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Margetshöchheim
Bürgerentscheid über Margetshöchheimer Streuobstzentrum
Ein Teil der Streuobstwiese am nördlichen Ortseingang von Margetshöchheim soll bebaut werden.
Foto: Vanessa Möller | Ein Teil der Streuobstwiese am nördlichen Ortseingang von Margetshöchheim soll bebaut werden.
Andreas Jäger
 |  aktualisiert: 09.05.2021 02:16 Uhr

Margetshöchheims Bürgermeister Waldemar Brohm (CSU) hat eine Vision: die Errichtung eines Informations- und Erlebniszentrums, bei dem sich alles um das Thema "Streuobst" dreht. Als Vorbild dient ihm das Gramschatzer Walderlebniszentrum, das sich als beliebtes Ausflugsziel und Erkundungsstätte für Schulklassen etabliert hat.

Die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen habe im "Gartendorf" Margetshöchheim eine "lange Tradition". Das geplante Streuobstwiesenzentrum soll dies für Besucher zugänglich machen und außerdem der Main-Streuobst-Bienen eG eine neue Heimat bieten. Die alte Lagerhalle im Ortskern, die aktuell von der Genossenschaft genutzt wird, sei marode und soll abgerissen werden.

Bürogebäude geplant

Längst nicht alle sind von der Idee begeistert. Im Gegenteil: Gegner des Bauvorhabens haben ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht: "Erhalt eines naturnahen Ortseingangs und keine Bebauung in der Wasserschutzzone." Auslöser des Widerstands war der Verkauf eines gemeindeeigenen Flurstücks im Randbereich der Heinrich-Böll-Straße. Beim Käufer handelt es sich um einen "ortsansässigen Bürger", der ein Bürogebäude errichten will.

Zu den Gegnern des Bauvorhabens zählt die Margetshöchheimer Mitte (MM). Ihnen stößt auf, dass nicht nur das Streuobstzentrum, sondern zusätzlich jenes Bürogebäude gebaut werden soll. Die Gemeinde plane, dafür den Flächennutzungsplan zu ändern. Darüber hinaus befürchten die Gegner, dass durch Erdbewegungen Nitrat freigesetzt werde, wodurch der ohnehin schon grenzwertige Nitratgehalt im Grundwasser zusätzlich erhöht werden könnte.

Beschlussfähigkeit erreicht

604 Unterschriften hat die Bürgerinitiative gesammelt, davon erfüllen 586 die Zulassungskriterien wie die Angabe des Klarnamens. Damit hat das Bürgerbegehren Beschlussfähigkeit erreicht, da deutlich mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet haben.

Scharfe Kritik

CSU und SPD/UB üben indes scharfe Kritik an der Art und Weise des Unterschriftensammelns. Die Bürgerinitiative sei von Haus zu Haus gezogen und habe die Einwohner mit "falschen Informationen" zur Unterschrift bewegt. Brigitte Muth-von Hinten, eine Vertreterin des Bürgerbegehrens, streitet die Vorwürfe ab. Der Großteil der Unterschriften sei ihr per Post zugegangen.

Sinneswandel des Landratsamtes

Im Rahmen der Prüfung des Bürgerbegehrens kam es dann zum nächsten Streitpunkt: Roger Horn, Geschäftsleiter der Gemeinde, hat gegenüber dem Landratsamt argumentiert, dass ein Teil der Baufläche in Privatbesitz ist. Ein Bauverbot, worauf das Bürgerbegehren abzielt, könne hier nicht erteilt werden. Zunächst hatte das Landratsamt dieser Prüfung zugestimmt. Kurz vor der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde die Entscheidung seitens des Amtes jedoch wieder revidiert. Beim Bürgerbegehren stehe eine Grundsatzentscheidung im Mittelpunkt, hierdurch ist es zulässig.

Damit ist der Weg frei für den Bürgerentscheid. "Trotz rechtlicher Bedenken", so Simon Haupt (CSU), befürworte er den Entscheid als "Mittel direkter Demokratie". Ein solches sei allerdings auch das Ratsbegehren, das nun durch die Stimmen von CSU und SPD/UB als Gegenentwurf in den Bürgerentscheid einfließt.

Zwei Stichfragen

Der Stimmzettel wird somit zwei Stichfragen enthalten, die jeweils mit "ja" oder "nein" angekreuzt werden können. Auf der einen Seite steht das Anliegen des Bürgerbegehrens, das auf ein generelles Bauverbot abzielt. Auf der anderen steht das Ratsbegehren, bei dem gefragt wird, ob das Gelände am Zeilwegseingang zu einem Drittel mit einem Bürogebäude sowie dem Streuobstzentrum bebaut werden soll und die restlichen zwei Drittel dauerhaft als Grünfläche verbleiben sollen. Wie es auch ausgehen wird, Christine Haupt-Kreutzer (SPD) wünscht sich, dass "das Ergebnis von beiden Seiten fair akzeptiert" und durch die Abstimmung kein Keil in die Gemeinde getrieben wird.

 
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