
Zu Beginn der verschärften Einschränkungen haben wir unsere Leser dazu aufgerufen, uns ihre Fragen zum Thema Corona und den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu schicken. Nach und nach wollen wir diese Fragen mit Experten beantworten.
Ein Leser berichtet von einem Trauerfall: "Die Mutter ist gestorben", schreibt er und fragt: "Was machen wir nach der Beerdigung, warum dürfen wir – neun Erwachsene aus fünf Haushalten – nicht gemeinsam trauern?"
Kontakte sollen "auf absolut nötiges Minimum" reduziert werden
"Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren", heißt es von Seiten der bayerischen Staatsregierung. Treffen sind demnach aktuell "begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal zehn Personen".
Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen dienten auch hinsichtlich privater Treffen und Familienfeiern dazu, "die Anzahl möglicher Kontakte zu reduzieren und damit das Infektionsgeschehen zu verlangsamen", erklärt das bayerische Gesundheitsministerium weiter.
Was das Bistum Würzburg rät
Wie also trauern? Wir haben den Liturgiereferenten der Diözese Würzburg, Dr. Stephan Steger, gefragt. "Ähnlich wie im ersten Lockdown im Frühjahr sind auch diesmal die Menschen getroffen, die von einem geliebten Mitmenschen Abschied nehmen müssen und trauern", sagt Steger.
Dass zumindest Gottesdienste "unter strengeren Hygienevorgaben ohne Zahlenbeschränkung" stattfinden dürfen, "kann eine Hilfe sein".
Stegers Rat: "Nicht nur die Begräbnisfeier selbst, sondern auch Abschiedsgottesdienste in unterschiedlichen Konstellationen und vorbereitend und ergänzend zum eigentlichen Begräbnis können den Raum für die individuelle und gemeinschaftliche Trauer bieten." Außerdem könnten "kleine Totengedenkfeiern nach dem Lockdown Anlass sein, dann auch das tröstende gesellige Beisammensein nachzuholen".