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Margetshöchheim
Bürgerentscheid Margetshöchheim: Termin und Stichfrage stehen fest
Um eine mögliche Bebauung und die Zukunft einer Streuobstwiese geht es bei einem Bürgerentscheid in Margetshöchheim: Wann gewählt wird und wie die Entscheidungsfragen lauten.
Ein Teil der Streuobstwiese am nördlichen Ortseingang von Margetshöchheim soll verkauft und bebaut werden.
Foto: Vanessa Möller | Ein Teil der Streuobstwiese am nördlichen Ortseingang von Margetshöchheim soll verkauft und bebaut werden.
Marcel Dinkel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 21:25 Uhr

Soll ein Teil einer Streuobstwiese am Ortseingang in Margetshöchheim bebaut werden? Mit dieser Frage müssen sich die Bürger der Gemeinde in den kommenden Wochen auseinandersetzen. Fest steht: Bei einem Bürgerentscheid am 25. Juli wird es eine Entscheidung geben. Einem Bürgerbegehren steht dabei ein Ratsbegehren gegenüber. 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sprechen sich für den Erhalt eines naturnahen Ortseingangs und gegen eine Bebauung des Geländes in der Wasserschutzzone am Zeilweg aus. Auch befürchtete steigende Nitratwerte und damit einhergehende Belastungen der Trinkwasserqualität bereiten den Initiatoren im Fall einer Bebauung Sorge.

CSU und SPD setzen sich hingegen für die Erweiterung eines ortsansässigen Bürogebäudes sowie den Bau eines Streuobstzentrums am benannten Standort ein. Beide Parteien hatten mit ihrer Mehrheit im Gemeinderat ein entsprechendes Ratsbegehren beschlossen. Die Margetshöchheimer Mitte (MM) lehnt das Bauvorhaben indes ab.

Per Brief wird gewählt 

Die Wahl wird – so ist es einstimmig vom Gemeinderat entschieden – als eine reine Briefwahl stattfinden. Für die Briefwahl habe man sich entschieden, weil die Gemeinde wolle, dass jeder Bürger automatisch die Unterlagen zugesendet bekommt und weil der organisatorische Aufwand einer Briefwahl geringer ausfalle, erklärt Bürgermeister Waldemar Brohm gegenüber der Redaktion. Wann die Unterlagen versandt werden, stehe allerdings noch nicht fest. 

Welche Fragen zur Entscheidung anstehen

Die Frage des Bürgerentscheids 1 lautet: „Sind Sie dafür, dass das Gelände am Zeilweg im Randbereich der Heinrich-Böll-Straße nur mit einem Drittel der Fläche mit einem Streuobstzentrum und einem Bürogebäude bebaut wird und ca. zwei Drittel der Fläche mit hochwertigen Obstbäumen am nördlichen Ortseingang verbleiben?“

Die Frage des Bürgerentscheids 2 lautet: „Sind Sie dafür, dass das Gebiet nördlich der Zeilwegeinfahrt von Bebauung freigehalten wird, im jetzigen naturnahen Zustand erhalten wird und die dortigen Gemeindeflächen nicht veräußert werden?"

Die Stichfrage lautet: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“ Als Antwortmöglichkeit kann man Bürgerentscheid 1 oder Bürgerentscheid 2 ankreuzen. Bei Stimmengleichheit in der Stichfrage gewinnt der Bürgerentscheid, der die meisten Ja-Stimmen bekommen hat.

Kritik an der Formulierung der Stichfrage

Für einen Bürgerentscheid in bayerischen Gemeinden mit der Größe von Margetshöchheim gilt ein gesetzliches Quorum von 20 Prozent. Das bedeutet, dass beide Bürgerentscheide nur dann gültig sind, wenn mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten entweder mit Ja oder mit Nein gestimmt haben.

Bei der Formulierung der Stichfrage herrscht allerdings kein übergreifendes Einverständnis. Die Stichfrage suggeriere, dass sich das Bürgerbegehren ausschließlich gegen die Bebauung ausspreche, meint die Initiatorin des Bürgerbegehrens, Brigitte Muth-von Hinten. Sie bezieht sich dabei auf die kurze Formulierung "Verzicht auf eine Bebauung", mit der das Anliegen des Bürgerbegehrens in der Stichfrage beschrieben ist. "Dabei sind wir in erster Linie natürlich für die Erhaltung der naturnahen Fläche", erklärt sie. 

Wie geht es weiter?

"Alle Fraktionen im Gemeinderat sehen ein Bürgerbegehren als ein klares und legitimes Mittel der Demokratie", betont Brohm. Egal wer obsiege, am Ende sei es eine politische Entscheidung, die es zu akzeptieren gelte. Die jeweilige Entscheidung werde der zukünftigen Zusammenarbeit im Gemeinderat und dem persönlichen Umgang nicht im Wege stehen. "Wir wollen danach weiterhin gemeinsam unser Bier trinken können", versichert Brohm.

 
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