Ein Polizeieinsatz am Mainkai hat am Wochenende in Würzburg für Schlagzeilen gesorgt. Dabei haben rund 20 Beamte einen Schwarzen 58-Jährigen festgenommen, nachdem er sich nicht ausweisen wollte. Der Ablauf des Einsatzes am Freitag wirft einige Fragen zum Vorgehen der Polizei auf. Antworten darauf gibt der Würzburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Hanjo Schrepfer.
Hanjo Schrepfer: Nein. Für eine Kontrolle muss es einen konkreten Anlass geben. Das kann zum Beispiel der Anfangsverdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit wie zum Beispiel eine Ruhestörung sein.
Schrepfer: Laut Musik abgespielt zu haben ist die Ordnungswidrigkeit, die er bis zum Eintreffen der Polizei begangen haben soll. Eine Straftat wäre es, wenn er zum Beispiel versucht hätte, die Polizei daran zu hindern, ihn nach seinem Ausweis zu durchsuchen. Egal ob man sich aktiv dagegen wehren würde oder sich nur passiv zum Beispiel auf die Jacke setzt, wäre das eine strafbare Widerstandshandlung.
Schrepfer: Wenn der Mann sich nicht ausweisen wollte, konnte die Polizei nach seinem Ausweis suchen und ihn zur Identitätsfeststellung mitnehmen. Wenn er dabei Widerstand leistet, können die Beamten dabei auch Gewalt anwenden. Wenn er aber keinen Widerstand geleistet hat, dann war das Vorgehen unverhältnismäßig. Denn die Polizei muss das mildeste der ihr zur Verfügung stehenden Mittel anwenden.
Schrepfer: Ob dieses Vorgehen in der Situation angemessen war, kann man nur eindeutig beurteilen, wenn man dabei war. Allerdings sollte die Polizei gerade bei drohender Eskalation eher deeskalierend vorgehen.
Schrepfer: Präventiv darf die Polizei stärker in die Persönlichkeitsrechte von Bürgern eingreifen, wenn es der allgemeinen Gefahrenabwehr dient. Das geht zum Beispiel an Orten wie am Bahnhof, wo auch ohne konkreten Anlass Passanten kontrolliert werden dürfen. Allerdings sind solche "gefährlichen Orte" dadurch definiert, dass sich dort Straftaten häufen - also zum Beispiel Drogen- oder Körperverletzungsdelikte. Zur Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen Corona-Regeln oder Ruhestörungen ist ein solches präventives Vorgehen der Polizei nicht gedacht.
Schrepfer: Ja. Das entspricht auch meiner beruflichen Erfahrung.
akustische Umweltverschmutzung als Straftat einzustufen (damit könnte man dann auch den Autoposern an den Kragen, XD).
Es ist (so ähnlich wie das Verbreiten eines penetranten Gestanks o. ä.) eigentlich eine Körperverletzung aus purer Rücksichtslosigkeit, gegen die man sich als Einzelne/r sonst nur schwer wehren kann (und wenn das jede/r machen würde, wäre auch der ganze Lärmschutz-Aufwand für die Katz). Von daher bin ich sehr einverstanden, wenn da tatsächlich mal Grenzen gesetzt werden.
Wer auf Lärm bis zur Ertaubung nicht verzichten kann bzw. will, möge doch bitte ("dichte") Kopfhörer aufsetzen und entsprechend "Sicherheitsabstand" einhalten.
Denn es wirft von Seiten eines unbeteiligten Lesers eben schon Fragen auf, warum es notwendig war, wegen einer Ruhestörung bzw. wegen einer verweigerten Identitätsfeststellung mit 20 Polizisten anzurücken. Wenn es so war, wie die Polizei gesagt hat, dass sich Umstehende in aggressiver Art eingemischt haben, ist die Argumentation der Polizei hinsichtlich der Notwendigkeit des Eigenschutzes nachvollziehbar. Das kann aber niemand beurteilen, der nicht dabei war.
Festzustellen bleibt: Jemand hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, das war ein Fehler. Der zweite Fehler war, dass er seine Identität nicht preisgeben/nachweisen wollte.
Der dritte Fehler, jetzt aber von Umherstehenden, war, sich eingemischt zu haben. Mglw hat auch die Polizei einen Fehler bei der Deeskalation begangen.
Selbstverständlich dürfte die Polizei jemandes Radio o.ä. leiser stellen oder auch beschlagnahmen - wenn sich derjenige weigert, das Gerät leiser zu stellen bzw. die konkrete Gefahr besteht, dass er es nach Abrücken der Polizei wieder lauter stellt. Hier ist derjenige aber gerade der Aufforderung der Polizei nachgekommen.
Und weiter eine Frage an diejenigen, die vollkommen pauschal sagen „Ruhestörer gehören in Gewahrsam genommen“: Warum? Wenn jemand der entsprechenden Aufforderung nachkommt, gibt es dazu überhaupt keinen Grund.
Der Grund, weswegen der Betroffene in Gewahrsam genommen wurde, ist nicht die vorangegangene Ruhestörung, sondern die Tatsache, dass er die Feststellung seiner Identität durch Nichtvorzeigen seines Personalausweises erschwert hat, die aber notwendig ist, um die vorhergehene Ruhestörung (eine Ordnungswidrigkeit) zu ahnden.
Nichts anderes hat Hr. Schrepfer gesagt.
mMn liegt das daran, dass Falschparken sozusagen zu billig ist (in Dänemark z. B. haben ganz einfache Verstöße schon vor Jahren umgerechnet über 100 DM gekostet).
Um aber Ungerechtigkeiten zu vermeiden, würde ich das System auf Stundensätze umstellen. Ein normaler Parkverstoß wäre dann 1 Stundensatz, mit Behinderung 2, dazu 1 Punkt + 1 Woche Fahrverbot; wird durch den Verstoß ein Unfall (mit) herbeigeführt 4 Stundensätze, 2 Punkte, 4 Wochen zu Fuß gehen.
Ich frage mich, wie Leute, die eh schon ein Vielfaches an Verkehrsraum beanspruchen wie ein Fußgänger, auf die Idee kommen, sie dürften denen "einfach so" noch mehr Platz wegnehmen bzw. sie noch mehr in Gefahr bringen, und bin absolut dafür, sie das auch drastisch am eigenen Geldbeutel fühlen zu lassen.
Das Bild ist ein Archivbild. Es wurde vor einigen Wochen aufgenommen.
Freundliche Grüße
Silke Albrecht
Online Redaktion
Unsere Polizei hat vollkommen richtig gehandelt. Danke liebe Polizeibeamte 👍