
Über Jahre hinweg filmte ein Würzburger heimlich Kinder und Jugendliche in Schwimmbadumkleide. Jetzt stand er deswegen vor dem Amtsgericht. Ein "innerer Drang", den er "sich selbst nicht erklären konnte", habe den heute 37-Jährigen dazu getrieben, verlas sein Verteidiger am Montag vor Gericht die Einlassung des angeklagten Staplerfahrers, der alle Vorwürfe gestand.
Ihm wurde vorgeworfen, zwischen 2016 und 2022 sowohl im Würzburger Nautiland als auch im Geisbergbad in Veitshöchheim hunderte von Kindern und Jugendlichen beim Umziehen gefilmt zu haben und aus den Videos "kinderpornografische und jugendpornografische Inhalte" hergestellt zu haben. Laut Staatsanwältin hielt er dabei "zum Zwecke der sexuellen Erregung" sein Mobiltelefon "jeweils ober- und unterhalb der Kabinenwände", die Kamera auf die nackten Genitalien der Kinder und Jugendlichen gerichtet.
Eine 14-Jährige erwischte den Mann in Würzburg auf frischer Tat
Auf die Schliche kam dem Mann schließlich eine 14-Jährige, wie eine Kripobeamtin nun vor Gericht schilderte. Als sich das Mädchen 2022 im Würzburger Nautiland umzog, bemerkte sie, dass eine Handykamera sie heimlich in der Kabine filmte. Das Mädchen ging direkt zum Bademeister, der rief die Polizei und der Staplerfahrer wurde noch vor Ort festgenommen.
Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung dann der Fund: Über die Jahre hatte der Mann 288 Schwimmbad-Videos von Kindern, also unter 14-Jährigen, und 109 Videos von Jugendlichen, also 14- bis 17-Jährigen, aufgenommen. "Größtenteils waren es Mädchen in Schwimmbadumkleiden", so die Kripobeamtin. An die 4000 Screenshots erstellte der Mann aus den Videos, weswegen in der Anklage die Rede von "3680 kinderpornografischen Bilddateien" war. Auch Erwachsene hatte er vereinzelt gefilmt.
Pikant, wenn auch nicht Gegenstand des Verfahrens: Offenbar hatte der Mann auch zu anderen Gelegenheiten die Handykamera gezückt. Auf den durchsuchten Speichermedien waren laut der Kripobeamtin diverse Videos von "Menschen in Alltagssituationen" – Würzburgerinnen und Würzburger, Erwachsene und Kinder, die völlig unbehelligt mal beim Einkaufen, mal im Bus gefilmt wurden. Auch Aufnahmen aus Treppenhäusern, aufgenommen durch Türspione, waren zu finden.
In einer Therapie möchte er lernen, seinen "inneren Drang" zu unterdrücken
"Er hat eingesehen, dass er da was tun muss", so der Verteidiger des Mannes. Schon 2015 musste sein Mandant eine Geldstrafe zahlen, weil er heimlich Leute in ihrem privaten Umfeld gefilmt hatte. Seit Anfang des Jahres sei der 37-Jährige nun in einer Verhaltenstherapie, die er von sich aus ohne gerichtliche Auflagen begonnen hat. Dort wolle er lernen, mit seinem "Drang" umzugehen.
Im Laufe der Therapie habe sich auch herausgestellt, dass der Mann selbst im Kindesalter Opfer sexuellen Missbrauchs wurde – "das hatte er aber lange verdrängt", so sein Verteidiger. Fünf Sitzungen habe sein Mandant seit Anfang 2024 besucht. "Haben Sie das Gefühl, dass das schon was geholfen hat?" wollte die Richterin vom Angeklagten wissen. "Ja", lautete seine knappe Antwort.
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – ohne Bewährung. "Natürlich könnten wir ihn jetzt zwei Jahre wegsperren. Er müsste seine Therapie abbrechen und irgendwann käme er heraus und keinem wäre geholfen", hielt Verteidiger des Staplerfahrers dagegen. Die Sache sei ohne Frage "äußerst unschön, auch für mich als Verteidiger". Dennoch halte er seinem Mandanten zugute, dass er anders als andere "nicht um den heißen Brei herumredet, zu den Dingen steht und seine Probleme angeht." Deshalb sollte seiner Meinung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auf eine genaue Dauer legte er sich nicht fest.
Ähnlich sah es am Ende das Gericht: Die Richterin, die von zwei Schöffen beraten wurde, verurteilten den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung unter der Auflage, seine Therapie fortzuführen und 2900 Euro an den Verein Wildwasser e. V. zu zahlen. Der Verein setzt sich gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
verantwortlich sind, mit auf die Anklagebank bzw. ins Gefängnis.
2. Ist es Ihnen lieber, dass er es wieder macht, nachdem er seine Strafe abgesessen hat?
vor Gericht war die Rede davon, dass es unter Umständen bei einer verhältnismäßig kurzen Haft von zwei Jahren dazu kommen kann, dass die Organisation der Therapie eine gewisse Zeit dauert und dann wenig "aktive" Therapiezeit übrig bleibt, bevor ein Häftling wieder entlassen wird.
Herzliche Grüße
Lara Meißner