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Giebelstadt
Corona-Impfzentrum in einem Hangar, den es gar nicht gibt
Der ehemalige Hangar auf dem Flugplatz in Giebelstadt ist ein baurechtliches Kuriosum, das die Gemeinde nun beenden will.
Baurechtliches Kuriosum: Den Hangar 3 am Rande des Giebelstadter Verkehrslandeplatzes, in dem der Landkreis Würzburg ein Impfzentrum einrichten will,  gibt es eigentlich gar nicht.
Foto: Gerhard Meißner | Baurechtliches Kuriosum: Den Hangar 3 am Rande des Giebelstadter Verkehrslandeplatzes, in dem der Landkreis Würzburg ein Impfzentrum einrichten will,  gibt es eigentlich gar nicht.
Gerhard Meißner
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:59 Uhr

Der riesige Hangar 3 am Rande des Giebelstadter Verkehrslandeplatzes mit der Aufschrift "Mission ready" - bereit für die Mission -ist nicht zu übersehen. Der Landkreis Würzburg will dort in den nächsten Wochen ein Impfzentrum installieren. Das Kuriose dabei: "Den Hangar gibt's baurechtlich gar nicht", sagt Bürgermeister Helmut Krämer. Der Gemeinde Giebelstadt will das nun ändern.

Über den Grund des Kuriosums hat Krämer den Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung aufgeklärt: Der Hangar wurde in den 1980er Jahren als Teil einer US-Militäreinrichtung gebaut. Und für solche galt deutsches Baurecht nicht, also auch nicht die übliche Genehmigungspflicht. Seit dem Abzug der Amerikaner steht der Hangar leer. Um ihn zivil nutzen zu können, müsste erst ein Bauantrag gestellt werden - so wie bei einem Neubau und mit allen dafür geltenden Vorschriften.

Heute gehört der Hangar der Verkehrslandeplatz-Holding und ist an die Betreibergesellschaft des Verkehrslandeplatzes verpachtet. An beiden Gesellschaften ist auch die Marktgemeinde beteiligt. Weil es bislang kein Nutzungsinteresse für den Hangar gab, hat man von einer Baugenehmigung abgesehen - auch wegen der hohen Genehmigungsgebühren, die das Landratsamt aus den fiktiven Neubaukosten von schätzungsweise fünf Millionen Euro errechnen will.

Synergieeffekte für die Nachnutzung

Ursprünglich war man im Landratsamt davon ausgegangen, dass für die Nutzung als Impfzentrum zunächst im Eilverfahren auch eine Baugenehmigung erteilt werden muss. "Natürlich gibt es da Synergieeffekte", sagt Bürgermeister Krämer. Für die Gemeinde Giebelstadt und den Flugplatz-Betreiber hätte dies nämlich den Vorteil, dass der Hangar anschließend als Industriebau weiter genutzt werden könnte - ohne hohe Genehmigungsgebühren und lange Bearbeitungszeiten. Doch da hat Corona der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung gemacht. 

Angesichts der Katastrophenlage habe das zuständige Staatsministerium nämlich mitgeteilt, dass in solchen Fällen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist. Das Impfzentrum darf also eingerichtet werden, auch wenn der Hangar rein rechtlich ein Schwarzbau ist. Lediglich die Einhaltung von Bau- und Brandschutzvorschriften muss nachgewiesen sein.

Mit der Genehmigung im Schnelldurchlauf wird's also vorerst nichts. Trotzdem will der Gemeinderat die Sache nicht auf sich beruhen lassen und hat nun seinerseits einstimmig einen Bauantrag beschlossen. Der lautet formell auf die Errichtung eines Industriegebäudes, obwohl das Gebäude bereits seit den 1980er Jahren steht. Über die vom Landratsamt in Aussicht gestellten Genehmigungsgebühren in fünfstelliger Höhe will Bürgermeister Krämer zuvor aber noch einmal nachverhandeln. 

Überzogene Gebührenforderungen

"Ich bin nicht damit einverstanden, dass man für die Gebührenberechnung die fiktiven Neubaukosten von fünf Millionen Euro zugrunde legt", sagt Bürgermeister Krämer. Stattdessen sei es angemessen, wie bei einer Nutzungsänderung nur die tatsächlich erforderlichen Umbaukosten anzusetzen. Entsprechende Beispiele kenne er aus Nachbarlandkreisen.

Wie die Verhandlungen ausgehen, ist ungewiss. Fest steht, dass das nach der zeitigen Planung Mitte Januar in der zweiten Stufe der Impfphase in Betrieb genommen werden soll - ohne Baugenehmigung.

 
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  • gaugruzi@web.de
    .....fiktiven Baukosten: Wenn ich als Bauherr einen Bauantrag einreiche und der Architekt schreibt Baukosten 700.000,00 EUR rein, dann muss ich daraus auch Genehmigungsgebühren zahlen, auch wenn ich durch Eigenleistung und sonstigen Einsparmaßnahmen in der Summe von den Baukosten darunter liege ! Warum wird bei Kommunen anders es gehandhabt als im Privaten ? Ist schon ungerecht !!!
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  • gerhard.meissner@mainpost.de
    Naja, hier verhält es sich ein wenig anders. Der Hangar ist kein Neubau, sondern steht seit fast 40 Jahren. Bei einer Genehmigung sollen die fiktiven Baukosten zugrunde gelegt werden. Die werden aus Kubikmetern umbauter Raum berechnet, nach heutigen Baupreisen. Da gibt's Pauschalen dafür. Ergebnis sind 5 Millionen Euro. Ob damals überhaupt nach deutschen Standards gebaut wurde, weiß ich nicht. Die alliierten Streitkräfte hatten damals Sonderstatus in vielerlei Hinsicht. Dann ist das Gebäude inzwischen gealtert und ist seit fast 20 Jahren ungenutzt. Meines Erachtens kann man da höchstens den Zeitwert bzw. Verkehrswert ansetzen. Gruß Gerhard Meißner, Redakteur
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  • Arcus
    Auf den ersten Blick erscheint das logisch. Schaut man jedoch näher hin, wird man feststellen, dass die Behörde sogar deutlich mehr Zeit in die Prüfung stecken muss, da die Amis nicht nur nicht nach geltendem deutschen Baurecht gebaut haben, sondern auch viel gepfuscht haben.
    Unterm Strich würde das bedeuten, dass alle anderen Gebührenzahler mit ihren Geldern einen amerikanischen Schwarzbau subventionieren.
    Ich möchte nicht wissen, wie groß das Geschrei ist, wenn es im Zusammenhang mit dem Hangar zu einem schwerwiegenden Unfall käme, der auf bauliche Mängel zurückzuführen wäre.
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  • chrihand
    Definiere Deutschland: Brücke gesperrt wegen Baufälligkeit. Sanierung nicht möglich wegen Denkmalschutz.

    Das kann man hier mal wieder sinngemäß übertragen. Bestehendes Gebäude darf wegen fehlender Genehmigung nicht zivil genutzt werden. Genehmigung nicht möglich wegen typisch deutscher Bürokratie. Da schämt man sich wirklich ein Deutscher zu sein....
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