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Erlabrunn
Erlabrunn-Prozess: Das Geständnis im Wortlaut
Nach fast drei Jahren äußerte sich der Angeklagte im Erlabrunn-Prozess in der vergangenen Woche erstmals - und räumte den Tatbestand der fahrlässigen Tötung ein.
Überraschend nahm der Angeklagte im Erlabrunn-Prozess seine Berufung zurück und akzeptiert das Urteil von 22 Monaten Haftstrafe aus erster Instanz.
Foto: Daniel Peter | Überraschend nahm der Angeklagte im Erlabrunn-Prozess seine Berufung zurück und akzeptiert das Urteil von 22 Monaten Haftstrafe aus erster Instanz.
Bearbeitet von Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:16 Uhr

Es war die überraschende Wendung nach drei Jahren: Am vorvergangenen Donnerstag brach der Angeklagte Günther K. im Prozess um die fahrlässige Tötung von Gisela K. in Erlabrunn (Lkr. Würzburg) sein Schweigen. Sein Anwalt Martin Reitmaier verlas an jenem Morgen in der öffentlichen Verhandlung vor Gericht im Auftrag des Angeklagten ein Geständnis, das hier im Wortlaut wiedergegeben wird:

"Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung wird sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht eingeräumt.

1) Herr K. räumt ein, am Morgen des 05. Januar 2016 mit dem Gemeindetraktor der Marke
Fendt Typ 380/2S mit angebauter Streuvorrichtung, Kennzeichen Wü - 6090 auf der Würzburger
Strasse in Fahrtrichtung Ortsmitte gefahren zu sein und dort auf Höhe des Anwesens Würzburger
Strasse 4 in Folge von Unachtsamkeit Frau Gisela K. übersehen zu haben, woraufhin sie
vom dem Traktor erfasst wurde. Er hielt es selbst lange nicht für möglich, dass er es war, der für
den Unfall verantwortlich ist, da er Frau K. einfach nicht gesehen hatte. An dem Morgen war
es dunkel und die Sicht war schlecht.           '

2) Er hat mit dem großen Fahrzeug nicht bemerkt, dass er über einen Menschen gefahren ist. Er hielt es für möglich, dass er einen gefüllten ,Gelber Sack' mit dem Fahrzeug überrollt hatte, aber nicht die Frau K. Er hatte während des gesamten Ermittlungsverfahrens und auch im Laufe des Prozesses immer noch die Hoffnung, dass sich die Sache irgendwie aufklärt und dass vielleicht doch herauskommt, dass es ein anderes Fahrzeug war, das Frau K. erfasst hat. Er konnte sich es einfach nicht vorstellen. Er sieht nun aber ein und bedauert zutiefst, dass er bitterlich erkennen musste, dass wohl er der Fahrzeugführer war, der für den Tod der Frau verantwortlich ist.

3) Herr K. bedauert den Tod (der Frau K.) zutiefst und auch, dass er der Familie über die lange Zeit nicht seine Anteilnahme ausgesprochen hat. Er möchte sich hier und heute in aller Öffentlichkeit und insbesondere bei der Familie K. entschuldigen und um Vergebung bitten. Er übernimmt die volle Verantwortung für das Geschehene.

Ich mache mir die vorgetragene Einlassung meines Verteidigers zu eigen und erkläre dies zu meiner Einlassung."

Eine Woche später, am 13.12.2018, zog zunächst der Angeklagte seine Berufung zurück, anschließend auch die Staatsanwaltschaft. Damit ist das Urteil aus dem Amtsgericht-Prozess vor einem Jahr rechtskräftig. Damals war Günther K. wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht zu einer Haftstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

 
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