
Dass der Sitzungssaal des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Würzburg am Mittwoch früh für das Publikumsinteresse nicht ausreichte, lag nicht an einem besonders spektakulären Fall, sondern an einer Schulklasse. Verhandelt wurde ein "Blödsinn", wie es die Verteidiger der drei Angeklagten bezeichneten, wie man ihn selten vor Gericht erlebe. Drei junge Leute, zwei damals noch Schüler, hatten sich bei Geschäftsschluss in einem Würzburger Möbelhaus einschließen lassen.
Die drei "Kunden", zur Tatzeit Jugendlicher, Heranwachsender und ein Erwachsener, hatten sich gegen Ende der Öffnungszeit in Schränken versteckt. Sie legten los, als sie allein waren: Sie nahmen Kuscheltiere aus Regalen und warfen die aus den oberen Etagen ins Erdgeschoss, sie beschmierten zwei Schreibtische mit unverständlichen Parolen und malten mit Filzstiften, die sie am Tatort fanden, eine nackte Frau dazu.
Durch die Schmierereien entstand ein Schaden von 50 Euro, der Wert eines entwendeten Kuscheltieres, Modell "Einhorn", betrug 17,99 Euro. Das hatte einer der Angeklagten durch ein Fenster nach draußen geworfen und später unten vor dem Kaufhaus eingesammelt. Er wollte das Kuscheltier einer Freundin zum nächsten Geburtstag schenken.
Anwalt der in Würzburg Angeklagten: "Blödsinn im geringfügigen Bereich"
Es habe keinen gemeinsamen Plan gegeben, alles sei, wie im Prozess wiederholt erwähnt, unter "Blödsinn im geringfügigen Bereich" gelaufen, wie es einer der Anwälte formulierte. "Sie wollten Unordnung schaffen, aber nichts mitnehmen." Es wäre viel mehr an Zerstörung denkbar gewesen, sagte der Verteidiger.
Was sich harmlos anhört, wurde über Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung hinaus zum Diebstahl mit Waffen, weil einer der Angeklagten einen Schraubendreher mit sich führte. Den habe er nicht mitgebracht, so sein Anwalt, sondern angeblich aus einer Schublade im Möbelhaus genommen. Die anderen beiden hätten das gar nicht mitbekommen.
Da die Angeklagten keine Angaben machten, wurde über den Bummel durchs Möbelhaus, der am 17. Juni 2024 kurz nach 17 Uhr begann, nichts weiter bekannt, außer, dass sie nach dem Einbruchs-Alarm durch Notausgänge flüchteten. Von Kameras wurden sie aufgenommen, daher hatte die Polizei eine optimale Fahndungshilfe. Weit kam das Trio nicht, an der Straßenbahnhaltestelle am Dallenberg wurden sie gefasst.
Amtsgericht Würzburg: Der Fall war nach einer Stunde "erledigt"
Es wurde ein kurzer Prozess, nachdem der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen weggefallen war. Zeugen durften ohne Aussage wieder gehen. Nach einer Stunde hatten die Angeklagten bereits ihre "Quittung": In zwei Fällen wurde das Verfahren eingestellt, mit Auflagen von 180 und 240 Stunden sozialer Hilfsdienste. Der dritte Mann wurde zwar verurteilt, aber ebenfalls nur zu 240 Stunden.
Alle drei Angeklagte brachten bereits zwischen zwei und vier Einträge im Strafregister mit, für Delikte wie schweren Raub, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Drogendelikte. Berücksichtigt hat das Gericht, so der Vorsitzende Richter Christian Eisert, dass die Angeklagten aufgrund gesundheitlicher und familiärer Umstände zum Teil ausgesprochen schlechte Startbedingungen fürs Erwachsenwerden hatten.