
In den kommenden Tagen wird die Polizei in Unterfranken weiter verstärkt die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren. Im Fokus stehen dabei nicht nur Betriebe wie Kneipen, Restaurants oder Diskotheken, sondern auch Veranstaltungen wie Fußballspiele, teilt Björn Schmitt vom Polizeipräsidium Unterfranken auf Nachfrage mit.
Welche Betriebe oder Veranstaltungen kontrolliert werden, entscheide man in Abstimmung mit den kommunalen Behörden, sagt der Polizeisprecher. Denn für die Kontrollen sind eigentlich die städtischen Rathäuser und Landratsämter zuständig. Je nach Personenaufkommen und bekannt gewordenen Corona-Verstößen aus der Vergangenheit würden Prioritätenlisten für sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen erstellt, sagt Schmitt. Unabhängig davon gehe die Polizei weiterhin Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Auch Streifen, die auf Verstöße gegen die Regelungen aufmerksam werden, schritten ein.
Gäste müssen sich im Zweifelsfall ausweisen können
Für Ärger sorgten vor allem in Gastronomiebetrieben zuletzt Fälle, in denen Gäste zwar einen Impfnachweis, aber keinen Ausweis dabei hatten. Wirte berichteten der Redaktion von wütender Kundschaft, die deshalb nicht bedient werden konnte.
Polizeisprecher Schmitt stellt dazu klar: Es bestehe zwar in Deutschland keine Mitführpflicht von Ausweisdokumenten. Aber Restaurantbetreiber und andere Verantwortliche müssten die "Kontrollen gewissenhaft durchführen, da gehört eine Personenfeststellung dazu". Das heißt: Ein Gast muss nachweisen, dass ihm der gezeigte Impf- oder Genesenennachweis auch tatsächlich gehört. "Das bloße Vorzeigen eines Impfnachweises reicht nicht", betont Schmitt.
Welche Bußgelder drohen
Bei Verstößen droht Kundinnen und Kunden laut dem bayerischen Corona-Bußgeldkatalog eine Strafe von 250 Euro. Auf Verantwortliche von Veranstaltungen oder gastronomischen Betrieben kann demnach ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro zukommen.
Ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und letztendlich ein Bußgeld erhoben wird, das entscheiden die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, erklärt Schmitt. Aber: "Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen", wie etwa einer Verletzung der Maskenpflicht, könne die Polizei direkt Bußgelder von 55 Euro in bar erheben.
1. Sehr leicht ist, einen Impfpass zu fälschen oder sich einen gefälschten zu besorgen
2. Nicht strafbar ist, einen Impfpass zu fälschen. Der Handel damit auch nicht.
Inzwischen vom Landgericht Osnabrück bestätigt.
...um die 2Phasen-Kontrolle d.h. zum Impfpass muß auch der Perso vorgezeigt werden. Da nutzt der gefälschte Impfpass nichts mehr!
Im Prinzip kann sich jeder nach einem Tutorial aus dem Netz seinen Impfpass selbst zaubern.
Doch das Konzept des Europäischen Impfausweises war von Anfang an als Zwei-Faktor-System ausgedacht! Das kann man auch z.B. in der CovPass-App nachlesen.
Doch jetzt kann es ziemlich viele erwischen, die mit gefälschten Impfpässen in die Apotheke gegangen sind: Denn mittlerweile überprüft man auch nachträglich die Chargen-Nummern, etc. und kann da die schwarzen Schafe auch nachträglich noch aufspüren...
Daher sollten es sich manche lieber dreimal überlegen, ob sie sich noch mit so einem, durch Betrug erlangten Nachweis, irgendwo Zutritt verschaffen wollen.
Diese lästige Rechtslücke bei den Impfpässen wird wahrscheinlich noch diese Woche geschlossen. Ab dann kann die Vorlage eines solchen Schunds bis zu zwei Jahre Haft einbringen...