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Würzburg
Brutaler Macheten-Angriff in Würzburg: Zweites Urteil gefällt
Im zweiten Prozess um eine blutige Attacke mit der Machete in der Würzburger Innenstadt hat das Landgericht sein Urteil verkündet. Es lautet nicht mehr versuchter Mord.
Saal des Würzburger Justizzentrums. Zum zweiten Mal wurde im Fall eines schweren Macheten-Angriffs vor dem Landgericht Würzburg verhandelt.
Foto: Archivbild Thomas Obermeier | Saal des Würzburger Justizzentrums. Zum zweiten Mal wurde im Fall eines schweren Macheten-Angriffs vor dem Landgericht Würzburg verhandelt.
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 11.02.2024 01:36 Uhr

Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes ist vom Tisch, am Strafmaß hat sich aber nicht viel geändert: Nach einer lebensgefährlichen Attacke mit einer Machete in der Würzburger Innenstadt hat das Landgericht Würzburg einen 29-jährigen Mann aus dem Kreis Bamberg im zweiten Anlauf wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung an Stelle von fünfeinhalb zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Der zweite Prozess vor der 8. Strafkammer war nötig geworden, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit Erfolg Rechtsmittel gegen ein früheres Urteil der 1. Strafkammer in dieser Sache eingelegt hatten: Fünf Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen versuchten Mordes lautete der Richterspruch aus dem September 2019, der vom Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Sommer aufgehoben wurde.

Opfer nur durch Notoperation gerettet

In den Prozessen ging es um einen brutalen Angriff mit einer Machete, mit dem der 29-Jährige nach eigenen Angaben einen Mann das Fürchten lehren wollte, der ihn kurz vorher in einer Diskothek beleidigt hatte. Bei der nächtlichen Auseinandersetzung auf offener Straße wurde das auserkorene Opfer durch einen Schlag mit der Machete schwer am Knie verletzt. Dem Cousin des Mannes, der sich dem Angreifer in den Weg gestellt hatte, stach der Angeklagte im Nahkampf mehrmals in den Rücken und in die Brust – nur aufgrund einer erfolgreichen Notoperation ist er heute noch am Leben.

Langwierige Beweisaufnahme

Nach einer mehrwöchigen Beweisaufnahme mit zahlreichen Augenzeugen der Auseinandersetzung kam die 8. Strafkammer nun zu dem Ergebnis, dass der 29-Jährige bei seinen Stichen mit der Machete den Tod des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hatte. Im Unterschied zu ihren Kollegen der 1. Strafkammer gehen die Richter allerdings davon aus, dass der Angeklagte seine Attacke rechtzeitig und freiwillig beendet hat. Dieser "Rücktritt vom Versuch" wirkt sich strafbefreiend aus, so dass es bei einer Verurteilung wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung blieb.

Verteidiger: erneute Revision beim BGH wahrscheinlich

Das Ersturteil wurde aufgehoben, weil die 1. Strafkammer einen möglichen strafbefreienden Rücktritt nach Ansicht des BGH "unzureichend geprüft" hatte. Doch auch mit dem neuen Urteil ist der Verteidiger des 29-Jährigen nicht zufrieden: Nachdem weiterhin ein versuchtes Tötungsdelikt die Grundlage des Urteils ist, sei eine erneute Revision beim BGH wahrscheinlich, sagte Rechtsanwalt Jochen Kaller aus Bamberg nach der Urteilsverkündung auf Nachfrage. Sein Mandat betonte auch im zweiten Prozess, er habe seinen Kontrahenten zu keinem Zeitpunkt töten wollen.

Härteres Strafmaß für zweiten Angeklagten

Für den jüngeren Bruder des 29-Jährigen, der sich mit einem Teleskop-Schlagstock an dem Kampf beteiligt hatte, hat sich das Strafmaß nach dem zweiten Prozess deutlich verschlechtert: An Stelle von 18 Monaten auf Bewährung wurde er am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der 24-Jährige habe gewusst, was sein Bruder vorhatte, so die Begründung der 8. Strafkammer. Deshalb müsse er sich den Einsatz der Machete auch zurechnen lassen. Dies hatte die 1. Strafkammer anders entschieden, was vom BGH als "lückenhafte Beweiswürdigung" bewertet wurde. Der Verteidiger des 24-Jährigen und der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollten unmittelbar nach dem Urteil keine Stellungnahme abgeben.

 
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  • R. B.
    "Die Rechtsprechung in deutschen Gerichten soll ein Spiegel der Gesellschaft sein", so Prof. Dr. Günter Hirsch, früherer Präsident des Bundesgerichtshofes. Nur, zahlreiche Urteile in deutschen Gerichtssälen erfolgen längst nicht mehr "Im Namen des Volkes". Wie sagte ein Richter einmal:" Um die Urteile verstehen zu können, muss man ein juristisches Studium absolviert haben". Nun, und genau dieser Denkansatz ist falsch. Rechtssprechung hat auch etwas mit Nachvollziehbarkeit durch die Gesellschaft zu tun, ein Urteil muss den Regeln des Lebens entsprechen. Damit enfernt sich die Justiz und somit auch deren Akzeptanz immer weiter vom Bürger.
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  • J. L.
    Unsere Justiz hat definitiv Mitschuld an solchen Taten.

    Mit entsprechendem Hintergrund oder Einschränkungen kann man sich in Deutschland fast alles erlauben. Urteile die das Strafmaß nur annähern ausschöpfen braucht niemand zu befürchten. Es braucht daher niemanden zu wundern, dass das Gesetzt und die Polizei als Ordnungsmacht nicht ernst genommen wird. Es ist ein stumpfes Schwert … entsprechend fehlt jeglicher Respekt. Es ist traurig, denn die Gesetze wären da. Für mich ist das eine defacto Verhöhnung der Opfer durch die Gerichte.
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