Niemand weiß derzeit, wann der Bankier Hubert-Ralph S. und zwei mit ihm Beschuldigte wieder auf der Anklagebank des Landgerichts Würzburg Platz nehmen müssen. Der zweite Versuch, in einem Strafprozess die Wahrheit über den fragwürdigen Verkauf einer Kurklinik in Bad Bocklet zu ergründen, verzögert sich Monat um Monat.
Versprochenes Gutachten lässt auf sich warten
Hubert-Ralph S. und seine Mitangeklagten stehen unter Verdacht, die vorherigen Anteilseigner zwischen 2004 und 2013 über den Tisch gezogen und dafür Millionen kassiert zu haben. Der Bankier bestreitet das. Er kam in Untersuchungshaft, während gerade Verhandlungen um den Verkauf seiner Bank liefen. Das Klinik-Geschäft, so betonen er selbst und die Bank, habe er als Privatmann getätigt.
Im Prozess hatte es Ende 2018 Wirbel um ein zweifelhaftes Gutachten zum Wert der Klinik gegeben, auch um Telefonate des Gerichts mit dem Gutachter und der Staatsanwaltschaft. Weil offenbar nicht mit der Verteidigung telefoniert wurde, versuchte diese, den Vorsitzenden Richter Reinhold Emmert als befangen aus dem Verfahren herauszuschießen - vergeblich. Nach wochenlanger Verhandlung musste das Gericht im Dezember 2018 aber dann den Prozess abbrechen: wegen eines vermurksten Gutachtens, das den Sanierungsbedarf des Sanatoriums nicht berücksichtigt hatte, der den Kaufpreis drückt.
Neues Gutachten liegt immer noch nicht vor
Das Gericht hoffte, im Mai 2019 ein verwendbares Gutachten zu haben um den Prozess neu beginnen zu können. Laut Informationen dieser Redaktion soll der Gutachter allerdings bis Juni noch nicht einmal in Bad Bocklet vor Ort gewesen sein, um sich den Zustand der Klinik anzusehen. Das Gutachten ist wichtig zur Beurteilung darüber, ob den Verkäufern realistische Preise genannt wurden oder ob ihnen der Besitz madig geredet wurde, damit sie billig verkaufen.
Von einem neuen Prozessbeginn ist man also weit entfernt. Dass bis heute kein Gutachten vorliege, bestätigt auf Anfrage Michael Schaller, Sprecher des Landgerichts. Gericht, Anklage und Verteidigung müssten sich dann auch erst einlesen, das erfordere zusätzlich Zeit.
Bundesgerichtshof will mündliche Verhandlung
Dazu kommt, dass alle Beteiligten jetzt nach Karlsruhe blicken: Dort hat inzwischen der Bundesgerichtshof den Fall auf dem Tisch. Einer der Angeklagten, ein bei der Bank beschäftigter Fachwirt für Finanzberatung, war nämlich kurz vor dem Abbruch der Verhandlung noch schnell verurteilt worden: zu 22 Monaten Haft mit Bewährung wegen Beihilfe zu banden- und gewerbsmäßigem Betrug.
Dagegen ging nicht nur die Verteidigung in Revision, sondern auch die Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Boris Raufeisen bestätigt. Der Fall stößt bei den obersten Richtern in Karlsruhe auf so viel Interesse, dass sie eigens eine mündliche Verhandlung anberaumt haben.
Angesetzt ist sie für 3. Dezember, bestätigt die Pressestelle des BGH. Mit der Entscheidung samt schriftlicher Begründung ist im Frühjahr 2020 zu rechnen - auch als Hinweis aus Karlsruhe, wie die Würzburger Richter dann mit den drei übrigen Angeklagten verfahren sollen.
Wie sorgfältig wurde aufgeklärt?
Der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Würzburg geht es um die grundsätzliche Frage: Wie sorgfältig müssen Finanzexperten ihre vielleicht nicht mit allen Finessen vertrauten Vertragspartner über alle Aspekte eines Geschäfts aufklären? Der Bankier beharrt darauf, den Vorbesitzern der Klinik hätten alle relevanten Informationen zur Verfügung gestanden. Sie seien Unternehmer, denen zuzutrauen sei, dass sie sich vor einem Geschäft selbst kompetent informierten.
Unterm Strich heißt das: Angesichts vieler in Würzburg bereits angesetzter Prozesstermine dürfte es Sommer 2020 werden, ehe der Fall wieder verhandelt wird - wenn überhaupt. Ein mit der Materie vertrauter Jurist sagt: "Manche denken schon laut darüber nach, ob es nicht besser wäre, den Fall leise gegen Auflagen einzustellen."