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Würzburg
Ehemaliger Berater der Castell-Bank muss ins Gefängnis
Finanzjongleur Georg G. (52) fälschte Urkunden – jetzt muss er Tüten kleben: Der einstige Starverkäufer der Würzburger Castell-Bank soll über sieben Jahre hinter Gitter.
Ein ehemaliger Vermögensberater der Castell-Bank (hier die Zentrale in Würzburg) muss siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. 
Foto: Torsten Schleicher | Ein ehemaliger Vermögensberater der Castell-Bank (hier die Zentrale in Würzburg) muss siebeneinhalb Jahre hinter Gitter. 
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:01 Uhr

Überraschend schnell kam das Landgericht in Nürnberg zu einem Urteil: Es hat am Montag einen ehemaligen Vermögensberater der unterfränkischen Castell-Bank für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt.

Georg G. hatte in München und Nürnberg prominente und solvente Kunden der Fürstlich Castell'schen Bank betreut. Die Richter waren nach knapp zweimonatigem Prozessüberzeugt davon, dass der 52-Jährige des Betruges, der Untreue und Urkundenfälschung schuldig sei. Der Schaden, der er bei der Bank  mit Stammsitz in Würzburg angerichtet hat, liegt nach Angaben des Gerichts bei knapp sieben Millionen Euro.

Geständnis des Starberaters

Er war laut Anklage Leiter der Kundenbetreuung für die Standorte Nürnberg, Würzburg und München. Vor Gericht hatte der von der Bank entlassene Mitarbeiter die Anklagepunkte gestanden, aber seine Bedeutung als Vermögensberater für die Geschäfte davor in hellsten Farben gemalt: 200 Kunden (darunter solche mit bekannten Namen) habe er mit einem Vermögen von rund 400 Millionen Euro betreut. Seine Arbeit habe – wenn man ihm glauben will – zeitweise die Hälfte des Gewinns der Fürstlich Castell’schen Bank ausgemacht.

Mit den Taten, für die er nun auf der Anklagebank saß, hat er eher den Ruf der Bank geschädigt. Er räumte die Vorwürfe vor Gericht zwar ein. Der 52-Jährige gab aber nicht Gier als Motiv an, sondern das Bemühen, Kunden trotz der Enttäuschung über finanzielle Verluste während der Finanzkrise bei seinem Geldinstitut halten zu wollen.

Mit neuen Löchern alte gestopft

Er sicherte ohne Rücksprache zu hohe Zinsen zu, um seinem Ruf als gewiefter Finanzjongleur gerecht zu werden. Um die zahlen zu können, griff er nach eigenen Angaben zunächst in die eigene Tasche. Dann bediente er sich an den Konten anderer Kunden. Auf deutsch: Er riss immer neue Löcher, um alte stopfen zu können. Solange, bis seine Tätigkeit aufflog. 

Er habe Bankkunden vorgespiegelt, mit ihrem Geld Gold zu erwerben, das er dann „aber für sich verwendet“ habe. Er habe versprochen, Wertpapiere und ähnliches für Kunden zu kaufen, „aber tatsächlich hat er die Gelder für eigene Zwecke verwendet“, und schließlich habe er „Finanztransaktionen ohne Einzelauftrag“ durchgeführt, hatte eine Sprecherin der Anklagebehörde dieser Redaktion bereits vor Prozessbeginn bestätigt.

Der Finanzberater, der in Nürnberg tätig war, genoss in der Bank und bei ihren Eigentümern großes Vertrauen. Er hatte sich über 30 Jahre hinweg den Ruf eines überdurchschnittlich guten Verkäufers erworben und galt als begabt im Umgang mit der vermögenden Kundschaft. Er wusste aber wohl auch, wie man Kontrollen umgehen kann.

Bei Kontrolle aufgeflogen

Dennoch wurde die Führungsetage schließlich misstrauisch. Kontrolleure stießen auf Geschäfte, die im Namen der Bank gemacht worden waren, aber in ihren Büchern nicht auftauchten. Quittungen für ausgehändigtes Bargeld waren verschwunden, Urkunden trugen gefälschte Unterschriften.

Das Geldhaus reagierte konsequent: Der Mann wurde gefeuert, die Bank erstattete im Oktober 2017 Strafanzeige. „Im Sinne der ethischen Werte, die unser Haus vertritt und im Interesse unserer Kunden muss eine vollständige Aufklärung des Falles oberstes Ziel sein“, hieß es von Seiten der Bank.

"In krassem Widerspruch zu unseren Wertvorstellungen"

Das Urteil bestätige, dass G. "mit hoher krimineller Energie" im eigenen Interesse gehandelt habe -  an Bank und Kunden vorbei und unter Umgehung des internen Kontrollsystems, sagte ein Sprecher der Bank. Er dankte Kunden, Mitarbeitern und Partnern für die Unterstützung in der Situation und machte deutlich:  Die Gerichtsverhandlung habe deutlich gemacht, dass die  Handlungsweise des Verurteilten "in krassem Widerspruch zu unseren Wertevorstellungen" stand.

 
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