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Würzburg
Mordversuch mit Machete: Landgericht muss Prozess wiederholen
Der Fall um eine mörderische Macheten-Attacke nach einem Streit in der Disko bekommt einen zweiten Prozess. Der Bundesgerichtshof hat das Würzburger Urteil aufgehoben.
Da muss Justitia in Würzburg noch mal ran: Der Fall um eine mörderische Macheten-Attacke nach Beleidigung in der Disko bekommt einen zweiten Prozess. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts auf und schickte den Fall zur erneuten Verhandlung nach Würzburg zurück.
Foto: Stefan Puchner, dpa | Da muss Justitia in Würzburg noch mal ran: Der Fall um eine mörderische Macheten-Attacke nach Beleidigung in der Disko bekommt einen zweiten Prozess.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 11.02.2024 14:41 Uhr

Das Landgericht Würzburg muss sich noch einmal mit der mörderischen Macheten-Attacke auf zwei Disko-Besucher befassen.  Im vergangenen September hatte das Gericht einen 28-Jährigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Staatsanwalt und Verteidigung war in Berufung gegangen. Knapp ein Jahr nach dem Prozess hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt das Urteil aufgehoben und zum Nachbessern nach Würzburg zurückgeschickt, wie der Verteidiger des 23-jährigen Mitangeklagten bestätigt. 

Die blutige Auseinandersetzung durch mehrere Gassen der Würzburger Altstadt in der Nähe des Clubs in der Augustinerstraße hatte im Juni 2018 für Aufsehen gesorgt. In der Disco war es zum Streit gekommen, die Auseinandersetzung schien längst beigelegt. Dann jedoch folgten der 28-Jährige und sein 23 Jahre alter Bruder den beiden Cousins, mit denen sie sich auf der Tanzfläche gestritten hatten. Um sich für Beleidigungen zu rächen, holte er laut Anklage vom vergangenen Jahr eine Machete aus dem Kofferraum des Autos.

Machete aus dem Kofferraum geholt

Im Prozess ging die 1. Strafkammer des Landgerichts davon aus, dass der Angeklagte einen der Cousins aus Rache töten wollte. Der Auslöser für den Streit im Club und den Kampf auf der Straße wurde in der Verhandlung nicht eindeutig geklärt. Die beiden Angeklagten hatten angegeben, sich lediglich gegen Angriffe zu haben. Die Schwere der zugefügten Stiche sei ihnen nicht bewusst gewesen.

Opfer erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen

Im Kampf hatte der 28-Jährige auf offener Straße immer wieder mit der Machete auf einen der beiden Kontrahenten eingeschlagen und eingestochen. Das Opfer trug sieben Stiche, einer davon lebensgefährlich, davon. Der andere Cousin, dem die Attacke offenbar eigentlich galt, wurde von der Machete schwer am Knie verletzt.

Der jüngere Bruder kam vor Gericht mit einer 18-monatigen Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung davon. Er hatte sich mit einem Schlagstock an dem Angriff beteiligt, musste sich nach den Worten des Vorsitzenden Richters den Mordversuch seines älteren Bruders aber nicht zurechnen lassen.

Neuer Prozesstermin unklar

Der BGH hat nach Informationen der Redaktion das gesamte Urteil für beide Brüder aufgehoben. Eine schriftliche Begründung des BGH liegt noch nicht vor. Die Corona-Einschränkungen sorgen derzeit am Landgericht - wie an allen bayerischen Gerichten - ohnehin für einen Stau an Prozessen. Ob sich für den Macheten-Fall in diesem Jahr noch ein Termin findet, ist momentan unklar.

 
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  • A. K.
    Und das hier ist in der Tat eine gefährliche Körperverletzung und vorsätzliche Gesundheitsschädigung (StGB §§ 223 und 224):

    "Opfer erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen"
    "Im Kampf hatte der 28-Jährige auf offener Straße immer wieder mit der Machete auf einen der beiden Kontrahenten eingeschlagen und eingestochen. Das Opfer trug sieben Stiche, einer davon lebensgefährlich, davon. Der andere Cousin, dem die Attacke offenbar eigentlich galt, wurde von der Machete schwer am Knie verletzt."

    Und welcher dieser Stiche beim Opfer war lebensgefährlich?? Wo genau ist das Opfer getroffen worden?? Gibt es dazu was vom Krankenhaus (Krankenhausbericht, Arztbericht, OP-Bericht)?? Denn nur so könnte man eine eventuelle Tötungsabsicht belegen.
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  • A. K.
    Aber: die Tötungsabsicht sehe ich in diesem Fall nicht als belegt an:

    "Um sich für Beleidigungen zu rächen, holte er laut Anklage vom vergangenen Jahr eine Machete aus dem Kofferraum des Autos."

    "Machete aus dem Kofferraum geholt"
    "Im Prozess ging die 1. Strafkammer des Landgerichts davon aus, dass der Angeklagte einen der Cousins aus Rache töten wollte"

    OK, Rache ist zwar immer ein gutes Tötungsmotiv. Aber: ich sehe hier - außer der Tatwaffe - keinen Beweis für eine Tötungsabsicht. Das ist das Problem. Dazu müsste man in Erfahrung bringen, um was es bei diesem Streit auf der Tanzfläche in der Disco ging. Frage: gibt es in dieser Disco eine Überwachungskamera die den Streit aufgezeichnet hat??
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  • A. K.
    In dem Fall würde mich erstmal interessieren, warum der BGH das Urteil aufgehoben hat und was der BGH genau beanstandet. Denn dass hier glauben diese Macheten-Angreifer doch wohl selber nicht oder??

    "Die beiden Angeklagten hatten angegeben, sich lediglich gegen Angriffe zu haben. Die Schwere der zugefügten Stiche sei ihnen nicht bewusst gewesen."

    Wie kann es sein, dass den beiden die Schwere der Stiche mit der Machete nicht bewusst gewesen sein will?? Die wussten meiner Meinung nach sehr genau was sie da taten. Jeder muss wissen, dass eine Machete ein gefährliches Mordwerkzeug sein kann.

    Und dann so eine Messerstecherei wegen einer Beleidigung auf der Tanzfläche in der Disco???

    "In der Disco war es zum Streit gekommen, die Auseinandersetzung schien längst beigelegt. Dann jedoch folgten der 28-Jährige und sein 23 Jahre alter Bruder den beiden Cousins, mit denen sie sich auf der Tanzfläche gestritten hatten."

    Um was ging es bei diesem Streit??
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