zurück
Würzburg
Prozess gegen Domina in Würzburg: Wenn Kunden für Erpressung zahlen
Ein ungewöhnlicher Fall wird jetzt vor dem Amtsgericht in Würzburg verhandelt: Angeklagt ist eine Sex-Arbeiterin, die ihre Kunden auf deren Wunsch hin erpresst haben soll.
Weil sie Männer im Zuge ihrer angebotenen Dienste erpresst haben soll, steht nun eine Sex-Arbeiterin in Würzburg vor Gericht.
Foto: SymbolDavid-Wolfgang Ebener, dpa | Weil sie Männer im Zuge ihrer angebotenen Dienste erpresst haben soll, steht nun eine Sex-Arbeiterin in Würzburg vor Gericht.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 14.02.2024 09:49 Uhr

Kann Erpressung lustfördernd sein - für die Opfer? Nach einer Antwort auf die bizarr klingende Frage sucht der Würzburger Amtsrichter Thomas Behl ab 15. November im Prozess gegen eine Sex-Arbeiterin aus dem Landkreis Würzburg. Die bot spezielle Liebesdienste an: Als sogenannte Finanz-Domina bediente sie das Bedürfnis ihrer Kunden nach Demütigung - durch Erpressung.

Im Fall der Angeklagten sah das so aus: Die Frau erhielt in einer Art Rollenspiel zunächst freiwillig Informationen oder Bilder von ihren Kunden, die diesen peinlich waren. Dann drohte sie damit, das
kompromittierende Material an die Familie oder den Arbeitgeber zu schicken - sollte sie für ihr Schweigen nicht immer wieder bezahlt werden. Einem Kunden soll das schließlich zu teuer geworden sein, sodass er sich verzweifelt an die Polizei wandte.

Kontakt vor allem über das Telefon und Internet

Manche Kunden würden darum "betteln", erpresst zu werden, erklärt eine Sprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen (BESD) das relativ neue Geschäftsmodell. "Die Kunden geben private Informationen heraus. Die Domina verlangt dann Geld dafür, diese für sich zu behalten." Den Kontakt mit ihren Klienten nahm die Würzburger Angeklagte meist über das Telefon oder Internet auf, zu einem Treffen kam es oft gar nicht.

Für diesen speziellen"Kick" zahlen manche Kunden kleine monatliche Beträge, andere einen beträchtlichen Teil ihres Gehalts - was sie im Alltag zu Einschränkungen zwingt. Lange blieb das Geschäft der Würzburger Angeklagten diskret - bis auch sie die Drohung mit der Indiskretion übertrieben haben soll. Die stetigen Geldforderungen brachten dann das Fass zum Überlaufen.

Der Prozess am Amtsgericht Würzburg beginnt am Montag um 8.30 Uhr.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Manfred Schweidler
Amtsgerichte
Angeklagt
Erpressung
Kunden
Polizei
Wünsche
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • dbuettner0815@gmail.com
    Wie krank sind die denn? Absurder geht's wohl echt nicht mehr ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Hier sollte nicht die sogenannte Sex-Domina angeklagt werden, sondern der traurige Wicht, welcher sich auf derartige Sexspielchen einlässt. Aber zweifelsohne wird hier die Würzburger Staatsanwaltschaft und Herr Richter Behl zu Höchstform auflaufen. Da wo Würzburger Gerichte tatsächlich gefordert wären, scheitern sie jämmerlich; Beispiele dafür gibt es reichlich.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Meinungsvertreter
    Ich kann Ihre Täter-Opfer-Umkehr absolut nicht nachvollziehen. Betrachtet man die Geschäftsbeziehung sachlich, konnte der Kläger diese offensichtlich nicht beenden und hat dadurch einen ungewollten finanziellen Schaden erlitten. Grundsätzlich sollten alle Verträge kündbar sein. Warum das in diesem Fall nicht möglich war, muss nun das Gericht klären.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Steler06501902
    Normalerweise legt man ein verbindliches Codewort fest, um das Spiel zu beenden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Der werte Herr hat sich auf ein Rollenspiel eingelassen, welches die "Dame" ein wenig ausgenutzt hat. Mein Mitleid hält sich gerade in Grenzen, wenn ich mir vorstelle was so manchen Zeitgenossen befriedigt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Meinungsvertreter
    Die (sexuellen) Vorlieben des Klägers bewegen sich nicht in einem illegalen Bereich. Es steht uns nicht zu, darüber zu urteilen oder ihm deswegen Recht abzusprechen. Ihre Annahme "ein wenig ausgenutzt" ist vermutlich Erpressung. Es gibt keinen Grund diese Straftat aufgrund des kuriosen Hintergrunds zu bagatellisieren oder den Kläger in irgendeiner Form zu diskriminieren.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    @Meinungsvertreter, der Kläger diskriminiert sich von ganz alleine. Ihre Toleranz in allen Ehren, mein Mitleid hält sich nach wie vor in sehr engen Grenzen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten