zurück
Würzburg
Polizist soll Konto des todkranken Vermieters geplündert haben
Mit einem Wundermittel soll ein Ordnungshüter seinem Vermieter falsche Hoffnung gemacht haben. Vor Gericht muss er jetzt den Besitz von über 80 000 Euro und Drogen erklären.
Geldgierig soll ein Polizist seinem schwer kranken Vermieter Fürsorge vorgegaukelt haben, um an viel Geld zu kommen (Symbolbild). Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa | Geldgierig soll ein Polizist seinem schwer kranken Vermieter Fürsorge vorgegaukelt haben, um an viel Geld zu kommen (Symbolbild). Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:32 Uhr

Ein Polizeibeamter muss am Amtsgericht Würzburg auf die Anklagebank: Er soll seinem todkranken Vermieter Fürsorge vorgegaukelt haben, um an dessen Vermögen zu kommen. Laut Anklage hatte er versprochen, sich  treuhänderisch um dessen Angelegenheiten zu kümmern. Zunächst, während der kranke Mann zur Behandlung in der Klinik lag, später auch daheim. „In Wahrheit ging es ihm darum, sich planmäßig dessen ganzes Vermögen unter den Nagel zu reißen, während es dem Opfer immer schlechter ging“, hieß es aus Ermittlerkreisen, als die Redaktion vor zwei Jahren den Fall öffentlich machte.

Besonders perfide: Der Mieter, der als Polizist im Main-Tauber-Kreis tätig war, soll für teures Geld ein Wundermittel besorgt und dem schwer an Krebs erkrankten Vermieter damit Hoffnung auf Besserung gemacht haben. Der Verdächtige und sein Anwalt hatten 2018 weite Teile der Beschuldigungen gegenüber dieser Redaktion bestritten. Jetzt aber kommt es zur Verhandlung: Das Amtsgericht Gericht Würzburg will dem suspendierten Polizisten in einem sechstägigen Prozess acht Fälle des Betruges nachweisen sowie den Erwerb und Besitz von Drogen.

Dies bestätigt Jürgen Reiher, der stellvertretende Leiter des Amtsgerichts. Der Kranke, der inzwischen gestorben ist, hatte seinem Mieter eine  Vorsorgevollmacht erteilt, um die Medikation und häusliche Pflege zu organisieren. Dafür soll der Mieter 57 000 Euro in bar sowie  weitere 26 500 Euro per Überweisung erhalten haben.

Geld des Kranken für sich behalten

Reiher zufolge soll der Angeklagte gegenüber dem Geschädigten „bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, er benötige die Geldbeträge zur Bezahlung eines im Rahmen einer privaten Chemo verordneten Schmerzmittels und für die Pflege- und Krankenkasse“ sowie für ein zweites ärztliches Gutachten über die Tumorerkrankung. „Tatsächlich soll der Angeklagte die Gelder für sich behalten haben“, so Reiher.

Als der Polizist sich eine eigene Bankkarte auf das Konto seines Vermieters ausstellen ließ, waren Verwandte misstrauisch geworden. Später entdeckten sie, dass sich der Mieter ein  Wohnrecht auf Lebenszeit und ein Vorkaufsrecht auf das Haus hatte unterschreiben lassen, sagt Anwalt Hanjo Schrepfer. Er war von dem todkranken Vemieter schließlich eingeschaltet worden.

Überraschende Funde bei Duchsuchung 

Eine Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten, an seinem Arbeitsplatz und bei seiner Bank ergaben Ermittlern zufolge Überraschendes: In einem Schließfach schlummerten 42 000 Euro, in der Wohnung des Verdächtigen fand die Polizei Tausende von Euro in einem Glas sowie Reste jener roten Flüssigkeit in kleinen Flaschen, die er seinem Vermieter angeblich als Chemotherapie besorgt hatte.

Damit nicht genug: Gerichtssprecher Jürgen Reiher bestätigt Informationen der Redaktion, denen zufolge der Polizist knapp 400 Gramm Rauschgift gekauft hatte – angeblich nur, um es selbst zu konsumieren. Ein so genannter Crusher zum Zerkleinern von Marihuana-Brocken sowie eine Digitalwaage nährten den Verdacht auf Handel.

Der Polizist war vorübergehend festgenommen worden. Der todkranke Vermieter hatte im Dezember 2017 noch richterlich vernommen werden können. Zwei Monate später erlag er seinem Krebsleiden.

Der Prozess beginnt am 30. September. Ein Urteil könnte am 18. November fallen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Manfred Schweidler
Amtsgericht Würzburg
Amtsgerichte
Angeklagte
Ermittlerinnen und Ermittler
Festnahmen
Mieterinnen und Mieter
Polizei
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
Polizistinnen und Polizisten
Richter (Beruf)
Vermieter
Vorsorgevollmachten
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Mainpostonlinezugang
    Unfassbar!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • johannes-fasel@t-online.de
    Zunächst gilt die Unschuldsvermutung. Aber eine Verfahrensdauer von 2 Jahren erstaunt doch sehr. Das jetzige Verfahren und ein rechtskräftiges Urteil schaffen hoffentlich bald Klarheit. --- Ist der Polizist noch im Dienst? Ist er freigestellt? Hat er die vergangenen zwei Jahre Beamtenbezüge erhalten? Fragen über Fragen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • tommy33
    Warum haben die Verwandten nicht schon früher gemerkt was da passierte??
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ra.kellermann@gmx.de
    suspendiert, steht doch drin.
    Jedenfalls schlimme Sache das. Polizisten sind zur Bekämpfung der Kriminalität da und dann sowas...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten