzog sich aber 1995 der Vollstreckung durch die Flucht nach Portugal. Dort soll er die neuen Taten zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 begangen haben. Und dort war 2007 auch die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Ferienanlage verschwunden. Die Ermittlungen zu ihrem Verschwinden gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, erklärten die Strafverfolger auf Anfrage dieser Redaktion.

Italienische Justiz muss zustimmen

Die Vollstreckung des neuen Haftbefehls ist laut Gericht allerdings von der Zustimmung der italienischen Justiz abhängig. Dort war der Angeschuldigte 2020 unter exakt umrissenen Bedingungen festgenommen und ausgeliefert worden. Die Genehmigung der Italiener muss die Staatsanwaltschaft jetzt einholen.

Sowohl das Landgericht als auch die Staatsanwaltschaft sehen die Haftgründe wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr gegeben. Verteidiger Friedrich Fülscher hält die Beweislage für zu dürftig.

Praia da Rocha an der Algarve, der Tatort einer der jetzt angeklagten Vergewaltigungen, ist nicht weit von Praia da Luz entfernt, wo drei Jahre später die kleine Maddie spurlos verschwand. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass der Täter das Kind aus der Ferienwohnung der Familie entführte und tötete.

 
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