
Einem Autofahrer hat im April vergangenen Jahres nicht gepasst, dass ein Rennradfahrer auf der Osttangente in Lohr nicht den Radweg, sondern die Straße benutzt hatte. Neben ihm fahrend, forderte er ihn auf, den Radweg zu benutzen. Dass ihm das missfiel, brachte der Radfahrer zum Ausdruck, indem er den Rückspiegel des Audi nach vorne drückte. Daraufhin entspann sich eine Verfolgungsjagd, teilweise auf dem Radweg.
Wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr wurde der Autofahrer aus dem Raum Lohr im Oktober vor dem Amtsgericht Gemünden zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze zu 50 Euro) und einem fünfmonatigen Fahrverbot verurteilt. Dagegen legte er jedoch Berufung ein, so dass sich die beiden Kontrahenten, damals 55 und 53 Jahre alt, nun vor dem Landgericht Würzburg wiedersahen.
Verfolgungsjagd endete in Rodenbach: Wer verletzte den Radfahrer?
Als der Radfahrer damals auf dem Radweg flüchtete und dort von dem Audifahrer gestellt wurde, schulterte er sein Fahrrad, stieg eine Böschung hinauf, über eine Leitplanke hinweg und setzte seine Flucht fort. Allerdings stellte ihn der Autofahrer kurz darauf auf dem Radweg nach Rodenbach. Der Radfahrer hatte vor dem Amtsgericht angegeben, vom Autofahrer mit einem Stoß gegen den Oberkörper zu Fall gebracht worden zu sein. Er habe sich dabei leicht verletzt. Allerdings sagte ein Zeuge aus, dass der Radfahrer gestürzt war, bevor der Autofahrer ihn erreichen konnte.
In Gemünden gaben beide Kontrahenten zu, sich nicht korrekt verhalten zu haben. Die leichten Kratzer am getroffenen Autospiegel konnte der Besitzer mit etwas Autopolitur beseitigen. Zum Nachteil des angeklagten Autofahrers wurde jedoch ausgelegt, dass er schon einmal wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt worden war.
Verfahren wegen Nötigung eingestellt, Autofahrer wegen Körperverletzung verurteilt
Das Landgericht sprach den Angeklagten in der Berufungsverhandlung nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig, wie Michael Schaller, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Landgericht, auf Anfrage mitteilt. Die Geldstrafe wurde auf 90 Tagessätze zu je 50 Euro (4500 Euro) festgesetzt. Außerdem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Das Verfahren um die begangene Nötigung, wegen der der Autofahrer erstinstanzlich ebenfalls verurteilt worden war, wurde in der Berufungsinstanz eingestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ergebnis für den Wiederholungstäter damals: 21 Monate auf Bewährung, 18 Monate Sperre (MPU + Führerschein neu!) und 150 Sozialstunden. Also das Urteil aus Lohr war ja da noch ein Zuckerschlecken, Herr Vorsitzender!
Wer sich so benimmt begeht Straftaten: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b, StGB) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c, StGB). Wer dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet ist mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.
Bezug: https://www.siegener-zeitung.de/siegen/c-lokales/auto-rowdy-ist-fuehrerschein-los-offenbar-wiederholungstaeter_a253649
Eigentlich kann ich den Radfahrer nur ermuntern zu prüfen eine Revision des Urteils vor der nächsthöheren Instanz anzustreben - sofern möglich.
Radweg (Zeichen 237 StVO)
Das blaue Verkehrszeichen mit weißem Fahrradsymbol kennzeichnet benutzungspflichtige (!!) Radwege. Ansonsten ist die Benutzung freiwillig.
Ich freue mich über jeden gepanzerten Radfahrer!
Ja, ich bin auch ab und an mit dem E-Bike oder dem Motorrad unterwegs, aber ich kann mich benehmen.
"Im Jahr 2023 sind insgesamt 446 Radfahrer im Straßenverkehr in Deutschland gestorben. "....
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1041872/umfrage/getoetete-fahrradfahrer-im-strassenverkehr-in-deutschland/#:~:text=Get%C3%B6tete%20Fahrradfahrer%20im%20Stra%C3%9Fenverkehr%20in%20Deutschland%20bis%202023&text=Im%20Jahr%202023%20sind%20insgesamt,deutlichen%20Anstieg%202022%2C%20wieder%20zur%C3%BCck.
Und er äußerte: "Jeder Verkehrstote ist einer zuviel". Das spielt auch auf die "Vision Zero" an (-> Deutscher Verkehrtsrat), die auch in der EU verfolgt wird und sich daher in den Verordnungen niederschlägt.
s.a. https://www.bayern.de/herrmann-stellt-verkehrsunfallstatistik-2024-vor/
Ich freue mich jetzt schon auf den Urlaub in den Niederlanden. Dort hat man nämlich verstanden wie das mit dem Verkehr so geht. Deutschland ist halt einfach (wie mittlerweile an vielen Stellen) noch nicht so weit.
§ 1 I StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht, insbesondere gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. “
Und auch ganz Deutschland hasst nicht.
Wäre an dem Spiegel des Pkw ein Schaden entstanden, wäre der Besitzer auf rund 500 € sitzengeblieben.
Davon spricht niemand.
Schließlich haben Radfahrer hierzulande Narrenfreiheit.
Klar, auch sie unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Aber ohne Kennzeichnung? Und eine Haftpflichtversicherung ist auch nicht vorgeschrieben.
Mit den wenigen Infos aus dem o.g. Bericht ist das Urteil sowas von fehlerhaft. Ob der Richter auch selbst (passionieter) Radfahrer ist?
Letztlich unterstreicht das Urteil eins: der Autofahrer ist Deutschland's Melkkuh Nr. 1.
Passend dazu bleibt die Feststellung, dass gerade die Menschen auf dem Land auf das Auto angewiesen sind.
Dort leben auch Kühe - also wieso nicht alles melken, was sich melken läßt.
Gerhard Fleischmann