Das Interesse am Erlabrunn-Prozess war auch am zweiten Verhandlungstag ungebrochen groß. Drei Reihen voller Zuschauer (vorwiegend aus Erlabrunn) lauschten am Landgericht Würzburg gespannt der Vernehmung von sieben Zeugen. Bei der Schilderung der Vorgänge um den Tod der Fußgängerin Gisela K. vor drei Jahren blieb vieles vage und schwer belegbar.
Anwalt ruft am Abend die Richterin an
Das liegt an Vorgängen wie diesem: Der Zeuge, der die Tote am Morgen des 5. Januar 2016 auf der Straße vor ihrem Haus fand, machte zum Prozess-Auftakt eine Aussage. Die widerrief sein Anwalt auf ungewöhnliche Weise: Er rief nach dem Ende der Verhandlung die Vorsitzende Susanne Krischker an und erklärte: Der Zeuge habe ihm bei Verlassen des Gerichts gestanden, dass an seiner Aussage etwas nicht ganz richtig gewesen sei: Eine vorgelegte Skizze vom Unfallort sei wohl doch von ihm.
Der Zeuge, ein Cousin der Frau des Angeklagten, steht schon aus anderen Gründen im Verdacht, im ersten Prozess falsch ausgesagt zu haben. Sein Anwalt habe in dem Telefonat mit der Richterin auch erklärt: Sein Mandant werde ein ärztliches Attest vorlegen, um sein Aussage-Verhalten für das Gericht besser interpretierbar zu machen.
Zeugin wundert sich über saubere Hände der Getöteten
Eine zweite Zeugin, eine Nachbarin von Gisela K., hatte an Stelle des aufgeregten Leichenfinders die Polizei alarmiert. Sie erinnert sich nach fast drei Jahren nun plötzlich wieder an eine Aussage der Frau des Angeklagten am Unfallort, von der sie zuvor kein Wort gesagt hatte.
Eine dritte Zeugin, die auf dem Weg zur Arbeit an die Unfallstelle kam, berichtet von einer wichtigen Beobachtung: Die Hände der Getöteten seien ganz sauber gewesen – obwohl es bei einem Sturz oder Zusammenbrechen von Gisela K. doch normal gewesen wäre, sich auf dem nassen Straßenpflaster abzustützen und sich dabei die Hände schmutzig zu machen.
Angeklagter wird als erfahrener Feuerwehrmann geschildert
So sammelt das Gericht emsig Eindrücke. Verteidiger Martin Reitmaier arbeitet in zwei Zeugenaussagen heraus, dass der Angeklagte, ein erfahrener Ex-Feuerwehr-Kommandant, nicht nur an diesem Unfallort seltsam ruhig wirkte. Zwei Zeugen bestätigen, er habe große Erfahrung mit dem richtigen Verhalten an Unfallorten und wirkte auch da gefasst, ruhig und überlegt.
Im Gegensatz dazu steht die Aussage einer Ärztin im Zeugenstand: Sie wiederholt ihre Aussage aus dem ersten Prozess. Bei ihrem Eintreffen am Unfallort habe sie sich gewundert, dass der Angeklagte sie angesprochen habe, aber keinerlei Betroffenheit über das Schicksal der ihm gut bekannten Gisela K. gezeigt habe. Vielmehr habe er sie mit zu diesem Zeitpunkt völlig belanglosen Erzählungen über eine Erkältung beschäftigt.
Der zweite Gemeindearbeiter, ein Schwager des Angeklagten, zieht es im Zeugenstand vor, zu schweigen. Er gehört zu jenen Personen, bei deren Handys die Polizei nach dem Unfall plötzlich festgestellt hatte: Gespräche und schriftliche Mitteilungen unmittelbar nach dem Unfall waren gelöscht worden – Zufall, sagen die Betroffenen.
"Das viele Blut, das können wir vielleicht nicht so lassen"
Auch die Ehefrau des Angeklagten schweigt. Sie müsste sich sonst womöglich vor Gericht zu der neuen Aussage der bereits oben erwähnten Nachbarin von Gisela K. äußern. Die will von der Gattin des Angeklagten am Unfallort merkwürdige Äußerungen gehört haben: „Das viele Blut, das können wir vielleicht nicht so lassen. Da kommen doch Kinder vorbei", soll sie mit Blick auf den blutigen Leichnam gesagt haben - obwohl doch Schulferien waren und dies Spuren verwischt hätte, die für die Ermittler später wichtig werden konnten.
Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt.
Da stellt sich unmittelbar die Frage, wie das Gericht zu der Verurteilung kam. Es gilt m.W. immer noch „Im Zweifel für den Angeklagten“....!
Erinnert sei an den Justizskandal Manfred Genditzki, der sog. „Badewannenmord“.
Das ganze Lügengebäude fällt in sich zu sammen und die "Ratten" hier: die offensichtlich falschaussagenden Zeugen verlassen das sinkende Schiff. Der Beklagte verdient kein Mitleid und keine Nachsicht mehr. Selbstherrlich hat er die rettende Hand der Richterin ausgeschlagen. Es war doch im Grunde ein sehr bedauernswerter und tragischer Unfall. Alles andere liegt allein in der Person des Beklagten begründet. Dafür wird er jetzt voll zur Verantwortung gezogen und muss und wird die entsprechenden Konsequenzen voll tragen. Es wird kein Pardon mehr geben. Im Gegenteil. Selbst schuld!