Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise hat der Staat Firmen mit Milliardenhilfen unter die Arme gegriffen. Doch nicht alle dürfen das Geld behalten. So müssen etwa in Baden-Württemberg rund ein Drittel der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 zurückgezahlt werden, wie die "Stuttgarter Nachrichten" kürzlich berichteten. In Bayern sieht das anders aus. Dennoch prüft der Freistaat derzeit, ob in Einzelfällen tatsächlich Anspruch auf die Hilfen in der gezahlten Höhe bestanden hat.
29.000 Empfängerinnen und Empfänger in Bayern zahlten Hilfen zurück
Insgesamt wurden bayernweit mehr als 2,2 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln als Soforthilfen bewilligt. Davon wurden bislang 230 Millionen Euro von insgesamt 29.000 Empfängerinnen und Empfängern zurückgezahlt, wie ein Sprecher des Finanzministeriums in München auf Anfrage der Redaktion mitteilt. Die meisten Rückzahlungen würden allerdings freiwillig erfolgen. Das heißt, "der Soforthilfe-Empfänger hat sich bei der Bewilligungsstelle gemeldet" und erklärt, dass "er oder sie zurückzahlen möchte". "Nur ein geringer Teil der Rückzahlungen erfolgte auf Aufforderung der zuständigen Bewilligungsstelle."
Doch warum zahlen so viele das Geld freiwillig zurück? Meist sei der Grund, dass entgegen der individuellen Prognose "in den drei Monaten nach Antragstellung kein Liquiditätsengpass vorlag", so der Ministeriumssprecher. Das heißt, es hat rückblickend zumindest auf die volle ausgezahlte Summe kein Anspruch bestanden.
Abweichungen in der Bilanz müssen gemeldet werden
Zum Hintergrund: Die Soforthilfen wurden als sogenannte Billigkeitsleistung in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren gewährt. Die Empfängerinnen und Empfänger mussten im Nachgang keinen Nachweis über die Verwendung der gewährten Mittel vorlegen. "Allerdings darf die Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht zu einer Überkompensation führen", so der Ministeriumssprecher. Die Höhe der Soforthilfe durfte also "den tatsächlichen Liquiditätsengpass" nicht übersteigen. In einigen Unternehmen fiel dieser Engpass jedoch trotz niedrigerem Umsatz zum Beispiel deshalb geringer aus, weil in Pandemie-Zeiten etwa Personal- oder Materialkosten auch geringer ausfielen oder durch weitere Hilfsprogramme Einnahmen generiert wurden.
An die Bewilligung der staatlichen Hilfen war daher eine Bedingung geknüpft: "Wesentliche Veränderungen im Vergleich zum prognostizierten Verlauf der Geschäftsentwicklung" müssen von den Begünstigten gemeldet und zu viel gewährte Unterstützungsgelder zurückgezahlt werden.
Bayern führt Stichproben durch
Ob das tatsächlich geschieht, wird derzeit geprüft. "Aktuell werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt", heißt es aus dem Finanzministerium weiter. "Wird hierbei eine Überkompensation festgestellt, wird der Soforthilfe-Empfänger aufgefordert, den zu viel erhaltenen Betrag zurückzuzahlen", so der Sprecher. Bislang seien allerdings nur "bei einigen wenigen Empfängern der Soforthilfe" Gelder zurückgefordert worden.
In Baden-Württemberg haben die betroffenen Unternehmen bis Ende Juni 2023 Zeit, das zu viel erhaltene Geld zurückzugeben. Einen solchen fixen Termin gibt es in Bayern offenbar nicht. "Kann eine Rückzahlung nicht als Einmalbetrag geleistet werden, kann in Absprache mit der zuständigen Bewilligungsstelle eine Ratenzahlung vereinbart werden", heißt es aus München.
Anscheinend hat sich ihre Situation im Laufe der Zeit wieder gut gebessert, so dass sie keine Fördermittel mehr brauchen, Gott sei dank!