Mehrmals schlug ein 21-Jähriger mit einem Hammer auf den Kopf eines Kollegen ein. Dafür muss sich der Arbeiter vor dem Landgericht Würzburg verantworten – angeklagt wegen versuchten Totschlags. Der Vorfall ereignete sich am Fließband eines Würzburger Entsorgungsunternehmens im vergangenen August. Der Angeklagte soll dort absichtlich Dreck auf das Band geschaufelt haben, um Kollegen durch die entstehende Staubwolke zu ärgern, schildern Zeugen. Weil er Kollegen zufolge trotz Aufforderung damit nicht aufhörte, soll einer von ihnen etwas nach dem Angeklagten geworfen haben. Ob Stein oder Ball – darüber gingen die Aussagen vor Gericht auseinander.
Als Reaktion auf den Wurf habe er zu einem Hammer gegriffen, ließ der 21-Jährige durch seinen Anwalt mitteilen. Der Anklage zufolge schlug er drei oder vier Mal mit der flachen Seite des Werkzeugs auf den 35-Jährigen ein, was der mutmaßliche Täter einräumte. Einem rechtsmedizinischen Gutachter zufolge erlitt der Geschädigte drei Platzwunden am Kopf, die nicht lebensbedrohlich waren. Der Sachverständige machte aber deutlich, dass die Tat prinzipiell "geeignet" gewesen sei, "das Leben zu gefährden".
21-Jähriger laut Bruder "freundlich" und "impulsiv"
Am zweiten Verhandlungstag sprach der ältere Bruder des Angeklagten vor Gericht. Die beiden haben zusammen ein Haus im Landkreis Main-Spessart gekauft und renoviert. Der Kredit, die Bauarbeiten und Mobbing bei der Arbeit würden den Angeklagten einem hohen Druck aussetzen. Von seinem älteren Bruder wird er als "einfacher Mensch" beschrieben, der sich "freundlich und höflich" verhalte, aber auch impulsiv sein könne. Vor Gericht wird deutlich, dass der Bruder unter den beiden den Ton angibt. Er besorgte dem Angeklagten mehrere Jobs, organisiert die Bauarbeiten und hat die Finanzen im Blick.
Der Angeklagte habe dem Bruder zufolge in den Wochen vor dem blutigen Streit oft in seinem Bett gelegen und geweint, sei oft müde gewesen und konnte nicht einschlafen. Einmal äußerte er auch Suizidgedanken. Einer Psychologin des Bezirkskrankenhauses für Psychiatrie in Lohr (Lkr. Main-Spessart), wo er derzeit in Untersuchungshaft sitzt, erzählte der Angeklagte, dass er Stimmen hören würde. "Es ist wie der Teufel, der mir einredet, was ich tun soll", zitiert die Therapeutin den Angeklagten. Ihr gegenüber habe er erzählt, dass die Stimme am Tag vor der Attacke sagte: "Du musst den umbringen." Gemeint sei wohl der spätere Geschädigte gewesen. Über seinen Anwalt ließ der 21-Jährige mitteilen, dass er zwar Stimmen gehört habe, sich aber nicht an einen Appell des "Teufels" erinnern könne.
Angeklagter will nicht in die Psychiatrie
"Gibt es Hoffnung?", fragt der Angeklagte den vorsitzenden Richter und weint. Das Gericht verhandle nicht über Hoffnung, antwortete dieser und ordnete eine Pause an. Er wolle nicht zurück in die Psychiatrie, sondern ins Gefängnis, brach es aus dem Angeklagten hervor. Bei der Frage nach der Schuldfähigkeit und der möglichen Unterbringung wird das psychologische Gutachten wahrscheinlich von großer Bedeutung sein. Dieses wird bei der Fortsetzung des Verfahrens am 14. Mai erwartet.