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Würzburg
Bocksbeutelautomat: Energydrinks statt Frankenwein
Statt Bocksbeutel mit Frankenwein bietet der Bocksbeutelautomat beim Kupsch in der Domstraße plötzlich nur noch Süßigkeiten und Getränke an. Wir haben gefragt, warum.
Statt Bocksbeutel mit Frankenwein bietet der Bocksbeutelautomat in der Domstraße nur noch Süßigkeiten und Energydrinks an.  Foto: Patty Varasano
| Statt Bocksbeutel mit Frankenwein bietet der Bocksbeutelautomat in der Domstraße nur noch Süßigkeiten und Energydrinks an. Foto: Patty Varasano
Ernst Lauterbach
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:01 Uhr

Seit mehreren Wochen erfreut sich der Bocksbeutel-Automat im Eingangsbereich des Kupsch-Marktes in der Domstraße wachsender Beliebtheit. Doch nun können Kunden keine Weinflaschen mehr aus dem Automaten ziehen. Stattdessen befinden sich darin nur noch Süßigkeiten und alkoholfreie Getränke.

Aus Servicegedanken am Kunden ist der Automat, der ursprünglich für den „Warenverkauf Grillgut“ angezeigt worden war, eine innovative Idee, die das Stadtgeschehen bereichern kann, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Rathaus. Nur habe dies seine Grenzen im Bereich des Jugendschutzes.

Schluss mit lustig. Statt Frankenwein wie auf unserem Foto gibt es nur noch Süßigkeiten im Automaten in der Domstraße.  Foto: Daniel Peter
| Schluss mit lustig. Statt Frankenwein wie auf unserem Foto gibt es nur noch Süßigkeiten im Automaten in der Domstraße.  Foto: Daniel Peter

Denn laut Jugendschutzgesetz (§ 9 Abs. 3 JSchG) dürfen alkoholische Getränke - im Gegensatz zu beispielsweise Zigaretten - nicht in der Öffentlichkeit in Automaten angeboten werden. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist. Oder aber er ist in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht ist sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

Technische Vorrichtungen stellen zwar an diesem Automaten sicher, dass keine Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke entnehmen können, heißt es weiter. Aber dadurch, dass der Bocksbeutel-Automat in einem nicht gewerblich genutzten Raum aufgestellt und für Kinder und Jugendliche zugänglich ist, verstößt der Automat gegen das Jugendschutzgesetz.

Deshalb hat die Stadt Würzburg ein formelles Anhörungsverfahren eingeleitet und den Betreiber um Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten, so die Auskunft aus dem Rathaus. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass beispielsweise der Automat stehen bleiben kann, aber „alkoholfrei“ gemacht werden muss, indem sämtliche alkoholische Getränke entfernt werden. Grillgut, wie ursprünglich angezeigt, kann jedoch auch weiterhin über den Automaten verkauft werden. Eine Stellungnahme vom Betreiber des Kupsch-Marktes in der Domstraße war nicht zu erhalten. 

 
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  • jlattke
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  • Lächerlich, den Vorgang auf das JSchG zu schieben, es wäre ein leichtes eine Sondergenehmigung den Betreiber / Besitzer zu erteilen. Das will aber die Brückenmafia nicht und die Stadt spielt auch noch mit. Welche Jugendliche kaufen sich dort einen Boxbeutel und betrinken sich mit Wein sinnlos? Was die Jugend trinkt wird tagsüber und auf anderen Wegen besorgt und das ist alles andere als Wein. Als Betreiber würde ich den rechtlichen Weg einschlagen und Klage gg. die Stadt erheben.
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  • Fr-goetz@t-online.de
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  • reutjo
    Nachdem......

    laut Kommentar auf BR1 lange Schlangen *Automatenwilliger angestanden sind, sollten sich mal einige Jungwinzer und die Landesantalt Gedanken machen, ob man einen Wein OHNE Alkohol kreiren kann. Reiner Most ... lass es mal krachen. Beim Bier gings doch auch ! Alkoholfreien Glühwein gibt es doch auch schon.
    Wenn es gelingt, dann nix wie hin auf die Brück !
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  • norbeva@t-online.de
    Besser friedliche Raucher als aggressive angetrunkene , fragen sie mal die Polizei.
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  • Depperle47
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette, bitte keine Beleidigungen gegenüber anderen Usern.
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    Erschreckend, wie gedankenlos hier einfach drauf los kommentiert wird. Wenn man den Artikel aufmerksam liest und sich das JuSchG dann noch mal direkt selbst ansieht, dann erkennt man: Alles OK! Mögliche Gesetzesänderungen für die Zukunft kann man ja dennoch anstreben. Dann müssten entweder Alkoholautomaten in der Öffentlichkeit erlaubt oder (besser) Zigarettenautomaten in der Öffentlichkeit verboten werden. Nach aktuellem Rechtsstand gibt es an der Entscheidung nichts zu kritisieren. Das ist eine rein sachliche Feststellung. Es täte dem einen oder anderen Eiferer (nicht nur zu diesem Thema) gut, sich zunächst zu informieren, dann nachzudenken und als letztes seine (dann fundierte) Meinung kundzutun. Dann macht man sich auch nicht so leicht lächerlich.
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  • kalender
    Energy Drinks unterliegen auch dem Jugendschutgesetz. Erst ab 16 Jahren.....
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  • tegutti59@web.de
    Brückenmafia und Stadtverwaltung , Hand in Hand Gefahr für den Umsatz gebannt .
    Was für eine Provinzposse
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    Wenn sie das JuSchG mal aufmerksam gelesen und verstanden hätten, dann wüssten sie, dass sie gerade Unsinn erzählt haben.
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
    Haben die Wirte ihre Beziehungen spielen lassen, das war von vorn herein klar, das die Brückenmafiosi ihre Paten in der Stadt um Schützenhilfe ersuchen! traurig
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  • B.Sch
    Da sieht man mal was der Brückenschoppen Clan alles bewirken kann von wegen keine Konkurrenz Schade für Würzburg
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  • kellner
    Da wird der Jugendschutz vorgeschoben um nicht zugeben zu müssen. Das der Automat den Brückenwirten ein Dorn im Auge ist. Mal ehrlich welche Jungendlichen trinken Bocksbeutelweine?
    Wieder ein neues peinliches Kapitel für die Stadt Würzburg.
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  • peterlesbub
    Der Schoppenautomat dürfte sich wohl kaum an Jugendliche richten, weder vom Trinkgeschmack noch vom Preis. Stattdessen erlaubt man jetzt Energydrinks und vermeidet nach wie vor größere Jugendschutzkontrollen bei den bekannten Vorglühstationen, die für billiges Geld hochprozentiges verkaufen.
    Alles legal liebe Verwaltung aber keiner versteht die Widersprüche.
    Ich liebe diese perfekte vorauseilende Bürokratie .
    Hätte man nicht erst mal ein Testphase hinsichtlich Jugendschutz und Glasbruch einrichten sollen, um dann zu entscheiden ?
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Wer (trotzdem er den Artikel aufmerksam gelesen hat) hier behauptet, der Automat sei legal, der täuscht sich oder hat den Artikel entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.
    https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html ist unzweifelhaft.
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  • k.rueb@live.com
    Na dann doch auch bitte gleich alle Zigarettenautomaten abhängen, stehen ja auch nicht im Gewerblich genutzten Raum und die Sicherheitsmechanismen können hier genauso von Kindern und Jugendlichen umgangen werden. Völliger Blödsinn.
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  • matze.erlabrunn@gmail.com
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Lesen, verstehen, schämen:
    https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html
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  • jlattke
    Dann müssten im Zuge der Gleichbehandlung auch Zigarettenautomaten stillgelegt werden. Hier ist die technische Absicherung aber zulässig …
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  • sepele
    Das ist zwar korrekt. Aber die Logik des Gesetzes darf man natürlich hinterfragen. Wo ist der zentrale Unterschied zwischen Automaten für Wein und Automaten für Zigaretten? Beide sind für Jugendliche nicht erlaubt, beide stehen im öffentlichen Raum, beide haben einen Schutzmechanismus über EC Karte p.ä.
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