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HAMMELBURG
Eigentümer der Schilling-Bank in Untersuchungshaft
Eigentümer der Schilling-Bank in Untersuchungshaft       -  Die Staatsanwaltschaft ließ im Mai 2017 Akten bei der Hammelburger Privatbank Schilling beantragen.
Foto: Wolfgang Dünnebier | Die Staatsanwaltschaft ließ im Mai 2017 Akten bei der Hammelburger Privatbank Schilling beantragen.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:41 Uhr

Der Erwerb von Anteilen an einer Klinik in Bad Bocklet (Lkr. Bad Kissingen) kommt den Eigentümer der Schilling-Bank in Hammelburg teuer: Der Banker sitzt nach Informationen der Redaktion unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft.

Ermittlung laufen bereits seit 2016

Dies bestätigte am Donnerstag auf Anfrage ein Sprecher der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Würzburg. Die 1923 gegründete und im Familienbesitz befindliche Privatbank reagierte mit einer Presse-Erklärung, in der sie betonte: „Die Geschäfte der Bank sind nicht betroffen.“

Die Ermittlungen laufen bereits seit Anfang 2016, heißt es von Seiten der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Würzburg. Die Bank war bereits im Mai 2017 Gegenstand einer umfangreichen Durchsuchung von 13 Objekten in Unterfranken. Damals war sowohl am Stammsitz des Geldhauses in Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen) als auch am Sitz einer Klinik-Gesellschaft in Bad Bocklet nach Beweisen gesucht worden. Ein Vorstandsmitglied der Bank hatte damals betont, die Durchsuchung gelte einem Kunden.

Bestätigung der Staatsanwaltschaft

Vor kurzem erfolgten weitere Durchsuchungen „insbesondere beim Vorstand der Schilling-Bank und weiteren führenden Mitarbeitern der Bank“, bestätigt Oberstaatsanwalt Dieter Brunner in Würzburg auf Anfrage. Man gehe dem „Verdacht des Betruges in einer Vielzahl von Fällen zum Nachteil von Kommanditisten einer KG“ nach, sagte der Stellvertreter des Leiters der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Fünf Beschuldigte

Er präzisierte, es handle sich um Kommanditisten einer KG, „die früher ein Sanatorium in Bad Bocklet betrieben hat“. Es gebe jetzt fünf Beschuldigte in dem Fall. „Der Vorstand und alleinige Aktionär der Bank“ sei der einzige, der sich in Untersuchungshaft befinde, hieß es auf Anfrage. Im Kern geht es um den Vorwurf, die Beschuldigten hätten sich zwischen 2004 und 2013 „betrügerisch die Mehrheitsanteile an einer Gesellschaft in Bad Bocklet verschafft“. Dies hatte die Staatsanwaltschaft schon bei der Durchsuchung 2017 erklärt.

Der Inhaftierte ist Eigentümer und Vorstandsmitglied der Bank Schilling & Co AG mit Sitz in Hammelburg. Das Haus verfügt nach eigenen Angaben über 16 Filialen und drei Geschäftsstellen in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie in Thüringen. Eine Stellungnahme von ihm war wegen der Inhaftierung nicht zu bekommen. Über den Namen seines Verteidigers machte die Bank auf Anfrage bis Redaktionsschluss keine Angaben.

„Geschäfte der Bank nicht betroffen“

Das Geldinstitut erklärte bei Bekanntwerden der Festnahme am Donnerstag gegenüber unserer Redaktion: Es gebe lediglich „ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem privaten Erwerb von Beteiligungen an einer Klinik“ gegen den namentlich genannten Eigentümer der Bank, der auch Mitglied des Vorstands gewesen sei. Er habe den Aufsichtsrat der Bank informiert, „dass er sein Amt niederlegt, um es der Bank zu ermöglichen, ihre Energie voll auf ihre Kunden und das Geschäft zu fokussieren“. Das Bankhaus betont, die Ermittlungen würden sich nicht gegen die Bank Schilling & Co Aktiengesellschaft richten: „Die Geschäfte der Bank sind nicht betroffen.“ Die Geschäftsentwicklung sei „weiterhin sehr erfreulich“.

Betrügerisch Mehrheitsanteile verschafft?

Bereits bei der ersten Durchsuchung hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt: Im Kern gehe es um den Vorwurf, damals drei Beteiligte hätten sich zwischen 2004 und 2013 „betrügerisch die Mehrheitsanteile an einer Gesellschaft mit Sitz in Bad Bocklet verschafft“. Sie hätten früheren Anteilseignern „hohe Verlustrisiken“ vorgemacht und sie so „zu einem Verkauf ihrer Geschäftsanteile weit unter deren Wert bewogen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft damals. „Ob sich dieser Verdacht bestätigt“, so die Staatsanwaltschaft, sei „nun Gegenstand der Ermittlungen“.

 
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  • streck@evoworkx.de
    Liebe/r "Funsch", Ihre bisherigen Kommentarverläufe zeigen, dass Sie vorzugsweise, wenn gar ausnahmslos, negativ kommentieren. Vielleicht - das mag nicht in meinem Ermessen liegen - gibt es Gründe dafür. Verunglimpfen Sie aber bitte nicht Menschen mit Aussagen wie "schön die Mitarbeiter ausbeuten", wenn Sie offensichtlich selbst keinen Überblick haben, ansonsten würden Sie respektvollerweise Worte wie "krank" und "pervers" nicht anwenden.
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  • richtig
    Na dann kommentieren Sie mal das Verhalten von Herrn S. positiv und fordern dessen Freilassung. Betrug bleibt Betrug und er erfolgte wohl nicht aus persönlicher wirtschaflichen Ausweglosigkeit. Verwerflich, wenngleich (nicht nur) die Beschäftigten der Bank mit ihm zufrieden sind. Mitleid ist aus meiner Sicht nicht erforderlich.
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  • manne.stoecker@gmail.com
    legal,
    unabhängig vom Beschuldigten.
    typischer Fall von Vorverurteilung ?
    Solange kein richterliches Urteil vorliegt gilt die Unschuldsvermutung. Leider ist man gesellschaftlich zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Anzeige / Untersuchungshaft vorliegt, verurteilt.
    Zum aktuellen Zeitpunkt liegt nur der Vorwurf des Betrugs (q.e.d) im Raum.
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  • richtig
    Ich vorverurteile niemand. Das machen letztlich die Gerichte. Jedoch gibt's U-Haft nur bei schwerwiegendem Verdacht und Verdunkelungsgefahr. Sicher ist aber, die richtig Reichen haben ihr Vermögen nur sehr selten durch eigene mühevolle, ehrliche Arbeit, ohne Einsatz der Ellbogen erlangt.
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  • funsch
    Ja ja...die liebe Gier....wer den Hals nicht voll bekommt....aber immer schön die Mitarbeiter ausbeuten....unsere Gesellschaft ist nur noch krank und pervers!
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