Die aktuell gültige 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober gibt den allgemeinen Rahmen für Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen vor. Doch darüber hinaus gelten in den unterfränkischen Einrichtungen individuelle Regeln. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Lage.
In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist festgelegt, dass Heimbesucher eine Maske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen.
Ob und wie viele Besucher in ein Heim kommen dürfen, wo und wie lange sie sich dort aufhalten können und welche Masken zu tragen sind, regeln unterfränkische Heime individuell auf der Basis eines Rahmenkonzepts des Bayerischen Gesundheitsministeriums sowie nach Vorgaben lokaler Behörden. Das bedeutet auch: Die Konzepte einzelner Heime können je nach räumlichen Gegebenheiten und vor allem auch je nach Corona-Gefährdungsstufe voneinander abweichen. Üblicherweise veröffentlichen die Heime auf ihren Websites die aktuellen Regeln.
In den meisten unterfränkischen Pflegeeinrichtungen wird aktuell nur ein Besucher pro Bewohner und Tag zugelassen. Besuche sind meist nur möglich durch Angehörige des eigenen Hausstands, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie (also etwa Kinder, aber nicht Neffen oder Nichten), Geschwister sowie eine ausgewählte andere Person. Manche Heime legen auch fest, dass nur ein gewisser Prozentteil der Heimbewohner Besuch empfangen darf. Ein Schweinfurter Heim etwa hat die Anzahl der Besucher "auf 30 Prozent der Bewohner pro Tag" festgelegt.
Die Pflegeeinrichtungen verlangen üblicherweise von Besuchern aktuell eine telefonische Terminvereinbarung vorab sowie eine namentliche Registrierung der Besucher.
In vielen Pflegeheimen können sich Angehörige mit den Heimbewohnern nur in speziellen Besuchszimmern treffen und dürfen den Besuch nicht über eine Stunde hinaus ausdehnen. Wenn die Heimbewohner bettlägrig sind und in einem Doppelzimmer leben, darf nur ein Bewohner pro Doppelzimmer Besuch erhalten.
Anders als im ersten Lockdown ist der Besuch oder die Begleitung sterbender Angehöriger über die genannten Regeln hinaus erlaubt.
Aktuell wird dies in Unterfranken üblicherweise nicht verlangt. Allerdings sollten Besucher sich ehrlich fragen, welche Ansteckungs-Risiken bei ihnen bestanden haben oder bestehen. Im Zweifelsfall ist ein Telefonat besser als eine Gefährdung.