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Heidingsfeld
Autokorso: Durften Corona-Gegner einfach so durch Würzburg fahren?
Ein Autokorso von Gegnern der Corona-Maßnahmen sorgte in Würzburg für Aufsehen. Sind solche Aktionen im Lockdown erlaubt und welche Einschränkungen gibt es?
Unter Begleitung der Polizei fuhren am Donnerstag zahlreiche Demonstranten durch Würzburg.
Foto: Daniel Peter | Unter Begleitung der Polizei fuhren am Donnerstag zahlreiche Demonstranten durch Würzburg.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:13 Uhr

Am Dreikönigstag waren Gegner der Corona-Maßnahmen mit einem Korso von etwa 35 Fahrzeugen durch Würzburg gefahren, um gegen den Lockdown zu protestieren. Der Korso war mit Parolen wie "Lockdown tötet" durch die Stadtteile Heidingsfeld, Heuchelhof, Rottenbauer und Steinbachtal gefahren und hatte mit sich wiederholenden Lautsprecherdurchsagen für Unmut bei Anwohnern gesorgt. Manche Würzburger zweifelten daraufhin die Rechtmäßigkeit der Aktion an.

"Ich möchte wissen, warum und wer diese 'Demo' genehmigt hat. Ich fühle mich in meinen Wohnbereich extrem beeinträchtigt und gestört", schreibt etwa ein Leser auf der Main-Post-Webseite. Und auch Matthias Mittelstädt aus Rottenbauer, der den Korso miterlebt hat, ist empört: "Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, aber es gibt Grenzen."

"Jedermann hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich mit anderen zu versammeln."
Bayerisches Versammlungsgesetz

Doch wo liegen diese Grenzen und müssen Veranstaltungen überhaupt "genehmigt" werden? Das Bayerische Versammlungsgesetz ist hier eindeutig: "Jedermann hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich mit anderen zu versammeln", heißt es dort.

"Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit unterliegt grundsätzlich keinem Erlaubnisvorbehalt", schreibt dementsprechend auch Georg Wagenbrenner, Sprecher der Stadt Würzburg in einer Mitteilung an diese Redaktion. Abgefragt würden bei einer Anmeldung jedoch etwa Ort, Zeitpunkt, Thema und Verantwortliche einer Veranstaltung.

Einschränkungen durch Bayerische Hygieneschutzverordnung

Klare Einschränkungen schreibt hingegen die Elfte Bayerische Hygieneschutzverordnung vor. Dort wird für Versammlungen unter freiem Himmel ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht festgelegt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind jedoch "Teilnehmer, die während der Versammlung ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen", so wie beim Würzburger Autokorso.

Zur Besetzung der Fahrzeuge sowie zum Mindestabstand hätten die Versammlungsleitung schlüssige Angaben gemacht, so Stadtsprecher Wagenbrenner. Auch hätten sie weitgehend freie Wahl bei der Versammlungsstrecke gehabt. Es habe jedoch auch Einschränkungen gegeben.

Normale Anwohner müssen Lärmbelästigung ertragen

So sei die Verteilung von Flugblättern untersagt und das Versammlungende geändert worden. Ursprünglich sei geplant gewesen, den Autokorso auf der Talavera enden zu lassen. Das Ende sei zum Schutz der dort angesiedelten Impf- und Teststrecke zum Viehmarktplatz verlegt worden.

Fotoserie

Im Voraus unterbunden wurde laut Georg Wagenbrenner zudem die Beschallung vor Krankenhäusern und Seniorenheimen. Normale Anwohner hingegen müssten Lärmbelastung ertragen, solange "keine unmittelbare Gefährdung anderer gleichwertiger Rechtsgüter gegeben ist". 

 
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Kommentare
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  • reutjo
    wenn man..n .....

    sogar die winterlich gewarteten Polizeimotorräder für die Eskorte " reaktiviert und auf die Salzstrassen bringt; dann ..... " bring ich mal mei Schuhe nei die Polizeiwerkstatt zum polieren.... weil i für saubere Schuhe demonstriere.... !
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  • flyarcus@gmx.de
    Aus einem anderen Gesichtspunkt finde ich ein Autokorso besser als normale Demonstrationen der Querlenker.....wir können uns die Kennzeichen merken!
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  • amanda.pfeiffer@web.de
    "Dort wird für Versammlungen unter freiem Himmel ein Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht festgelegt." …..wie deutlich auf Bild 11 der Bilderstrecke zu erkennen. Ähnlich wie bei den Eltern-stehen-auf Demos. Da wird vorher unter den Augen der Polizei erst mal 20 Minuten ohne Abstand und Maske rum gestanden und dies dann erst während des Umzugs mehr oder weniger eingehalten. Da fragt man sich schon als Normalbürger, der sich an Auflagen hält, warum bei diesen Querulanten niemand konsequent durch greift.
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Nicht nur Bild 11 sondern alle Bilder von Demo Teilnehmern zeigen Verstöße gegen die Maskenpflicht. Eigentlich sollte es einfach sein auch jetzt noch Bußgelder einzufordern.
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  • vfhb
    Vor allem Bild 18
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  • klafie
    oh Marder - auch so ein Verkehrsbehinderer? (vorsichtig ausgedrückt) JEDE Demo muß
    in Deutschland offiziell gemeldet sein. War diese das? Denke, da wär solcher Straßenzustand
    nicht zustande gekommen. Auch mal an die arbeitende Bevölkerung gedacht, die wegen
    dieses Quatsches evtl zu späht auf die Arbeit oder nach Hause gekommen sind?
    Armes Deutschland, was hast Du doch für Armleuchter!
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  • Blum66
    Klafie. Schon Mal bei Autobrücken Abseiler, Zuggleis Anketter oder Sitzblockaden an die arbeitende Bevölkerung und die Gefährdung gedacht. Abgesehen vom Zeit-Verlust, des wirtschaftlichen Schadens, der Abgase durch die entstehenden Staus und natürlich noch der Verschiebung oder entfallener Zugverbindungen sowie des Personals von Polizei, Sanitäter usw. Was rechtfertigt den solche Demos. Da ist ja wohl ein kleiner Auto-Korso ein Kindergeburtstag dagegen. Oder stört sie das Thema der Demo und es ist nicht okay. So kommen mir die Kommentare vor. Was mir nicht passt darf nicht sein. So ist es aber noch nicht, zum Glück.
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  • Oldtimer51
    Die Gesundheit ist das wichtigste im Leben, wer die Demo genehmigt hat und mitgefahren ist 1 Tag schwerkranke Filme unter Aufsicht ansehen müssen, und 500€ für Pflegepersonal im Krankenhaus angeben
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  • robby.palmer@arcor.de
    Trotz ihres Rechtes auf Meinungskundgabe und dessen „Wirkung auf andere“ haben die "Demonstranten" kein Recht auf Beachtungserfolg. Der Einsatz von elektroakustischen Mitteln kann sicherlich eingeschränkt werden, wenn die Ordnungsbehörden dies möchten. Dazu müsste man eben auch den Faktor "Lärmbelästigung berücksichtigen. Im Fall des Ortsteils Rottenbauer führte die Route zwar nicht unmittelbar an einem Seniorenheim vorbei, aber dennoch in nicht unerheblicher Nähe. Man hätte also schon den Korso mit Hinweis auf die Versammlungsfreiheit genehmigen können, aber die Beschallung auf ein entsprechendes MInimum einschränken können.
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  • vfhb
    Vor ein paar Jahren, als 22 Millionäre hinter einem Ball her gelaufen sind und die deutschen gewonnen haben. Hatte auch keiner was dagegen, selbst diejenigen denen es egal war, wer Fußballweltmeister geworden ist.
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  • StephanOch
    rhubarb quote: Der Einsatz von elektroakustischen Mitteln kann sicherlich eingeschränkt werden, wenn die Ordnungsbehörden dies möchten. Dazu müsste man eben auch den Faktor "Lärmbelästigung berücksichtigen.<

    >>was für einen Sinn würde solch ein Autocorso noch machen...??? Manchmal fragt man sich schon.^^
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • Unter Hygienegesichtspunkten war nur das möglich daher laut Verfassung geboten. Wer Rechte Andersdenkener beschneiden will, muss sich selbst hinterfragen, ob sein Weltbild noch unter die Verfassung zu subsumieren ist.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Bitte keine Beleidigungen wie "Vollpfosten" verwenden.
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  • Klardenker
    Krankes Denken kann nicht mit Geschwafel erkläft werden!
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  • deweka
    Durch die Verfassung dazu gezwungen mit dem Auto hin-und herzufahren?
    Es gibt genügend andere Möglichkeiten des Protests ohne dabei auch noch die Umwelt zu schädigen.

    Wer mit Verfassung argumentieren will sollte sich erst einmal mit ihr beschäftigen.
    Grundrechte dürfen durchaus eingeschränkt werden wenn dies gerechtfertigt ist.
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  • mainpost@swamp.franken.de
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  • vfhb
    Was für eine Welt wünschen Sie sich?
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  • chrihand
    Bitte keine Beleidigungen wie "Vollpfosten" verwenden.
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