Rund 17 Millionen Euro wollen Bund, Land und Kreis im laufenden Jahr in den Ausbau und die Sanierung von Straßen im Landkreis Würzburg investieren. Dabei bestimmt das Spannungsfeld zwischen verkehrlichen Interessen und dem Naturschutz zunehmend die Arbeit des Staatlichen Bauamts, wie der neue Leiter des Bereichs Straßenbau, Andreas Hecke, weiß. Das wird vor allem am schleppenden Fortgang des Planfeststellungsverfahrens für die B 19-Ortsumfahrung von Giebelstadt deutlich.
Für den 48-jährigen Bauingenieur, der im Dezember den Straßenbaubereich übernommen hat, ist das Staatliche Bauamt in Würzburg beileibe kein Neuland. Von 2002 bis 2008 war er hier bereits als Abteilungsleiter für den Landkreis Würzburg und später als Leiter der Planungsabteilung tätig. Während dieser Zeit war Hecke für einige Großprojekte im südlichen Landkreis mitverantwortlich, darunter die Mainbrücke in Goßmannsdorf, aber auch für den Vorentwurf zur Giebelstadter Umgehung.
Die Vergangenheit holt Andreas Hecke in seiner neuen Position nun wieder ein. Das im vergangenen Frühjahr eröffnete Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung steckt in einer schwierigen Abwägungsphase mit den Belangen des Artenschutzes, nachdem die geplante, rund acht Kilometer lange Trasse den Lebensraum streng geschützter Arten wie Feldhamster und Wiesenweihe durchquert.
Forderung nach Alternativtrassen
Die Einwendungen, die Naturschutzverbände und -behörden im Planfeststellungsverfahren vorgebracht hatten, werden derzeit unter Einbeziehung eines Fachbüros überprüft und hierzu eine Stellungnahme an die Regierung von Unterfranken erarbeitet, die das Verfahren durchführt. Neben einer durchgehenden Westumfahrung von Giebelstadt, Herchsheim und Euerhausen liegen Forderungen nach ortsnahen Varianten im Osten auf dem Tisch, sagt der Leiter der Planungsabteilung, Falk Piller.
Dass eine neuerliche Abwägung zu anderen Ergebnissen führt, hält Andreas Hecke für unwahrscheinlich. "Es ist bereits eine große Schar an Alternativen untersucht worden, naturschutzfachlich hat jede Variante ihre Probleme", sagt er und bleibt bei der Schlussfolgerung: "In der Gesamtabwägung ist die westliche Variante unsere Vorzugslösung."
Ob die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen der Schwere des Eingriffs gerecht werden, untersucht erneut ein Fachbüro. Unter anderem ist vorgesehen, Ausgleichsflächen im Umfang von rund 16 Hektar nicht, wie üblich, stillzulegen, sondern gegen eine Ausgleichszahlung dauerhaft nach Maßgaben des Artenschutzes bewirtschaften zu lassen. Das Verfahren gilt in seiner Größenordnung als Modellfall in Bayern und wird deshalb besonders kritisch von den Naturschutzverbänden begleitet. Der Bund Naturschutz hat sogar in Aussicht gestellt, gerichtlich gegen einen Planfeststellungsbeschluss vorgehen zu wollen.
Ende des Verfahrens ungewiss
Deshalb gelte Gründlichkeit vor Schnelligkeit, betont Andreas Hecke, auch wenn Befürworter der Umgehung ungeduldig auf einen Abschluss der Planfeststellung warten. "So ein schwieriges Planfeststellungsverfahren habe ich noch nicht erlebt", sagt Hecke. Entsprechend schwierig sei es, eine zeitliche Prognose abzugeben. "Jede Zahl, die wir bisher genannt haben, ist uns wieder auf die Füße gefallen", beschreibt Planungschef Falk Piller das Dilemma.
Zügiger geht es dafür am entgegengesetzten Ende des Landkreises mit der geplanten Ortsumgehung von Prosselsheim voran. Der Vorentwurf für die von vielen Bürgern seit Jahren geforderte Verlegung der Staatsstraße 2260 sei inzwischen fertig für die Abstimmung mit dem bayerischen Bauministerium. Anschließend könne das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, so Andreas Hecke.
Biotope am Straßenrand
Das Beispiel mache deutlich, dass beim Straßenbau ohnehin darauf geachtet werde, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten, sagt Planungsleiter Falk Piller. In Prosselsheim werde dies unter anderem durch den Rückbau und die Rekultivierung der bisherigen Straßentrasse deutlich. Doch auch im laufenden Straßenunterhalt gewännen ökologische Aspekte zunehmend an Bedeutung, so Bereichsleiter Andreas Hecke. So seien inzwischen alle Grünstreifen entlang der Bundes- und Staatsstraßen kartiert worden. Dort, wo der Bewuchs die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt oder die Entwässerung behindert, sollen dauerhaft Biotopflächen entstehen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung wurde fälschlicherweise berichtet, dass dem Straßenbauamt von der Regierung von Unterfranken die Weisung erteilt wurde, die einzelnen Trassenvarianten erneut zu überprüfen. Richtig ist, dass das Straßenbauamt derzeit standardmäßig alle Einwendung, auch hinsichtlich der Trassenwahl, überprüft und eine Stellungnahme dazu erarbeitet. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.