Aufgrund der aktuellen besorgniserregenden Entwicklung der COVID-19-Infektionen haben sich der Vorstand des Universitätsklinikums Würzburg und das Klinikum Würzburg Mitte entschieden, ein generelles Besuchsverbot auszusprechen. Im Klinikum Würzburg Mitte beginnt das ab Freitag, 18. Dezember, an der Uniklinik einen Tag später, ab Samstag, 19. Dezember. Es gibt aber Ausnahmen, wie beide Kliniken jeweils in einem Presseschreiben mitteilen.
In der Uniklinik gilt demnach: Ausgenommen vom Besuchsverbot sind der Kreißsaal und die Kinderklinik für engste Angehörige. Das Besuchsverbot betrifft auch nicht die Palliativstationen und die Begleitung Sterbender. Zudem sei es den Klinikleitungen vorbehalten, in begründeten Fällen weitere Ausnahmen zuzulassen.
Die Dauer des Besuchsverbots gilt vorerst bis zum 10. Januar.
Ausgenommen sind außerdem der Heiligabend und der 1. Weihnachtsfeiertag, 24. und 25. Dezember. An diesen beiden Feiertagen gilt die Regel, dass Patienten einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen dürfen.
Regeln im Klinikum Würzburg Mitte
Für das Klinikum Würzburg Mitte gelten ab Freitag, 18. Dezember, folgende Ausnahmen vom Besuchsverbot:
? Kreißsaal: Eine feste Bezugsperson darf die werdende Mutter während der Entbindung begleiten.
? Kinderklinik: Beide Elternteile dürfen ihr Kind besuchen.
? Palliativmedizin: Der Besuch von Schwerstkranken bzw. sterbenden Patienten ist jederzeit möglich.
? Gesetzlichen Betreuern, Rechtsbeiständen o.ä. ist der Besuch ebenfalls gestattet.
In beiden Kliniken gilt, dass alle genehmigten Besuchergruppen im gesamten Klinikgebäude einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, den sie beim Betreten der Klinik bekommen, zudem ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Alle Besucher werden registriert, um im Fall eines Corona-Ausbruchs zu helfen, die Infektionswege nachzuverfolgen und so eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Ambulante Behandlungen nur noch eingeschränkt möglich
Das Klinikum Würzburg Mitte (KWM) teilt außerdem mit, dass ambulante Sprechstunden und Behandlungen nur noch eingeschränkt möglich sind. Patienten, die Termine für eine ambulante Sprechstunde oder Therapie haben, können ab diesem Zeitpunkt – zum Schutz von Patienten und Personal - nicht mehr im KWM behandelt werden. Rein diagnostische Termine sowie planbare, nicht akute Behandlungen, müssen abgesagt werden. Dies gelte auch für ambulante Operationen, die aufgrund der Diagnose nicht unbedingt sofort erforderlich sind.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung seien Patientinnen und Patienten, die eine Therapie erhalten, die bereits eingeleitet wurde und zwingend aufrecht erhalten werden muss.
Falls Zweifel bestehen, ob ein Termin stattfindet oder nicht, kann man sich vorab telefonisch in der entsprechenden Ambulanz melden, wie es im Presseschreiben des KWM abschließend heißt.