Von Freitag an gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verunsicherung bei Firmen und Vereinen ist groß, denn wie hart Verstöße geahndet werden, ist noch unklar. Klar ist nur, Unternehmer und Ehrenamtliche müssen gleichermaßen aktiv werden.
Friederike Kühn ist sogar doppelt betroffen: Sie betreibt eine Buchhandlung in Würzburg-Heidingsfeld und ist ehrenamtlich in einem Verein tätig. Als Unternehmerin hat sie keine Wahl, sie muss die neue Verordnung umsetzen. „Derzeit müssen wir jeden Kunden fragen, ob wir seine Daten auch weiterhin in unserer Kartei speichern dürfen“, sagt Kühn.
Mehr Rechte für Verbraucher
Der Verbraucher muss künftig von Beginn an darüber informiert werden, wer seine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Email-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund erhebt – und er muss dem zustimmen. Diese Einwilligung muss der Verbraucher zudem jederzeit zurückziehen können. Außerdem muss klar sein, wie lange seine Daten aufbewahrt werden sollen.
Obwohl Kühn sich in Schulungen zum Datenschutz fortgebildet hat, fühlt sie sich unsicher. Wie viele andere Betroffene, fürchtet sie Abmahnungen und hohen Strafen, die derzeit in den Medien kursieren. Die Datenschutzverordnung sieht Sanktionen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes bei Verstoßen vor. Laut Angaben des Würzburger Fachanwalts John Krüger sind so hohe Strafen allerdings nur für Großkonzerne bei mutwilliger Missachtung vorstellbar. „Für Vereine sind vierstellige Forderungen aber durchaus denkbar“, so Krüger. Wie die Gesetze konkret ausgelegt werden, werde sich erst in den kommenden zwei bis drei Jahren zeigen, wenn erste Urteile zu dem Thema gesprochen sind.
Hoher Aufwand für Ehrenamtliche
Da Kühn derzeit viel bürokratischen Aufwand mit der neuen Grundverordnung hat, muss sie ihr ehrenamtliches Engagement einschränken. Seit rund zehn Jahren findet in Würzburg-Heidingsfeld ein Ferienprogramm für Schulkinder statt, das der Verein der Selbstständigen organisiert. Dieses Jahr wird die Veranstaltung ausfallen. „Die Vorschriften dieser neuen Verordnung der Europäischen Union führen zu einem nicht vertretbaren bürokratischen Aufwand, den wir als gemeinnütziger Verein nicht in der Lage sind zu leisten“, begründet der Verein seine Entscheidung auf seiner Webseite.
Das Bedürfnis nach Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung ist unter Ehrenamtliche noch immer riesig. Das Landratsamt Würzburg etwa wurde vom großen Andrang der Interessenten überrascht: Das Seminar „Fit fürs Ehrenamt“ musste deshalb vom Sitzungssaal des Kreistags in die Höllberghalle in Kürnach verlegt werden. Anfangs gingen die Veranstalter von maximal hundert Besuchern aus. „Mittlerweile rechnen wir mit rund 500 Besuchern“, sagt Kerstin Gressel. Die Ansprechpartnerin für Vereine in der Region geht davon aus, dass die Nachfrage deshalb so hoch sei, weil die Verbände zu wenig informiert hätten.
Was bei Fotos zu beachten ist
Auch die Öffentlichkeitsarbeit ist für viele Vereine und Organisationen durch die neue EU-Verordnung zu einem heiklen Thema geworden. Die Freiwillige Feuerwehr Haßfurt beschäftigte sich zum Beispiel in den vergangenen Wochen intensiv damit, wie der Verein künftig mit Fotos von Einsatzorten umgehen soll.„Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass sich für uns wenig ändert, da das Kunsturhebergesetz weiterhin gilt", teilt ihr Sprecher Julian Weidinger mit. Schon jetzt mache die Feuerwehr identifizierbare Personen und Autokennzeichen auf Bildern unkenntlich. Laut Auskunft des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht handelt der Verein so auch künftig richtig.
„Für die Veröffentlichung von Porträtfotos, zum Beispiel von Funktionsträgern des Vereins, ist hingegen eine Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich“, sagt Alexander Filip. Der Pressesprecher des Landesamts für Datenschutzaufsicht versucht zu beruhigen. „Viele datenschutzrechtliche Verpflichtungen, die die Datenschutz-Grundverordnung aufstellt, sind nicht neu.“ Es habe sie schon nach dem bisher geltenden Bundesdatenschutzgesetz gegeben. Einen bürokratischen Mehraufwand für Vereine durch die Grundverordnung sehe er daher nicht.
Lasst uns Urlaub machen, wir schaffen eh zuviel für zuwenig Geld!
Leider ändert sich für viele Vereine und gerade kleinere bzw. inhabergeführte Betriebe eine ganze Menge: man muß sich die Zeit (und ich spreche von sehr viel Zeit!) nehmen, um Gesetzestexten zu genügen, die in einer Sprache formuliert sind, die man trotz Abitur und Hochschulstudium NICHT versteht. Das bedeutet eine große Unsicherheit bei der Umsetzung auf websites und Formularen und die berechtigte Angst vor abmahnwütigen Anwälten, die ihr Geld auf zweifelhafte Art und Weise scheffeln wollen.
Alles in allem ein riesiger bürokratischer Aufwand, der viele Kleine trifft, die mit den Daten ihrer Mitglieder oder Kunden noch nie Schindluder getrieben haben, aber ihre Zeit und Arbeitskraft auf eben jene DSGVO verwenden müssen und schlaflose Nächte haben.
Die Datenkraken, um die es eigentlich geht, also facebook, google, amazon und sogar die Deutsche Post, haben genug Anwälte an der Hand, um wieder Lücken zu finden und dann, wie Mark Zuckerberg, dann einfach Sorry sagen.
Neu ist, das Verstöße jetzt mit härteren Sanktionen belegt werden und ausländische Datenkraken wie Facebook, Google und Co zur Rechenschaft gezogen werden können. Dort wirkt das neue Gesetz, den Facebook hat für Europa mit großem Aufwand seine Daten anders strukturiert.
Es gibt übrigens eine Menge Vereine und Verbände deren interne Satzungen bezüglich Datenschutz schon immer strikter waren, als die heutigen Gesetze.
1 Vereine, die i.d.R. höchstens mal bei einem Vereinsfest Geld einnehmen
2 Unternehmen, die die Daten für Versand, Rechnungserstellung und Ersatzteilversorgung speichern
3 Unternehmen, die gezielt Daten sammeln um diese dann zu analysieren und zu vermarkten
Bei den ersten beiden können die Daten zwar durch Hackerangriffe auch in die falschen Hände gelangen, letztere sind z.T. die falschen Hände.
Werbung schadet nicht nur durch den Zeitaufwand, den man braucht um sich durch Newsletter zu wühlen.
Der Angesprochenen soll dazu gebracht werden etwas zu tun das er sonst nicht machen würde.
Wenn der Angesprochene unüberlegt etwas überteuert kauft oder sogar etwas kauft das er überhaupt nicht braucht entsteht ihm auch ein finanzieller Schaden.
So werden Menschen in Vereinen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, mit Unternehmen, die der Allgemeinheit eher schaden, gleichgestellt.