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Lohr
Radfahrer fuhr nicht auf Radweg, sondern auf Straße: Autofahrer nach abenteuerlicher Verfolgungsjagd verurteilt
Ein Autofahrer hat 2024 in Lohr einen Rennradfahrer zurechtgewiesen. Nach einem Schlag gegen den Außenspiegel fuhren zeitweise beide auf dem Radweg. Jetzt entschied das Landgericht.
Rennradfahrer auf der Landstraße (Symbolfoto)
Foto: Gunther Fink | Rennradfahrer auf der Landstraße (Symbolfoto)
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 02.03.2025 02:46 Uhr

Einem Autofahrer hat im April vergangenen Jahres nicht gepasst, dass ein Rennradfahrer auf der Osttangente in Lohr nicht den Radweg, sondern die Straße benutzt hatte. Neben ihm fahrend, forderte er ihn auf, den Radweg zu benutzen. Dass ihm das missfiel, brachte der Radfahrer zum Ausdruck, indem er den Rückspiegel des Audi nach vorne drückte. Daraufhin entspann sich eine Verfolgungsjagd, teilweise auf dem Radweg.

Wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr wurde der Autofahrer aus dem Raum Lohr im Oktober vor dem Amtsgericht Gemünden zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze zu 50 Euro) und einem fünfmonatigen Fahrverbot verurteilt. Dagegen legte er jedoch Berufung ein, so dass sich die beiden Kontrahenten, damals 55 und 53 Jahre alt, nun vor dem Landgericht Würzburg wiedersahen.

Verfolgungsjagd endete in Rodenbach: Wer verletzte den Radfahrer?

Als der Radfahrer damals auf dem Radweg flüchtete und dort von dem Audifahrer gestellt wurde, schulterte er sein Fahrrad, stieg eine Böschung hinauf, über eine Leitplanke hinweg und setzte seine Flucht fort. Allerdings stellte ihn der Autofahrer kurz darauf auf dem Radweg nach Rodenbach. Der Radfahrer hatte vor dem Amtsgericht angegeben, vom Autofahrer mit einem Stoß gegen den Oberkörper zu Fall gebracht worden zu sein. Er habe sich dabei leicht verletzt. Allerdings sagte ein Zeuge aus, dass der Radfahrer gestürzt war, bevor der Autofahrer ihn erreichen konnte.

In Gemünden gaben beide Kontrahenten zu, sich nicht korrekt verhalten zu haben. Die leichten Kratzer am getroffenen Autospiegel konnte der Besitzer mit etwas Autopolitur beseitigen. Zum Nachteil des angeklagten Autofahrers wurde jedoch ausgelegt, dass er schon einmal wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt worden war.

Verfahren wegen Nötigung eingestellt, Autofahrer wegen Körperverletzung verurteilt

Das Landgericht sprach den Angeklagten in der Berufungsverhandlung nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig, wie Michael Schaller, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Landgericht, auf Anfrage mitteilt. Die Geldstrafe wurde auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro (4500 Euro) festgesetzt. Außerdem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Das Verfahren um die begangene Nötigung, wegen der der Autofahrer erstinstanzlich ebenfalls verurteilt worden war, wurde in der Berufungsinstanz eingestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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  • Herbert Fella
    Ich betrachte sowohl die (Auto-)Strasse als auch den Radweg als Mobilitätsinfrastruktur auf der man sich mit seinem jeweiligen Verkehrsmittel bewegen sollte. Mit dem Rad vermeide ich jede Straße wo es nur möglich ist. Nach meiner jahrzehntelangen Erfahrung muss ich sagen dass Rennradfahrer(die meisten wenigsten) die Straßen als Sportstätte nutzen. Wenn ihnen der Radweg wegen der dünnen Reifen zu uneben ist, sollten sie sich eben in einem Velodrom austoben. Ich kann ja auch nicht auf der Straße kegeln nur weil der Asphalt so schön eben ist.
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  • Jo Schmitt
    Mir fehlen die Worte dafür, daß das Landgericht das Strafmaß für einen Wiederholungstäter im Straßenverkehr bei Personengefährdung abschwächt ...
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  • Jo Schmitt
    Mir ist jetzt noch wieder eingefallen, daß es da einen ähnlichen Vorfall 2022 (Raum Siegen) mit zwei Radfahrer gab.

    Ergebnis für den Wiederholungstäter damals: 21 Monate auf Bewährung, 18 Monate Sperre (MPU + Führerschein neu!) und 150 Sozialstunden. Also das Urteil aus Lohr war ja da noch ein Zuckerschlecken, Herr Vorsitzender!

    Wer sich so benimmt begeht Straftaten: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b, StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c, StGB). Wer dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet ist mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.

    Bezug: https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/auto-rowdy-ist-fuehrerschein-los-offenbar-wiederholungstaeter_a253649

    Eigentlich kann ich den Radfahrer nur ermuntern zu prüfen eine Revision des Urteils vor der nächsthöheren Instanz anzustreben - sofern möglich.
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  • Hans-Dietrich Conrad
    Die Selbstherrlichkeit dieser sogenannten Rennfahrer , bedeuten im Verkehr eine hohe Gefährdung wenn nicht sogar Nötigung. Ein Versuch des PKW Fahrer Vernunft einzufordern , ist legitim und erfolgt in privater Auseinandersetzung . Eine Strafverfolgung ist falsch !
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  • Dietmar Eberth
    Woher haben sie die Information das die private Verkehrserziehung gewünscht ist. Weder von der Polizei gewollt und schon gar nicht während des fließenden Verkehrs. Mal sehen ob das der Autofahrer nach der 2ten Verurteilung begreift. Hat ja jetzt mindestens 2 Monate Zeit darüber nachzudenken. Beim nächstenmal einfach mit 2 Meter Abstand überholen und fertig.

    Radweg (Zeichen 237 StVO)
    Das blaue Verkehrszeichen mit weißem Fahrradsymbol kennzeichnet benutzungspflichtige (!!) Radwege. Ansonsten ist die Benutzung freiwillig.
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  • Jo Schmitt
    Das bedeutet dennoch nicht, daß da jemand "SchuPo" spielen darf. Siehe § 315b und § 315c, StGB.
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  • Steffen Lauer
    Popcorn?
    Ich freue mich über jeden gepanzerten Radfahrer!
    Ja, ich bin auch ab und an mit dem E-Bike oder dem Motorrad unterwegs, aber ich kann mich benehmen.
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  • Willi Rößner
    (*) Man muss zwei parallele Radwege bauen. Einen für Normalfahrer und einen für Rennradfahrer.
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  • Martin Deeg
    Die Wahrscheinlichkeit, als Radfahrer im Straßenverkehr getötet zu werden ist ungleich höher als durch Gewalt, und zwar jeder Form.....

    "Im Jahr 2023 sind insgesamt 446 Radfahrer im Straßenverkehr in Deutschland gestorben. "....

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1041872/umfrage/getoetete-fahrradfahrer-im-strassenverkehr-in-deutschland/#:~:text=Get%C3%B6tete%20Fahrradfahrer%20im%20Stra%C3%9Fenverkehr%20in%20Deutschland%20bis%202023&text=Im%20Jahr%202023%20sind%20insgesamt,deutlichen%20Anstieg%202022%2C%20wieder%20zur%C3%BCck.
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  • Jo Schmitt
    Die Verkehrsunfallstatistik für 2024 wurde die Tage von Innenminister Herrmann vorgestellt. Heute war dazu ein Beitrag in der "Süddeutschen" ... Die Zahl der tödlich verletzen Radfahrer ist leider von 85 auf 95 gestiegen.

    Und er äußerte: "Jeder Verkehrstote ist einer zuviel". Das spielt auch auf die "Vision Zero" an (-> Deutscher Verkehrtsrat), die auch in der EU verfolgt wird und sich daher in den Verordnungen niederschlägt.

    s.a. https://www.bayern.de/herrmann-stellt-verkehrsunfallstatistik-2024-vor/
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  • Kurt Redelberger
    Natürlich ist für Straftaten die Polizei zuständig! Problem bei Radfahrer ist da sie sehr schnell weg sind, gibt halt kein Nummernschild! Fahre Schulbus und ärgere mich täglich, neuer Asphaltierter Radweg 10m neben der Straße und Radfahrer auf der Straße, muss das sein? Bitte schon zur eigenen Sicherheit benutzt den Radweg! Die meisten Radfahrer verhalten sich korrekt.
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  • Anton Müller
    Ich hol mir jetzt schon mal das Popcorn. 🍿 Das wird sicher unterhaltsam hier. Autofahrer gegen Radfahrer - als ob die meisten ausschließlich Auto fahren oder ausschließlich Rad fahren.

    Ich freue mich jetzt schon auf den Urlaub in den Niederlanden. Dort hat man nämlich verstanden wie das mit dem Verkehr so geht. Deutschland ist halt einfach (wie mittlerweile an vielen Stellen) noch nicht so weit.
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  • Dietmar Eberth
    Ich "liebe" Autofahrer die rechthaberisch anderen Verkehrsteilnehmern sagen wollen was diese falsch machen. Was ausdrücklich NICHT deren Aufgabe ist. Dafür haben wir die Polizei. Diesen Verkehrsteilnehmern empfehle ich einfach mehr Gelassenheit.

    § 1 I StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht, insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. “
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  • Ulrike Schneider
    Solange Radfahrer anonym unterwegs sind kann die Polizei nicht einmal etwas machen denn bis die vor Ort ist - sofern sie überhaupt kommt - hat sich der Radfahrer schon meilenweit entfernt. Es wird allerhöchste Zeit, dass Fahrräder gut lesbare Nummernschilder bekommen. Wenn nicht bewiesen werden kann wer auf dem Rad sass muss der eingetragene Halter haften. Ich bin sicher, dass die Radfahrer sich plötzlich daran erinnern können, dass es eine StVO gibt wenn sie aus der wunderschönen Anonymität geholt wurden.
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  • Michael Zink
    Also in meiner StVO steht das etwas anders. Ansonsten stimme ich Ihnen zu.
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  • Alexander Beyfuss
    Ganz Deutschland hasst Radfahrer & ich kann mir beim besten Willen nicht erklären warum ^^
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  • Anton Müller
    Ganz Deutschland? Also ich sicher nicht. Und ich bin mir fast sicher, dass ich nicht alleine bin.
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  • Dietmar Eberth
    Ich hasse weder Radfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer.
    Und auch ganz Deutschland hasst nicht.
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  • Jürgen Neuwirth
    Haben Radfahrer jetzt Narrenfreiheit oder müssen sie sich an die Verkehrsregeln halten? Welche Unfallflucht? Der Radfahrer hat doch gar keinen verursacht. Ist das Opfer jetzt ein Täter? Hassen sie Radfahrer? Ihr Kommentar hinterlässt viele Fragen.
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  • Edith Kram
    Was ist wegen Sachbeschädigung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort seitens des Radfahrers? Ist es nicht uneidliche Falschaussage, wenn die Angaben von einem neutralen Zeugen widerlegt werden?

    Wäre an dem Spiegel des Pkw ein Schaden entstanden, wäre der Besitzer auf rund 500 € sitzengeblieben.
    Davon spricht niemand.
    Schließlich haben Radfahrer hierzulande Narrenfreiheit.
    Klar, auch sie unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Aber ohne Kennzeichnung? Und eine Haftpflichtversicherung ist auch nicht vorgeschrieben.

    Mit den wenigen Infos aus dem o.g. Bericht ist das Urteil sowas von fehlerhaft. Ob der Richter auch selbst (passionieter) Radfahrer ist?

    Letztlich unterstreicht das Urteil eins: der Autofahrer ist Deutschland's Melkkuh Nr. 1.
    Passend dazu bleibt die Feststellung, dass gerade die Menschen auf dem Land auf das Auto angewiesen sind.
    Dort leben auch Kühe - also wieso nicht alles melken, was sich melken läßt.

    Gerhard Fleischmann
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