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Würzburg
Aufschub für Würzburger Rentnerin: Krystyna Thiele muss noch nicht aus ihrer Wohnung ausziehen
Ein Schreiben ihrer Hausärztin an die Stadt Würzburg hat der 77-jährigen Krystyna Thiele geholfen: Sie muss an diesem Donnerstag ihre Wohnung noch nicht aufgeben.
Die Ankündigung der Stadt Würzburg, sie müsse ihre Verfügungswohnung zum 30. November räumen und in eine WG umziehen, hat die Würzburger Rentnerin Krystyna Thiele körperlich und seelisch mitgenommen. Jetzt bekommt sie aber zumindest eine Fristverlängerung. 
Foto: Daniel Peter | Die Ankündigung der Stadt Würzburg, sie müsse ihre Verfügungswohnung zum 30. November räumen und in eine WG umziehen, hat die Würzburger Rentnerin Krystyna Thiele körperlich und seelisch mitgenommen.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 04.12.2023 02:40 Uhr

Die Rentnerin Krystyna Thiele darf noch etwas länger in ihrer Wohnung bleiben. Nach dem Willen der Stadt Würzburg hätte die 77-Jährige an diesem Donnerstag, 30. November, ihre 44 Quadratmeter großen Verfügungswohnung räumen und in ein kleineres WG-Zimmer umziehen müssen. Doch dieser Termin ist jetzt vom Tisch: Ein Schreiben von Thieles Hausärztin hat offenbar den Aufschub möglich gemacht.

Die Aufregungen der vergangenen Wochen waren für die Rentnerin sehr belastend

Dass sie nach 23 Jahren in ihrer Wohnung in der Würzburger Zellerau von der Stadt "umgesetzt" werden soll, weil die Stadt Würzburg die Auffassung vertritt, dass ihre 44 Quadratmeter-Wohnung für Thiele allein zu groß ist, hat die Rentnerin aus der Fassung gebracht.

Zuletzt habe sie einen Blutdruck von 194/140 gemessen. Es gehe ihr körperlich und seelisch gar nicht gut, berichtete die 77-Jährige in der vergangenen Woche. Die ganzen Aufregungen seien schlimm gewesen.

Laut Hausärztin ist eine "extreme Veränderung der Lebensumstände" nicht zumutbar

"Menschen in diesem Alter brauchen Struktur und leiden, wenn diese Strukturen zusammenbrechen", sagt Thieles Hausärztin Dr. Karin Wolf. Die Ärztin ist überzeugt davon, dass "die extreme Veränderung der Lebensumstände", die eine zwangsweise Umsetzung in eine WG mit sich brächte, "Frau Thiele nicht zumutbar" sind und eine viel zu große Belastung für die alte Frau darstellen würde.

Die Hausärztin hat ein entsprechendes Schreiben verfasst, in dem sie auch auf Thieles medizinische Vorgeschichte eingeht. Das liegt mittlerweile der Stadt vor.

Dass seine Mutter infolge des hausärztlichen Befunds eine Fristverlängerung bekommen hat und zum zunächst gesetzten Termin am 30. November erst einmal nicht ausziehen muss, hat Thieles jüngster Sohn nun mitgeteilt. Wie lange der Aufschub dauern wird, wissen Krystyna Thiele und ihr Sohn aber nicht. Zunächst solle durch das Gesundheitsamt Würzburg ein weiteres medizinisches Gutachten erstellt werden, sagt Thieles Sohn. Dies will die Stadt Würzburg aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings nicht bestätigen.

Pressesprecher der Stadt Würzburg entschuldigt sich

Die Pressestelle der Stadt Würzburg teilt jedoch mit: "Der Umzug muss natürlich nicht am 1. Dezember abgeschlossen sein, ein endgültiges Umzugsdatum steht noch nicht fest. Da wir wissen, mit wie viel Mühe so ein Umzug verbunden ist, der auch immer ein Abschied von Gewohnheiten ist, sind wir hier entgegenkommend."

Mittlerweile hat sich ein Sprecher der Stadt Würzburg dafür entschuldigt, dass Thiele ausgerechnet an ihrem Geburtstag, dem 19. Oktober, von der Stadt über den anstehenden Auszug informiert wurde.

 
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  • Erika Hirsch
    Verfügungswohnungen gibt es in jeder Stadt.

    Sie dienen der vorübergehenden Unterbringung von Notfällen die von Obdachlosigkeit betroffen sind.
    Diese Wohnungen werden in Würzburg von der "Fachstelle Wohnungshilfe" in der Sedanstraße verwaltet. Geregelt ist das alles in einer Satzung und einer Gebührenordnung, kann man jederzeit im Internet nachlesen. Die Zuweisung einer anderen Wohnung ist da ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Soweit ist alles im rechtlichen Rahmen.

    Was ich nicht verstehe ist, wieso Frau Thiele 22 Jahre lang diese Wohnung nutzen konnte.
    Von Dauerbenutzung steht in dieser Satzung nichts.
    Wer in diesem Amt hat den da alle 6 Monate der weiteren Nutzung zugestimmt?
    In dieser Zeit hätte man doch eine andere Lösung finden müssen!
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  • Martin Deeg
    Da stellt sich ja auch irgendwann die (rechtliche) Frage, ob man hier nicht von einem Gewohnheitsrecht ausgehen kann?

    Darauf kann man sich berufen, "wenn eine bestimmte Handlung oder Verfahrensweise über einen langen Zeitraum ausgeübt und dies von allen Beteiligten akzeptiert wird"....
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  • Roland Rösch
    Genau 👍
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  • Thomas Diener
    Für den Aufwand und die Verwaltung wo in den letzten Woche gemacht oder betrieben worden ist , wäre es für alle beteiligten besser gewesen , es so zu lassen wie der Ist- Zustand vor
    vor der Bekanntmachung am 19. Oktober ist .
    Wieviele Geld das Ganze jetzt kostet , hätte die Frau bis an ihr Lebensende in dieser Wohnung
    bleiben können.
    Und das ist das ganz große Problem in Deutschland : Wir verwalten und bürokratisieren uns
    zu Tode und haben keinen Weitblick dafür, das dieses Geld nur einmal ausgegeben werden
    kann und dann am schnellsten alle Sozialleistungen gekürzt werden !
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  • Robert Hippeli
    Gibt es nun ein Regelwerk für diese Verfügungswohnungen oder nicht?

    Klar das aktuelle Gesundheitsproblem muss abgewartet werden und es muss für diese Frau in erster Linie durch die Familie oder wenn überhaupt nicht möglich durch unsere Gesellschaft (Stadt Wü) eine Lösung gefunden.

    Aber es kann doch nicht immer wieder sein, dass der, der sich an Recht und Ordnung in diesem Land hält, gegenüber dem der alles aussitzt der Doofe:innen ist, nur weil es der Mainstream gerade will.
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  • Martin Deeg
    Sie wollen mit der Frau tauschen?
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  • Robert Hippeli
    @Martin Deeg - vorausgesetzt es hätte im Vorfeld frühzeitig ein Tauch stattgefunden, wäre mir in 23 Jahren das in einer "Verfügungswohnungen" nicht passiert! Ich stehe nicht auf "Probleme aussitzen".
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  • Martin Deeg
    Wurde denn das Wohnen in der Verfügungswohnung überhaupt "problematisiert"?
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  • Barbara Fersch
    Traurig, dass man an die Öffentlichkeit muss mit einem derartigem Anliegen, und dass eine Ärztin hierfür ein Gutachten schreiben muss.
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  • Roland Rösch
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Hubert Galka
    Ich stimme ihnen zu .Als die Frau eingezogen ist war sie noch nicht alt und hätte sich eine Wohnung suchen können.Auch der Sohn hätte der Mutter behilflich dabei sein können.Jetzt wird er aktiv und hetzt die Medien drauf.
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  • Karin Sandmann
    Ich frage mich, ob der Aufschub des Zwangsumzugs auf unbestimmte Zeit der alten Dame Erleichterung bringt, oder ob die existentielle Ungewissheit nicht ebenfalls einen unzumutbaren Leidensdruck darstellt! Wie soll sich ein Mensch denn erholen und seinen Blutdruck runterbringen, wenn er auf gepackten Koffern sitzt!? Die Stadt sollte meiner Ansicht nach der Betroffenen Sicherheit und Perspektive geben - es geht nämlich nicht nur um Wohnraum sondern um das ZUHAUSE der Seniorin! Menschlich wäre, ihr für die bisher genutzte Räumlichkeit nach so langer Wohndauer einfach einen gescheiten Mietvertrag zu geben.
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  • Guenther Rinke
    Wir sind ein Sozialstaat. Mit Mieter wird anders umgegangen. Selbst erlebt! Auch wenn man Mieter bei einer Behörde ist!
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  • Martin Deeg
    Es ist sehr bezeichnend, dass es immer erst die Öffentlichkeit braucht, damit die für solche Vorgänge Verantwortlichen zum Nachdenken kommen.

    Man siehr allerdings auch, welche "Macht" die Mainpost hat - das ist auch mit VERANTWORTUNG verbunden!

    Und: Ärzte scheinen immer öfter die letzte Verteidigungslinie gegen Übergriffe und Maßnahmen des Staates zu sein - dass man nun gar den "Blutdruck" von Betroffenen öffentlich macht, um die Not und Folgen von "Maßnahmen" greifbar zu machen, hat allerdings eine ganz neue Qualität....
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  • Roland Rösch
    Für so einem Staat wo alte Menschen so behandelt werden sollte man sich mehr wie schämen . Besonders wenn man sieht wie gut man mit fremden Menschen umgeht.
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  • Matthias Kemmer
    @Rösch
    Ach Herr Rösch, was für eine schäbige Leier. Die einen gegen die anderen ausspielen.
    Übrigens: die Skandale der letzten Jahre um deutsche Heimbewohner zeigen, dass es auch
    Nicht-Fremde trifft. Steuern Sie doch bitte einen konstruktiven Lösungsansatz bei.
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  • Angelika Keil-Fuchs
    Ihre Antwort an Herrn Rösch unterstütze ich voll. Mein Gedanke bei dessen Beitrag: Wie kann man nur (böswillig?) diese beiden Themen (Umgang mit Sozialwohnung und Stimmung gegen „Fremde“) vermischen?
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  • Martin Deeg
    Das ist ja leider ein weit verbreitetes und in engen Grenzen auch "erfolgreiches" Muster: die Ängste und simplen Vorurteile gegen beliebig "Fremdes" werden moralisch aufgehübscht und kosmetisch umgedeutet, in dem man sie einfach mit dem "Mitgefühl" und der "Sorge" einer anderen Gruppe beliebig verknüpft und diese so vereinnahmen will - die vereinnahmten "Opfer" werden natürlich nicht gefragt, um die geht es dabei ja auch nicht.....
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  • Roland Rösch
    Wenn eine langjährige Bewohnerin auch wenn das Recht auf Seite der Stadt ist. Wer so lange dort wohnt hat einen gewisses Wohnrecht sich erworben und dann im Wechsel fremde Menschen diese Wohnung zu geben ist nicht gerade sozial. Auch die Stadt hat einiges versäumt und könnte sich mal um die kleine Wohnung umsehen weil sie es verbockt hat.?
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  • Alfred Holl
    Was soll die Stadt denn hier verbockt haben? Die Frau hatte ein zeitlich befristetes Recht da zu wohnen. Die Stadt hat der Frau nie die Hoffnung gemacht, dass das eine dauerhafte Wohnung für sie wird. Hätte die Stadt sie regelmäßig umziehen lassen sollen, damit sich keine Ansprüche verfestigen? Die Dame soll umziehen, nicht auf die Straße gesetzt werden. Das ist kein Weltuntergang und nicht unüblich. Den gesundheitlichen Aspekt konnte die Stadt im Vorfeld nicht kennen. Das ärztliche Gutachten kam ja wohl erst nach der Berichterstattung.
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