Nach einer Razzia im Berliner Großbordell "Artemis" im April 2016 muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden aus Würzburg stammenden Betreiber bezahlen. Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag im Berufungsprozess entschieden und den beiden Klägern Hakki und Kenan S. jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen.
Anklage wurde 2018 nicht zugelassen
Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz kurz nach der Durchsuchung. Diese seien zum Teil unzutreffend und vorverurteilend gewesen, begründete das Gericht. Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Die Vorwürfe waren jedoch in sich zusammengefallen, eine Anklage wurde 2018 nicht zugelassen.
"Die Vertreter des Landes Berlin haben die rechtliche Situation in diesem Verfahren von Beginn an eklatant falsch eingeschätzt", sagte der Anwalt der Kläger, Ben M. Irle. Das Land Berlin habe die Chance verpasst, im Rahmen eines Vergleichs "die offensichtlichen und schweren Fehler der Staatsanwaltschaft einzugestehen".
Land Berlin hätte mit einem Viertel der Strafe davonkommen können
Tatsächlich hätte Berlin deutlich günstiger davonkommen können. Um den Streit beizulegen, hatte das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem das Land 25.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation hätte spenden müssen. Die zuständige Justizverwaltung erachtete die Entschädigung jedoch als zu hoch und lehnte das Angebot ab. Man sei "haushalterisch nicht in der Lage, jeden Betrag zu zahlen", erklärte eine Sprecherin.
Nun wurde es für das Land Berlin also viermal so teuer: Bei sofortiger Zahlung sind inklusive Zinsen exakt 100.941 Euro fällig. Den ihnen zugesprochenen Schadenersatz wollen Hakki und Kenan S. "in voller Höhe" spenden, wie sie der Redaktion mitteilten. Es solle der Erforschung von Grundlagen und für die Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern in Berlin eingesetzt werden.
"Uns ging es nie um Geld, sondern immer um unser Recht", erklärten Hakki und Kenan S. in einer Mitteilung. "Wir wollten, dass jemand anerkennt, dass das, was uns durch das unzulässige Vorgehen von Polizei und Ermittlungsbehörden widerfahren ist, nicht rechtens war." Das hätten sie mit dem "klaren Urteil des Kammergerichts Berlin erreicht".
Bei Bordellbetreibern würde ich nicht unbedingt mit den Begriffen Anstand und Ehre winken... Ist wohl auch ein geschicktes Marketing.
Bislamg wurde eine Spende ja auch nur angekündigt...
Ich hoffe dieses Desaster kostet dieser Staatsanwältin den Job. Solche Leute sind absolut nicht geeignet für den Staatsdienst!
sehr selten etwas positives gehört.
Sind nur absolute Spitze im Geld ausgeben und verschwenden
...ist doch gar nicht nötig, wenn Berlin Geld braucht und das vorhandene zum Fenster rauswirft müssen andere Bundesländer stramm stehen!