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Veitshöchheim/Würzburg
Bundeswehr-Soldaten aus Unterfranken zogen vor Gericht: Beginnt die Arbeit am Dienstgebäude oder am Kasernen-Tor?
Vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ging es um 338,40 Meter und um eine marode Landstraße. Warum zwei Soldaten "Trennungsgeld" einklagten - und wer Recht bekam.
Auf dem Gelände der Bundeswehr in der Balthasar-Neumann-Kaserne in Veitshöchheim: Zwei Soldaten zogen jetzt wegen 'Trennungsgeld' für den täglichen Arbeitsweg vor das Würzburger Verwaltungsgericht (Symbolbild). 
Foto: Johannes Kiefer | Auf dem Gelände der Bundeswehr in der Balthasar-Neumann-Kaserne in Veitshöchheim: Zwei Soldaten zogen jetzt wegen "Trennungsgeld" für den täglichen Arbeitsweg vor das Würzburger Verwaltungsgericht (Symbolbild). 
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:42 Uhr

Bei der Bundeswehr geht es manchmal nicht nur um den Verteidigungsauftrag oder Auslandseinsätze. Sondern zum Beispiel auch um die Frage, wann ein Berufssoldat, der die Fahrt zur Arbeit abrechnet, mit seinem Pkw die Arbeitsstätte erreicht: Schon an der Wache oder erst einige hundert Meter weiter am Dienstgebäude, in dem sein Schreibtisch steht ? Das zumindest war jetzt die Frage eines Verhandlungstages am Würzburger Verwaltungsgericht.

Von der Wohnung bis zum Dienst: Mehr als 30 Kilometer oder nur 29,9?

Es ging um "Trennungsgeld" - bei dem es darauf ankommt, dass die Entfernung zwischen Wohnung und Kaserne mindestens 30 Kilometer beträgt. Vor Gericht wurde jetzt um Meter gestritten. Der erster Fall: Einem Unteroffizier , der von Kitzingen aus täglich zur Kaserne nach Veitshöchheim (Lkr. Würzburg) fährt, hatte das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Münster das Trennungsgeld abgelehnt. Die Begründung: die Entfernung zwischen Wohnung und Kaserneneinfahrt betrage nur 29,9 Kilometer.  

Argumentation des Klägers: "Fahrt zur Arbeit endet nicht an der Wache"

Die vom Kläger unter Hinweis auf gängige Routenplaner berechnete Entfernung von mehr als 30 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz akzeptierte das Bundesamt nicht. Der Soldat erreiche seine Arbeitsstätte an der Schranke, beim Einfahren ins Kasernengelände,  und nicht erst am einige hundert Meter davon entfernten Dienstgebäude.

Das Verwaltungsgericht Würzburg ging nun davon aus, dass die für korrekte Kilometerangaben zuständige Stelle der Bundeswehr zwar genauere Ergebnisse ermittle als handelsübliche Routenplaner und akzeptierte die Distanz von 29,9 Kilometern. Aber, Endpunkt sei nicht das Kasernen-Tor, sondern der Eingang zu dem Gebäude, in dem der Kläger seinen Dienst zu verrichten hat. Dieser sei etwa 338,40 Meter von Wache und Schlagbaum entfernt. Damit sei der Soldat tatsächlich mehr als 30 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unterwegs.

Was ist eine "Dienststätte", was eine "Dienststelle"?

In seinem Fall ging es um "Kilometergeld" in Höhe von 2765 Euro jährlich. Seine Klage war erfolgreich.  Ausschlaggebend für das Gericht war eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Begriff "Dienststätte": Diese sei abzugrenzen von den Begriffen "Dienstort" und "Dienststelle". Der Soldat müsse die Strecke bis zur "Dienststätte" zurücklegen, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen und könne seinen Dienst nicht an einer beliebigen Stelle innerhalb des Kasernengeländes verrichten. Dieser Platz habe ihm der Dienstherr zugewiesen, darauf habe der Soldat keinen Einfluss. Und, so die Richter, daher erscheine es auch richtig, die Kilometerangabe für die Strecke zwischen Wohnung und Dienstgebäude zu machen - und nicht als Zielort das Kasernentor anzunehmen.

Fall Nummer zwei: Ist eine marode Verbindungsstraße im Landkreis Main-Spessart zumutbar? 

Im zweiten Rechtsstreit um Trennungsgeld nach dem Soldatenrecht ging es dann um eine Ortsverbindungsstraße zwischen Bühler und Heßlar im Landkreis Main-Spessart. Würde der klagende Berufssoldat diese Straße für die Fahrt von Eußenheim zur Kaserne nutzen, argumentierte die Bundeswehr-Verwaltung, wäre er 28,2 Kilometer unterwegs. Der Kläger begründete die von ihm bevorzugte, etwas längere Strecke mit den Straßenverhältnissen: Die Verbindungsstraße werde fast nur noch von der Landwirtschaft genutzt, die Fahrbahn habe viele Löcher, werde im Winter schlecht geräumt und da sie an Waldrand entlang führt, sei die Wildunfall-Gefahr besonders hoch. Die vom üblichen Berufsverkehr benutzte Strecke betrage eben 30,5 Kilometer.

Straße ausreichend befahrbar, Klage abgewiesen

Dass die Ortsverbindung Bühler-Heßlar zum Teil in keinen guten Zustand mehr ist, blieb unbestritten. Doch kam das Gericht zu dem Schluss, dass sie "ohne besondere Nachteile befahrbar" sei. Bei häufigem Wildwechsel müssten Autofahrer ihr Verhalten auch auf anderen Straßen anpassen und für die Befahrbarkeit sei es unerheblich, ob die Straße im Winter ausreichend gestreut wird. Die vom Kläger beschriebenen Mängel würden auch auf andere Landstraßen zutreffen, ohne deswegen ihre "objektive Befahrbarkeit" auszuschließen. 

Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Soldaten aus Main-Spessart ab. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig

 
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Kommentare
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  • Barbara Fersch
    das ist alles nur makaber, diese Berechnungen.....zu prüfen wäre doch wie grosszügig in anderen Bereichen abgerechnet wird....wer kontrolliert hier ??
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  • Roland Rösch
    Es geht hier um ein paar Meter . Mahl ehrlich zu sich Selbst . Steuerabgabe Kilometergeld drücken sie auf App und tragen sie ein und gut is.
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  • Jürgen Gittel
    Wieso? Das hat nichts mit Schröpfen zu tun, sondern es ist ein ganz legaler rechtlicher Anspruch, der durch die entsprechenden Gesetze und Verordnungen abgedeckt ist. Trennungsgeld erhalten übrigens nicht nur Berufssoldaten, sondern kann jedem Soldaten, Beamten und Arbeitnehmer gewährt werden, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Man muss das wie einen Fahrtkostenzuschuss sehen. Abgesehen davon wird das Trennungsgeld nach einer gewissen Karenzzeit nachträglich versteuert. Mit der Dienststätte ist es es nur konsequent, dass diese die Stelle ist, wo der Betroffene auch tatsächlich seine Arbeit verrichtet, also das Gebäude. Sonst müsste ja konsequenterweise auch die Arbeitszeit schon beim Betreten der Kaserne und nicht erst am Arbeitsplatz beginnen. Einmal Hü, einmal Hott geht nicht.
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  • Roland Rösch
    Den
    Soldaten Versetzen in neuer Dienststelle die GPS gemessen 29.99Km beträgt. Einfach eine Schande an welchen Stricken man hier zieht und den Staat Schröpft.
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  • Walter Seubert
    Welche Probleme die Herren Berufssoldaten haben. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Welcher "Otto Normalverbraucher" bekommt Trennungsgeld wenn er 30 km zur Arbeit fährt. 'Man lernt in unserem Land jeden Tag dazu.
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