Am Dreikönigstag waren Gegner der Corona-Maßnahmen mit einem Korso von etwa 35 Fahrzeugen durch Würzburg gefahren, um gegen den Lockdown zu protestieren. Der Korso war mit Parolen wie "Lockdown tötet" durch die Stadtteile Heidingsfeld, Heuchelhof, Rottenbauer und Steinbachtal gefahren und hatte mit sich wiederholenden Lautsprecherdurchsagen für Unmut bei Anwohnern gesorgt. Manche Würzburger zweifelten daraufhin die Rechtmäßigkeit der Aktion an.
"Ich möchte wissen, warum und wer diese 'Demo' genehmigt hat. Ich fühle mich in meinen Wohnbereich extrem beeinträchtigt und gestört", schreibt etwa ein Leser auf der Main-Post-Webseite. Und auch Matthias Mittelstädt aus Rottenbauer, der den Korso miterlebt hat, ist empört: "Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, aber es gibt Grenzen."
Doch wo liegen diese Grenzen und müssen Veranstaltungen überhaupt "genehmigt" werden? Das Bayerische Versammlungsgesetz ist hier eindeutig: "Jedermann hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich mit anderen zu versammeln", heißt es dort.
"Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unterliegt grundsätzlich keinem Erlaubnisvorbehalt", schreibt dementsprechend auch Georg Wagenbrenner, Sprecher der Stadt Würzburg in einer Mitteilung an diese Redaktion. Abgefragt würden bei einer Anmeldung jedoch etwa Ort, Zeitpunkt, Thema und Verantwortliche einer Veranstaltung.
Einschränkungen durch Bayerische Hygieneschutzverordnung
Klare Einschränkungen schreibt hingegen die Elfte Bayerische Hygieneschutzverordnung vor. Dort wird für Versammlungen unter freiem Himmel ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht festgelegt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind jedoch "Teilnehmer, die während der Versammlung ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen", so wie beim Würzburger Autokorso.
Zur Besetzung der Fahrzeuge sowie zum Mindestabstand hätten die Versammlungsleitung schlüssige Angaben gemacht, so Stadtsprecher Wagenbrenner. Auch hätten sie weitgehend freie Wahl bei der Versammlungsstrecke gehabt. Es habe jedoch auch Einschränkungen gegeben.
Normale Anwohner müssen Lärmbelästigung ertragen
So sei die Verteilung von Flugblättern untersagt und das Versammlungende geändert worden. Ursprünglich sei geplant gewesen, den Autokorso auf der Talavera enden zu lassen. Das Ende sei zum Schutz der dort angesiedelten Impf- und Teststrecke zum Viehmarktplatz verlegt worden.
Im Voraus unterbunden wurde laut Georg Wagenbrenner zudem die Beschallung vor Krankenhäusern und Seniorenheimen. Normale Anwohner hingegen müssten Lärmbelastung ertragen, solange "keine unmittelbare Gefährdung anderer gleichwertiger Rechtsgüter gegeben ist".
sogar die winterlich gewarteten Polizeimotorräder für die Eskorte " reaktiviert und auf die Salzstrassen bringt; dann ..... " bring ich mal mei Schuhe nei die Polizeiwerkstatt zum polieren.... weil i für saubere Schuhe demonstriere.... !
in Deutschland offiziell gemeldet sein. War diese das? Denke, da wär solcher Straßenzustand
nicht zustande gekommen. Auch mal an die arbeitende Bevölkerung gedacht, die wegen
dieses Quatsches evtl zu späht auf die Arbeit oder nach Hause gekommen sind?
Armes Deutschland, was hast Du doch für Armleuchter!
>>was für einen Sinn würde solch ein Autocorso noch machen...??? Manchmal fragt man sich schon.^^
Es gibt genügend andere Möglichkeiten des Protests ohne dabei auch noch die Umwelt zu schädigen.
Wer mit Verfassung argumentieren will sollte sich erst einmal mit ihr beschäftigen.
Grundrechte dürfen durchaus eingeschränkt werden wenn dies gerechtfertigt ist.