zurück
Würzburg/München
Bayern prüft Rechtmäßigkeit gezahlter Corona-Soforthilfen: 230 Millionen Euro wurden zurückgezahlt – oft freiwillig
2,2 Milliarden Euro wurden im Freistaat als Corona-Soforthilfen ausgezahlt. Warum einige Empfängerinnen und Empfänger das Geld nun zurückgeben.
Weil viele Geschäfte, Kinos, Clubs oder Kneipen während der Corona-Lockdowns schließen mussten, bekamen sie Hilfe vom Staat - einige zu viel.
Foto: Robert Michael, dpa | Weil viele Geschäfte, Kinos, Clubs oder Kneipen während der Corona-Lockdowns schließen mussten, bekamen sie Hilfe vom Staat - einige zu viel.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:42 Uhr

Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise hat der Staat Firmen mit Milliardenhilfen unter die Arme gegriffen. Doch nicht alle dürfen das Geld behalten. So müssen etwa in Baden-Württemberg rund ein Drittel der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 zurückgezahlt werden, wie die "Stuttgarter Nachrichten" kürzlich berichteten. In Bayern sieht das anders aus. Dennoch prüft der Freistaat derzeit, ob in Einzelfällen tatsächlich Anspruch auf die Hilfen in der gezahlten Höhe bestanden hat.

29.000 Empfängerinnen und Empfänger in Bayern zahlten Hilfen zurück

Insgesamt wurden bayernweit mehr als 2,2 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln als Soforthilfen bewilligt. Davon wurden bislang 230 Millionen Euro von insgesamt 29.000 Empfängerinnen und Empfängern zurückgezahlt, wie ein Sprecher des Finanzministeriums in München auf Anfrage der Redaktion mitteilt. Die meisten Rückzahlungen würden allerdings freiwillig erfolgen. Das heißt, "der Soforthilfe-Empfänger hat sich bei der Bewilligungsstelle gemeldet" und erklärt, dass "er oder sie zurückzahlen möchte". "Nur ein geringer Teil der Rückzahlungen erfolgte auf Aufforderung der zuständigen Bewilligungsstelle."

Doch warum zahlen so viele das Geld freiwillig zurück? Meist sei der Grund, dass entgegen der  individuellen Prognose "in den drei Monaten nach Antragstellung kein Liquiditätsengpass vorlag", so der Ministeriumssprecher. Das heißt, es hat rückblickend zumindest auf die volle ausgezahlte Summe kein Anspruch bestanden.

Abweichungen in der Bilanz müssen gemeldet werden

Zum Hintergrund: Die Soforthilfen wurden als sogenannte Billigkeitsleistung in einem vereinfachten Verwaltungsverfahren gewährt. Die Empfängerinnen und Empfänger mussten im Nachgang keinen Nachweis über die Verwendung der gewährten Mittel vorlegen. "Allerdings darf die Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht zu einer Überkompensation führen", so der Ministeriumssprecher. Die Höhe der Soforthilfe durfte also "den tatsächlichen Liquiditätsengpass" nicht übersteigen. In einigen Unternehmen fiel dieser Engpass jedoch trotz niedrigerem Umsatz zum Beispiel deshalb geringer aus, weil in Pandemie-Zeiten etwa Personal- oder Materialkosten auch geringer ausfielen oder durch weitere Hilfsprogramme Einnahmen generiert wurden.

An die Bewilligung der staatlichen Hilfen war daher eine Bedingung geknüpft: "Wesentliche Veränderungen im Vergleich zum prognostizierten Verlauf der Geschäftsentwicklung" müssen von den Begünstigten gemeldet und zu viel gewährte Unterstützungsgelder zurückgezahlt werden.

Bayern führt Stichproben durch

Ob das tatsächlich geschieht, wird derzeit geprüft. "Aktuell werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt", heißt es aus dem Finanzministerium weiter. "Wird hierbei eine Überkompensation festgestellt, wird der Soforthilfe-Empfänger aufgefordert, den zu viel erhaltenen Betrag zurückzuzahlen", so der Sprecher. Bislang seien allerdings nur "bei einigen wenigen Empfängern der Soforthilfe" Gelder zurückgefordert worden.

In Baden-Württemberg haben die betroffenen Unternehmen bis Ende Juni 2023 Zeit, das zu viel erhaltene Geld zurückzugeben. Einen solchen fixen Termin gibt es in Bayern offenbar nicht. "Kann eine Rückzahlung nicht als Einmalbetrag geleistet werden, kann in Absprache mit der zuständigen Bewilligungsstelle eine Ratenzahlung vereinbart werden", heißt es aus München.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Benjamin Stahl
Coronavirus
Geld
Milliarden Euro
Umsatz
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • klaus.1960k@t-online.de
    Sorry Herr Stahl, aber die Rechtmäßigkeit der ausgezahlten Corona Hilfen stand nie in Frage, weil es sich um Vorschüsse handelte. Hatte ein Unternehmen in 2020 oder 2021 Umsatzrückgänge, so konnte die Hilfe beantragt und gewährt werden. Aus Vereinfachungsgründen und weil es schnell gehen sollte wurden pauschal die Hälfte des in 2019 erzielten Umsatzes als Vorschuss ausbezahlt und zwar mit der Maßgabe, dass dann, wenn die tatsächlichen Umsatzzahlen vorliegen, geprüft wird, ob Teile vom Vorschuss zurückgezahlt werden müssen oder ob es noch einen Nachschlag gibt, je nach tatsächlichem prozentualen Umsatzrückgang zu den Zahlen von 2019. Dies war von vorneherein klar. Eine Nebenkostenzahlung basiert ja auch auf Vorschuss-/Abschlagszahlungen und wird dann mit der Jahresrechnung glatt gestellt. Mit Recht-oder Unrechtszahlungen hat das gar nicht zu tun.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klafie
    ich habe erst gar keine Hilfe beantragt, da ja der Bürokraten-Jungel viel zu aufwendig und zermürbend ist. Hut ab, vor denen, die das Geld dem Vater Staat wieder zurück erstatten!
    Anscheinend hat sich ihre Situation im Laufe der Zeit wieder gut gebessert, so dass sie keine Fördermittel mehr brauchen, Gott sei dank!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten