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Würzburg/Schweinfurt
Corona-Kontrollen und Missverständnisse: Impfnachweis alleine genügt nicht
Werden die Corona-Regeln eingehalten? Die Kontrollen werden in Unterfranken weiter verstärkt. Welche Betriebe im Fokus stehen und wie die Polizei vorgeht.
Bei Kontrollen müssen zum Beispiel Gäste in Restaurants auch nachweisen können, dass ihnen das vorgezeigte Impfdokument gehört.
Foto: Sophia Kembowski (dpa) | Bei Kontrollen müssen zum Beispiel Gäste in Restaurants auch nachweisen können, dass ihnen das vorgezeigte Impfdokument gehört.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:57 Uhr

In den kommenden Tagen wird die Polizei in Unterfranken weiter verstärkt die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren. Im Fokus stehen dabei nicht nur Betriebe wie Kneipen, Restaurants oder Diskotheken, sondern auch Veranstaltungen wie Fußballspiele, teilt Björn Schmitt vom Polizeipräsidium Unterfranken auf Nachfrage mit. 

Welche Betriebe oder Veranstaltungen kontrolliert werden, entscheide man in Abstimmung mit den kommunalen Behörden, sagt der Polizeisprecher. Denn für die Kontrollen sind eigentlich die städtischen Rathäuser und Landratsämter zuständig. Je nach Personenaufkommen und bekannt gewordenen Corona-Verstößen aus der Vergangenheit würden Prioritätenlisten für sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen erstellt, sagt Schmitt. Unabhängig davon gehe die Polizei weiterhin Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Auch Streifen, die auf Verstöße gegen die Regelungen aufmerksam werden, schritten ein.

Gäste müssen sich im Zweifelsfall ausweisen können

Für Ärger sorgten vor allem in Gastronomiebetrieben zuletzt Fälle, in denen Gäste zwar einen Impfnachweis, aber keinen Ausweis dabei hatten. Wirte berichteten der Redaktion von wütender Kundschaft, die deshalb nicht bedient werden konnte.

Polizeisprecher Schmitt stellt dazu klar: Es bestehe zwar in Deutschland keine Mitführpflicht von Ausweisdokumenten. Aber Restaurantbetreiber und andere Verantwortliche müssten die "Kontrollen gewissenhaft durchführen, da gehört eine Personenfeststellung dazu". Das heißt: Ein Gast muss nachweisen, dass ihm der gezeigte Impf- oder Genesenennachweis auch tatsächlich gehört. "Das bloße Vorzeigen eines Impfnachweises reicht nicht", betont Schmitt.

Welche Bußgelder drohen

Bei Verstößen droht Kundinnen und Kunden laut dem bayerischen Corona-Bußgeldkatalog eine Strafe von 250 Euro. Auf Verantwortliche von Veranstaltungen oder gastronomischen Betrieben kann demnach ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro zukommen.

Ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und letztendlich ein Bußgeld erhoben wird, das entscheiden die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, erklärt Schmitt. Aber: "Bei  erstmaligen oder geringfügigen Verstößen", wie etwa einer Verletzung der Maskenpflicht, könne die Polizei direkt Bußgelder von 55 Euro in bar erheben.

 
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  • E. S.
    eine Karte mit Bild unterschrift und Impfstatus mus jeder Bürger bei sich haben ganz einfach, wer ihn nicht hat bleibt draußen . Datenschutz scheißegal Gesundheit ist wichtiger
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  • R. F.
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  • E. K.
    Was nützt der ganze Kontrollaufwand wenn es
    1. Sehr leicht ist, einen Impfpass zu fälschen oder sich einen gefälschten zu besorgen
    2. Nicht strafbar ist, einen Impfpass zu fälschen. Der Handel damit auch nicht.
    Inzwischen vom Landgericht Osnabrück bestätigt.
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  • D. E.
    Der gefälschte Impfpass darf aber eingezogen werden.
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  • S. K.
    oder man Impft dass es wieder passt grinsen
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  • I. F.
    Es geht doch hier...

    ...um die 2Phasen-Kontrolle d.h. zum Impfpass muß auch der Perso vorgezeigt werden. Da nutzt der gefälschte Impfpass nichts mehr!
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  • E. K.
    Doppelt falsch. Würde man den gefälschten Impfpass als solchen erkennen kann man sich das mit dem Perso auch sparen. Wenn man aber einmal den Apotheker mit dem gefälschten Pass überzeugt hat wird daraus ein echter Digitaler oder ein Kärtchen. Aus dem gleichen Grund nützt das mit dem Einziehen auch nichts.
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  • M. W.
    Aber nicht mehr lange… Die Fälschung von Impfpässen und der Handel damit wird bald als Straftat (Urkundenfälschung) verfolgt werden und wird mit einer Haftstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden können. Dieser Gesetzentwurf wird voraussichtlich bald beschlossen werden.
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  • H. S.
    Ein Schelm, wer Böses denkt:
    Im Prinzip kann sich jeder nach einem Tutorial aus dem Netz seinen Impfpass selbst zaubern.
    Doch das Konzept des Europäischen Impfausweises war von Anfang an als Zwei-Faktor-System ausgedacht! Das kann man auch z.B. in der CovPass-App nachlesen.
    Doch jetzt kann es ziemlich viele erwischen, die mit gefälschten Impfpässen in die Apotheke gegangen sind: Denn mittlerweile überprüft man auch nachträglich die Chargen-Nummern, etc. und kann da die schwarzen Schafe auch nachträglich noch aufspüren...
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  • S. K.
    Gibt dann 5 Jahre haft und nachgeimpft werden muss natürlich auch
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  • K. S.
    Blöd wenn, wie im Beispielbild, einfach keine Chargennummer drin steht… da können Sie lange spüren
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  • E. K.
    Noch schlimmer, bei der Zweitimpfung im Beispielbild fehlt Stempel und Unterschrift. Wenn es dafür ein Digitales Zertifiakt gibt sollte der Apotheker die Lizenz abgeben.
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  • S. K.
    Nö, da ist mit Bleistift der Termin für die zukünftige Zweitimpfung eingetragen.
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  • U. S.
    zum Glück. Ich hoffe die werden verknackt bis zum....
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  • E. K.
    Wie denn? Wenn erst mal ein digitales Zertifikat erteilt wurde gilt es. Bei der Überprüfung des QR-Codes wird "Gültig", Name und Geburtsdatum angezeigt. Der Überprüfende sieht noch nicht mal ob der Inhaber geimpft oder genesen ist. Geschweige denn Chargennummern.
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  • H. S.
    Diese, aufgrund eines gefälschten Impfpasses ausgestellten Zertifikate, können online jederzeit ungültig gemacht werden. Und das geschieht gerade in größerem Umfang...
    Daher sollten es sich manche lieber dreimal überlegen, ob sie sich noch mit so einem, durch Betrug erlangten Nachweis, irgendwo Zutritt verschaffen wollen.
    Diese lästige Rechtslücke bei den Impfpässen wird wahrscheinlich noch diese Woche geschlossen. Ab dann kann die Vorlage eines solchen Schunds bis zu zwei Jahre Haft einbringen...
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  • G. A.
    Danke bertgs.
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  • K. F.
    lutterbeck so einen schmarn hab ich selten gelesen. warum soll bayern plötzlich ein überwachungsstaat sein, nur weil die polizei jetzt stärker durchgreift und die impfausweise verlangt`? damit hab ich kein problem, ich bin geimpft. wer nicht geimpft ist, muss sich diese zusätzliche arbeit der polizei halt gefallen lassen. die hätten gewiss auch bestimmt was besseres zu tun!
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  • M. G.
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