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Würzburg
Schwerkranken Vermieter betrogen: Freiheitsstrafe für Polizisten
Das Würzburger Schöffengericht nahm dem Angeklagten in dem verzwickten Betrugsfall vieles nicht ab: Jetzt wurde der 42-Jährige zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Urteil gesprochen: Ein vom Dienst suspendierter Polizist muss wegen Drogendelikten und Betrugs in Haft.
Foto: Silvia Gralla | Urteil gesprochen: Ein vom Dienst suspendierter Polizist muss wegen Drogendelikten und Betrugs in Haft.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 10.02.2024 08:31 Uhr

Wegen  Drogendelikten und Betrugs in einem besonders schweren Fall mit einer Schadenssumme von mindestens 54 000 Euro ist ein 42- jähriger vom Dienst suspendierter Polizist am Freitag in Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und  drei  Monaten verurteilt worden. Dass er keine Polizei-Uniform mehr tragen wird, hatte für den bis zur vorläufigen Suspendierung im Oktober 2017 bei der Polizeidirektion Tauberbischofsheim tätigen Beamten schon vor der Urteilsverkündung des Schöffengerichts festgestanden.  Das Opfer des 42-Jährigen: sein todkranker Vermieter.   

Er wolle  neu anfangen und "was Handwerkliches" machten, sagte der Angeklagte am Ende der fünf Tage dauernden Beweisaufnahme. Er habe bereits mehrere Praktika gemacht und wolle endgültig von Drogen loskommen. Offenbar hatte der Polizist jahrelang Haschisch und Marihuana konsumiert, ohne dass es in seiner Dienststelle aufgefallen war.

Auslöser: eine große Erbschaft

Dass der Angeklagte hatte sich um seinen schwerkranken Vermieter in Helmstadt (Lkr. Würzburg) gekümmert, ihn zum Arzt gefahren, für ihn Medikamente aus der Apotheke geholt, ihn im Krankenhaus besucht und sich in den Umgang mit Magensonde und Sprechkanüle einweisen lassen. Vor Gericht wurde im Rückblick deutlich, dass es für die Hilfe für den Anfang 2018 verstorbenen Vermieter ab einem bestimmten Zeitpunkt "einen ganz konkreten Anlass" gegeben hatte: Er habe von einer großen Erbschaft des Vermieters erfahren, so der 42-Jährige. Von da an habe er auch dessen Schriftverkehr und  Geldangelegenheiten "übernommen",  sich Vollmachten ausstellen lassen und sei "fast immer dagewesen".

Signale des Gerichts, dass manche Vorwürfe der Anklage durch nichts zu widerlegen seien, habe der Angeklagte nicht beachtet, sagte der Vorsitzende Richter Mark Kurzawski in der Urteilsbegründung. Damit habe er selbst die  Chance auf eine geringere Freiheitsstrafe vertan. Die Einlassung, dass ihm Polizeidienst und Krankenpflege rund um die Uhr zu viel geworden seien, er Drogenprobleme habe und deswegen alles außer Kontrolle geraten sei, habe man ihm nur schwer widerlegen können, so der Richter. Gestanden hatte der Angeklagte nur die Kontakte zu einem Dealer.

Unverständlich sei, so Kurzawski, dass der Angeklagte sich vom Polizeipräsidium Heilbronn seine Arbeitszeit um 50 Prozent hatte reduzieren lassen - angeblich zur Pflege seiner kranken Mutter.  Damit habe er seinen Kollegen in Tauberbischofsheim  Mehrarbeit aufgeladen und selbste die Zeit genutzt, um die schwere Krankheit des Vermieters finanziell für sich auszunutzen und Rechnungen zu bezahlen, mit denen der Vermieter gar nichts zu tun hatte.  

Zum Verteidigungskonzept des Angeklagten hatte gehört, dass er der inzwischen pflegebedürftigen und nicht mehr vernehmungsfähigen Witwe des Opfers regelmäßig Haushaltsgeld und weitere Beträge habe zukommen lassen. "Im Auftrag des Ehemannes", denn sein Vermieter sei der Meinung gewesen, seine Frau könne nicht mit Geld umgehen und würde größere Beträge an ihre Familie auf den Philippinen schicken. 

Dass auf diese Weise Geld verschwunden sei, dafür sah das Gericht jedoch keinen Anhaltspunkt. Die Witwe selbst ist nach einem Schlaganfall pflegebedürftig. In einem Zivilgerichtsverfahren versuchen ihre Anwälte,  ihr die vollen Rechte am Haus "zurückzuholen". Von seinem schwerkranken Vermieter hatte sich der Angeklagte bei einem Notar ein Wohnrecht auf Lebenszeit und ein Vorkaufsrecht sichern lassen.

Prozess geht wohl in die nächste Runde

Im Urteil wurde Wertersatz angeordnet, also die Schadenssumme von 54 000 Euro zurückgefordert. Die Frage, warum der verzwickte Fall nicht von der Kriminalpolizei Würzburg,  sondern von der Polizeiinspektion Würzburg-Land bearbeitet worden war, wurde im Prozess nicht beantwortet. Den Ermittlungen, werteten es Prozessbeteiligte, hätte es "gut getan". 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat bereits Rechtsmittel angekündigt.

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    klar wird er in Berufung gehen...die Pension steht auch auf dem Spiel
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