
In der Sanderau wurde vor einigen Wochen ein Vorgarten massiv umgestaltet: Der dunkle Asphalt, der eine grüne Hecke ersetzte, war für viele Würzburger ein so großes Ärgernis, dass gleich mehrere Meldungen bei der Bauaufsicht eingegangen sind, wie Georg Wagenbrenner, Pressesprecher der Stadt Würzburg bestätigte. Seither heißt es abwarten. Denn eine abschließende Klärung zur Rechtmäßigkeit der Baumaßnahme steht noch aus. Aber wie läuft so etwas eigentlich ab – von der Meldung bis zur Prüfung? Und was darf gemeldet werden?
"Grundsätzlich kann alles gemeldet werden", teilt Antonia Derek von der Bauaufsicht Würzburg mit. Neben der Absicherung einer Baustelle seien auch fehlende Bautafeln häufig ein Grund, warum Baumaßnahmen bei der Bauaufsicht landen. Bevorzugt werden Anfragen per Mail, um eine Nachvollziehbarkeit innerhalb des Bauaufsichtsverfahrens zu gewährleisten, sagt Derek. Denn die Behörde müsse stets Auskunft darüber geben können, aus welchem Anlass ein Fall eröffnet wurde.
Die Bauaufsicht geht dabei nicht nur Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Zusätzlich haben vier Kontrolleure einen Blick auf Baustellen in der Stadt. "Unsere Baukontrolleure sind tagtäglich im Würzburger Stadtgebiet unterwegs", sagt Derek.
Begutachtung des Falls mit akribischer Genauigkeit
Zu Beginn eines Verfahrens ist der erste Schritt die Begutachtung eines (gemeldeten) Falls an Ort und Stelle. In der Vorbereitung bringen die Kontrolleure auch in Erfahrung, ob schon Baugenehmigungen vorliegen. Dabei sei es ganz unterschiedlich, was genehmigt werden muss, was nicht. Ist keine Genehmigung notwendig, heißt das aber nicht, dass Bauherren nicht alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachten müssten, erklärt Derek. Weiche man von diesen ab, beispielsweise von der Freiflächensatzung, müsse auch das beantragt werden.
Vor Ort könne der Kontrolleur dann auch in den Dialog treten und gegebenenfalls Gefahrensituationen direkt unterbinden, sagt Derek. Vor allem erfasse der Kontrolleur aber auch die gesamte Situation vor Ort.
Bauaufsicht und Betroffene gehen in den Dialog
Anschließend gebe es immer die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären. Den Fall betreffende Personen können sich innerhalb einer Frist von mehreren Wochen dazu äußern, wie Derek erklärt. Oft können so bereits Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden. Ist dies nicht der Fall und "eine Baumaßnahme entspricht nicht den Rechtsvorschriften, ermöglicht die Gesetzgebung der Behörde nun, bauaufsichtlich tätig zu werden", erklärt Derek. Die Nutzung zu untersagen, stelle eine Möglichkeit dar, aber auch eine Rückabwicklung anordnen, sei möglich.
Anordnungen der Bauaufsicht seien immer bindend, sagt Derek. Die Behörde setze Fristen und treibe Zwangsgeld ein, falls diese wiederholt nicht eingehalten werde. Geklagt werden kann gegen die Anordnungen trotzdem, dann lande der Fall vor dem Verwaltungsgericht. Gerichtlich wird dann geprüft, ob ein Einschreiten der Bauaufsicht in diesem Falle gerechtfertigt war oder nicht.
Besser als aufn Gehweg oder die ohnehin raren Parkplätze zu blockieren.
Wir werden sehen was die Stadt daraus macht.