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Würzburg/Karlsruhe
Facebook-Prozess von Renate Künast geht weiter: Warum die Würzburger Anwälte vor dem BGH nicht mehr dabei sind
Grünen-Politikerin Renate Künast gewann das Verfahren gegen den Plattform-Betreiber. Trotzdem legt sie jetzt Revision gegen das Urteil ein. Wie reagiert der Meta-Konzern?
Im Prozess gegen den Meta-Konzern wurde die Bundestagsabgeordnete Renate Künast in zwei Instanzen von den Würzburger Anwälten Matthias Pilz (links) und Chan-jo Jun vertreten. Jetzt zieht sie vor die höchste Instanz.  
Foto: Johannes Kiefer | Im Prozess gegen den Meta-Konzern wurde die Bundestagsabgeordnete Renate Künast in zwei Instanzen von den Würzburger Anwälten Matthias Pilz (links) und Chan-jo Jun vertreten.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 17.03.2024 02:38 Uhr

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun sprach von einem "historischen Urteil", das das Oberlandesgericht Frankfurt Ende Januar zugunsten der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gefällt hatte: Die Richter verpflichteten den Facebook-Mutterkonzern Meta, nicht nur Fake-Zitate, die Künast als rechtswidrig gemeldet hatte, zu löschen, sondern auch sinngleiche Kopien dieser Memes proaktiv aufzuspüren und dauerhaft in Facebook zu entfernen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Eine Seite hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der höchsten deutschen Instanz, Revision beantragt. Dies bestätigt eine Sprecherin nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

Facebook akzeptiert das Urteil offenbar

Das Überraschende: Nicht der Meta-Konzern geht den Weg nach Karlsruhe. Vielmehr hat Renate Künast gemeinsam mit der Hilfsorganisation HateAid Revision beantragt.

Dass Meta das Frankfurter Urteil, das dem Konzern umfangreiche (und damit auch teure) Moderationspflichten auferlegt, offensichtlich akzeptiert, überrascht. Warum ist das so? Trotz mehrfacher Nachfrage gab es dazu keine Stellungnahme von dem Unternehmen. 

Offen ist, was Künast mit der Revision beim BGH erreichen möchte. Für die Organisation HateAid, die den Prozess finanziert, bat Geschäftsführerin Josephine Ballon, doch die Begründung abzuwarten. Es werde derzeit daran gearbeitet, "da bitten wir um Verständnis".

Gut möglich, dass Künast und HateAid eine Möglichkeit sehen, auch noch die Forderung von 10.000 Euro Schmerzensgeld erfüllt zu bekommen. Diesen Anspruch hatte das Oberlandesgericht im Unterschied zum Landgericht Frankfurt, der ersten Instanz des Verfahrens, nämlich verneint.

Beim BGH dürfen nur ausgewählte Kanzleien Prozesse führen 

Vor dem BGH wird die Grünen-Politikerin im Übrigen nicht mehr von den Würzburger Anwälten Matthias Pilz und Chan-jo Jun vertreten. Der Grund ist ein formaler: In Zivilverfahren am höchsten deutschen Gericht dürfen nur bestimmte Anwältinnen und Anwälte, die die entsprechende BGH-Zulassung haben, Mandate übernehmen. Er gehe davon aus, dass die Kanzlei, die das Künast-Verfahren bearbeitet, bald schon Kontakt zu ihm aufnimmt, sagt Jun.        

 
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  • Hiltrud Erhard
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  • Martin Deeg
    Gibt es denn überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für diese Revision?

    Nur wegen "Schmerzensgeld" hier weiter breit machen, dünkt etwas seltsam...
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  • Thomas Hemmerich
    Auch wenn es so wie hier, nichts zu berichten gibt, wird über den Würzburger Anwalt Chan jo Jun berichtet. Ich frage mich schon lange, warum das so ist. Die Antwort weiß vermutlich nur die MP selbst.
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