Der Steinbruch der Firma Benkert ist ringsum umgeben von wunderbarer Natur. Zum Westen hin liegt das Naturschutzgebiet Höhfeldplatte, südlich davon der Scharlachberg - beide sind ein Paradies für Orchideen, seltene Pflanzen und eindrucksvolle Tierarten. Und dann gibt es hier noch einen Waldteil, der europaweit durch die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie geschützt ist. Dazwischen befindet sich der Steinbruch der Firma Benkert, der jetzt um knapp zehn Hektar erweitert werden soll.
Rodung wurde im Mai 2009 vom Landratsamt genehmigt
Zehn Hektar Wald sollen dafür gerodet werden. "Der Bund Naturschutz (BN) ist über den enormen Umfang erschüttert", sagt Armin Amrehn, erster Vorsitzender der Kreisgruppe Würzburg. Und Steffen Jodl, Geschäftsführer des BN, befürchtet, dass nicht nur ein wertvoller Lebensraum zerstört werde, sondern auch der restliche Wald, der überwiegend national und europarechtlich geschützt ist, in seiner Existenz massiv gefährdet sei. "Das wäre der Todesstoß für den ohnehin schon unter Trockenstress leidenden Wald", so Jodl.
Laut Regionalplan hat die Gewinnung von Bodenschätzen Vorrang
Bereits im Mai 2009 hat das Würzburger Landratsamt die Rodung des Waldes, der im Besitz der Firma Benkert ist, genehmigt. Noch in diesem Herbst soll damit begonnen werden, vier Hektar kahl zu schlagen. Insgesamt sind es 9,8 Hektar, teilt das Landratsamt Würzburg mit. Die Rodung wurde genehmigt, weil die "Erweiterungsfläche in einem verbindlichen Vorranggebiet für unteren Muschelkalk" liegt. "In Vorranggebieten soll der Gewinnung von Bodenschätzen gegenüber anderen Nutzungsansprüchen der Vorrang eingeräumt werden", teilt die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt mit. Dieses Ziel sei auch im Regionalplan festgelegt worden.
Der Bund Naturschutz wundert sich darüber, dass die Genehmigung vor knapp zehn Jahren erteilt wurde. Denn bei dem betreffenden Waldstück südlich des Steinbruchs handle es sich um Bannwald, heißt es in einer Pressemitteilung der Umweltorganisation. Zu Bannwäldern können laut dem Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG) Wälder erklärt werden, die wegen ihrer Lage und flächenmäßigen Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich sind und deshalb in ihrer Flächensubstanz erhalten werden müssen. Vor allem, weil ihnen auch eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zukommen, heißt es in Artikel 11 des BayWaldG.
Die Waldfläche allerdings, die für die Erweiterung des Steinbruchs gerodet werden muss, sei kein Bannwald, teilt das Landratsamt Würzburg mit. Der Bannwald beginne erst im Anschluss der genehmigten Erweiterungsfläche.
Teile des Schutzwaldes werden gerodet
Dafür liegen zwei Flurnummern, deren Fläche gerodet werden, in einem Schutzwald, so die Naturschutzbehörde. Schutzwälder dienen dazu, um Lawinen, Felsstürzen, Steinschlägen, Erdabrutschen, Hochwassern, Überflutungen, Bodenverwehungen oder ähnlichen Gefahren vorzubeugen (Art. 10 BayWaldG). Laut Gesetz darf eine Rodung für Schutzwald nur erteilt werden, sofern Nachteile für die Schutzfunktion des Waldes nicht zu befürchten sind (Art. 9 Absatz 6 Nr. 1 BayWaldG).
Die gerodete Fläche soll eins zu eins ausgeglichen werden
Für den gerodeten Wald ist ein Ausgleich im Verhältnis eins zu eins zu schaffen, heißt es in der Genehmigung des Landratsamtes. Die Aufforstungsfläche muss der unteren Naturschutzbehörde vor Abbaubeginn nachgewiesen werden. Weiter soll die Erstaufforstung Zug um Zug mit den Rodungsteilschritten erfolgen. Dem Amt liege im Moment noch keine Information darüber vor, wann mit dem Abbau begonnen werden soll, so die Pressestelle des Landratsamtes.
Der BN fordert, dass eine neue artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wird. Denn die Genehmigung liege mittlerweile knapp zehn Jahre zurück. "Der Wald hat sich verändert", weiß Steffen Jodl. Vor allem im Winter sei das Waldgebiet Jagd- und Rückzugsrevier für den Uhu. Auch Jungtiere seien dort schon beobachtet worden, sagt Jodl. Auch geschützte Fledermausarten und die gefährdete Haselmaus seien hier heimisch.
Eine neue artenschutzrechtliche Prüfung ist nicht erforderlich
Frauenschuh, Haselmaus, Zauneidechse, Gelbbauchunke, Raubvögel sowie verschiedene Fledermausarten: Die untere Naturschutzbehörde bestätigt, dass diese Tier- und Pflanzenarten im Wald vorkommen. Das könne nach der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Jahr 2008 nicht ausgeschlossen werden. Dass sich seitdem neue Arten, wie beispielsweise der Uhu, angesiedelt haben, sei der Naturschutzbehörde nicht bekannt. Deswegen wurde auch keine neue artenschutzrechtliche Prüfung veranlasst.
Unser Autor meint dazu: Kein zweiter Hambacher Forst!
"Es lagen uns keine Anhaltspunkte vor, dass sich seit 2008 relevante Änderungen ergeben haben", so die Behörde. Für eine neue artenschutzrechtliche Prüfung müssten sich die "naturräumlichen Gegebenheiten" seit der vorherigen Kartierung so gravierend geändert haben, dass die gewonnenen Erkenntnisse nicht mehr die tatsächlichen Gegebenheiten wiedergeben, verweist die Behörde auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes.
Gemeinde ist für die Erweiterung des Steinbruchs - damals wie heute
"Die Gemeinde war damals für die Erweiterung des Steinbruchs", sagt Markus Höfling, Bürgermeister in Thüngersheim. Und heute? "Diese Frage stellt sich nicht, weil es eine Genehmigung des Landratsamtes gibt. Und das haben wir zu respektieren." Gleichwohl aber unterstreicht er, wie wichtig der Wald ist. Nicht nur als Naherholungsgebiet.
Der Juniorchef der Firma Benkert wollte keine Stellungnahme abgeben.
Ich frage mich eh,ob die Flächen für die vielen Wengert notwendig sind. Durch die Intensivkultur dort wird Gift in großen Mengen versprüht um eine gesundheitsschädliche, abhängigmachende Droge (Alkohol/Wein) daraus herzustellen. Warum also nicht solche Flächen für den Muschelkalkabbau verwenden, wenns denn so dringend und unbedingt notwendig ist und der Uhu hätte nach dem Abbau auch sein Zuhause. Gut , daß die MP über einen solchen Natur-Frevel berichtet.
seinstand zu betrachten hinsichtlich der Funktionaliät als Ruhestätte.
Nicht dass noch irgendwelche Wichtigtuer auf die Idee kommen, geltendes Recht (!)durch gefühltes Recht aushebeln zu wollen.
Natur ist schützenswert und Bäume sind nicht gleich Bäume und was an Tieren darin wohnt erst Recht nicht. Wir schreien immer zu viel CO2, zu viel Dreck in der Luft, es wird zu warm, zu viel Trockenheit....aber genau das abholzen dieser Wälder tut genau das fördern. Die Politik, sowie viele Menschen, haben das immer noch nicht verstanden um was es hier eigentlich geht. Sche... Profitgier!
wer braucht schon wälder, tiere und pflanzen, es geht schließlich um arbeitsplätze.
der mensch zuerst, scheixx auf den planeten, und nach uns die sintflut.
die menschheit wird es schon noch schaffen das raumschiff erde zugrunde zu richten.
aber wie sprach schon der herr: macht euch die erde untertan, von kaputtmachen war nicht die rede...