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Würzburg
Besuche in Seniorenheimen: Diese Regeln gelten aktuell
Anders als im ersten Lockdown sind trotz hoher Corona-Inzidenzen Besuche in Pflegeeinrichtungen nicht generell verboten. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Anders als im ersten Lockdown dürfen Angehörige ihre Verwandten in Heimen besuchen. Dabei müssen allerdings viele Regeln beachtet werden.
Foto: Marcel Kusch, dpa | Anders als im ersten Lockdown dürfen Angehörige ihre Verwandten in Heimen besuchen. Dabei müssen allerdings viele Regeln beachtet werden.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:24 Uhr

Die aktuell gültige 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober gibt den allgemeinen Rahmen für Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen vor. Doch darüber hinaus gelten in den unterfränkischen Einrichtungen individuelle Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Lage.

Welche Regeln gelten überall?

In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist festgelegt, dass Heimbesucher eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen.

Wie sieht es in der Region aus?

Ob und wie viele Besucher in ein Heim kommen dürfen, wo und wie lange sie sich dort aufhalten können und welche Masken zu tragen sind, regeln unterfränkische Heime individuell auf der Basis eines Rahmenkonzepts des Bayerischen Gesundheitsministeriums sowie nach Vorgaben lokaler Behörden. Das bedeutet auch: Die Konzepte einzelner Heime können je nach räumlichen Gegebenheiten und vor allem auch je nach Corona-Gefährdungsstufe voneinander abweichen. Üblicherweise veröffentlichen die Heime auf ihren Websites die aktuellen Regeln.

Wer darf zu Besuch kommen?

In den meisten unterfränkischen Pflegeeinrichtungen wird aktuell nur ein Besucher pro Bewohner und Tag zugelassen. Besuche sind meist nur möglich durch Angehörige des eigenen Hausstands, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie (also etwa Kinder, aber nicht Neffen oder Nichten), Geschwister sowie eine ausgewählte andere Person. Manche Heime legen auch fest, dass nur ein gewisser Prozentteil der Heimbewohner Besuch empfangen darf. Ein Schweinfurter Heim etwa hat die Anzahl der Besucher "auf 30 Prozent der Bewohner pro Tag" festgelegt. 

Müssen sich die Besucher anmelden?

Die Pflegeeinrichtungen verlangen üblicherweise von Besuchern aktuell eine telefonische Terminvereinbarung vorab sowie eine namentliche Registrierung der Besucher.

Wo dürfen Besuche stattfinden?

In vielen Pflegeheimen können sich Angehörige mit den Heimbewohnern nur in speziellen Besuchszimmern treffen und dürfen den Besuch nicht über eine Stunde hinaus ausdehnen. Wenn die Heimbewohner bettlägrig sind und in einem Doppelzimmer leben, darf nur ein Bewohner pro Doppelzimmer Besuch erhalten.

Welche Regeln gelten für Angehörige von Menschen, die im Sterben liegen?

Anders als im ersten Lockdown ist der Besuch oder die Begleitung sterbender Angehöriger über die genannten Regeln hinaus erlaubt.

Brauchen Besucher einen negativen Corona-Test?

Aktuell wird dies in Unterfranken üblicherweise nicht verlangt. Allerdings sollten Besucher sich ehrlich fragen, welche Ansteckungs-Risiken bei ihnen bestanden haben oder bestehen. Im Zweifelsfall ist ein Telefonat besser als eine Gefährdung.

 
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  • K. S.
    In dem Zusammenhang: Ihre Zeitung hat bereits Artikel zum Ausbruch von Covid 19 in verschiedenen Altenheimen in der Region gebracht, mit Nennung verschiedener Häuser. Den Namen des Schweinfurter Heimes, in dem mein Angehöriger untergebracht ist und wo es lt. Heimleiter bereits positiv Getestete gibt, vermisse ich hier jedoch. Vielleicht schreiben Ihre Redakteure demnächst einmal über die Sorgen und Nöte von Angehörigen, die aktuell kaum in Kontakt kommen können - bzw. darüber, wie am besten an welche Informationen zu kommen ist, wenn die Heimleitung mauert. Ist das Gesundheitsamt ein Ansprechpartner? Die Heimaufsicht? Sicher würden Sie vielen Betroffenen einen Dienst erweisen, die alle nur das Beste für ihre stationär untergebrachten Familienmitglieder in deren letzten Lebensphase wünschen.
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