Es wirkt alles so unscheinbar auf dem Acker neben einem Wirtschaftsweg. Der Oberboden ist abgeschoben, entstanden ist ein großer Kreis mit einer breiten Zufahrt. So sieht die Fläche, auf der das dritte Windrad bei Herrnberchtheim errichtet werden soll, aus, als sich Archäologen akribisch dem Untergrund widmen. Was sie entdeckt haben, dürfte von herausragender Bedeutung sein: Neben einer kleinen Kreisgrabenanlage entdeckten sie auch einen Rundtempel aus keltischer Zeit. Das macht die Geschichte rund um den Bullenheimer Berg noch spannender.
Der Ort, an dem künftig Windstrom produziert wird, diente so wohl früher eher kultischen Zwecken. Somit steckt nicht nur der Bullenheimer Berg voller Geheimnisse, sondern auch sein Umland. Neben der 1989 von einem Luftbildarchäologen entdeckten Kreisgrabenanlage bei Ippesheim ist die Region nun um eine weitere Besonderheit reicher.
Kultanlage aus der Latènezeit
Im Vorfeld der Errichtung des dritten Windrades bei Herrnberchtheim hatten David Förster und Konstantin Teichmann vom Würzburger Grabungsbüro Teichmann mit ihrem Team ab Mitte Februar den Fundamentbereich des Windrads, die Kranstellfläche und die Kabeltrasse untersucht. Entdeckt haben sie insgesamt knapp 100 archäologische Strukturen (Befunde). Hiervon entfallen laut Grabungsleiter David Förster lediglich zehn Befunde auf den sich über etwa 650 Meter langen Kabelgraben, die Vielzahl dagegen befindet sich im Bereich des etwa einen Kilometer nordwestlich der Ortsgrenze von Herrnberchtheim gelegenen Standortes des Windrads, angrenzend an die Gemarkung der Martinsheimer Ortsteile Unterickelsheim und Gnötzheim im Landkreis Kitzingen.
Ein Befund hat die Archäologen elektrisiert. Ein Halbkreis, sichtbar durch Pfostenlöcher: ein Rundtempel. Der Rest liegt noch geschützt unter dem Ackerboden außerhalb des Grabungsbereichs. In seiner Nähe legten die Archäologen die Überreste eines großen quadratischen Neun-Pfostenbaus mit massiven Pfostensetzungen frei. Laut Förster handelt es sich vermutlich um eine spätlatènezeitliche Kultanlage, wobei die Latènezeit in etwa von 450 v. Chr. bis um die Zeit um Christi Geburt reicht.
Rekonstruktionen aus Manching können ein Bild der Anlage bei Herrnberchtheim vermitteln
Eine solche Anlage kennt Förster nur noch einmal in Bayern: Rundtempel und Neun-Pfostenbau lassen sich nämlich gut mit den Befunden aus dem bekannten keltischen Oppidum von Manching vergleichen, in welchem ebenfalls ein Rundtempel neben einem quadratischen Tempelbau gefunden wurde. Die Rekonstruktionen aus Manching können ein gutes Bild der Anlage bei Herrnberchtheim vermitteln.
Beim Rundtempel sind die Pfostensetzungen deutlich und gut erhalten. Sie bilden eine kreisrunde Anlage mit knapp 18 Metern Durchmesser. Die einzelnen Pfosten sind laut Förster regelmäßig im Abstand von zwei bis 2,20 Meter gesetzt. Im Norden, in Richtung Bullenheimer Berg, gibt es eine Lücke. "Das war wohl der Eingangsbereich", vermutet Förster. Zeitlich ordnet er den Tempel um 300 v. Chr. ein.
Der quadratische Neun-Pfostenbau wird durch massive Pfostengruben mit einem Durchmesser von einen bis 1,20 Meter gebildet. Die außergewöhnliche Größe der Pfosten bis 40 Zentimeter wie auch die direkte Nachbarschaft zum Rundbau lässt nach Annahmen des Grabungsbüros auf eine besondere, sakrale Anlage schließen. Das Gebäude könnte durchaus zweistöckig gewesen sein.
Direkt neben dem Wirtschaftsweg und von diesem durchstoßen fanden die Archäologen zwei Segmente einer Kreisgrabenanlage, welche einen knapp acht Meter breiten Tordurchlass aufweist. Sie ist deutlich jünger als die große Ippesheimer Anlage, die vor etwa 7000 Jahren entstanden war. Im Inneren der Anlage gibt es einen kleineren Grubenofen, aus dem sekundär gebranntes keramisches Fundgut der mittleren Bronzezeit geborgen werden konnte. Die spärlichen Funde deuten laut Förster auf eine Anlage der Hallstattzeit und somit der älteren keltischen Phase etwa 800 v. Chr. hin.
Keramikscherben und Tierknochen gefunden
Des Weiteren legten David Förster und das Grabungsteam zwei sich überlagernde Vier-Pfostenbauten, Pfostensetzungen ohne erkennbaren Grundrisszusammenhang und eine größere Vorratsgrube frei. Wenige Keramikscherben und kleine Bronzeteilchen sowie Tierknochen bargen die Archäologen. Die werden nun genauso untersucht wie entnommene Bodenproben mit Holzkohleresten, schon allein deshalb, um eine genauere zeitliche Einordnung vornehmen zu können.
Vom Landesamt für Denkmalpflege schaute sich Dr. Christoph Lobinger an der Grabungsstelle um. "Unscheinbar, aber von höchster wissenschaftlicher Bedeutung" schätzt Lobinger die Befunde ein. Er könnte sich vorstellen, nach Abschluss der wissenschaftlichen Bearbeitung eine Informationstafel am Fundort aufzustellen. Sachgebietsleiter Hermann Popp vom Landratsamt regte eine verbindende Darstellung mit der Anlage in Ippesheim an.
Vielleicht muss man hier nicht nur mit der Peitsche, sondern auch mit Zuckerbrot arbeiten. Z.B. mit einer Belohnung in Geld. Denn ansonsten ist ein Fund auf einem Baugrundstück immer nur mit Nachteilen für den Bauherrn verbunden: Die Arbeiten stehen still; die Kranmiete/o.ä. muss trotzdem weitergezahlt werden; ggfs. muss man sich auch noch an den Kosten der Grabung beteiligen; usw.
Soll des hess, mir hamm scho vorher Ausländer da ghabbd?
Man muss ja nicht gleich jede Baumaßnahme aktiv begleiten, wie etwa aktuell in Veitshöchheim, bzw. rund um die Uhr überwachen (das würde alle Kapazitäten sprengen). Aber man könnte ja zumindest den Bauherrn in einem separaten Schreiben auf seine nach Art. 8 BayDSchG bestehende Pflicht zur Meldung und zur einstweiligen Belassung von Funden hinweisen, verbunden mit dem Hinweis, dass ein Unterlassen mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro bewehrt ist, Art. 23 Abs. 1 BayDschG. Vor allem dann, wenn das Bauvorhaben unmittelbar an ein (Boden-)Denkmal angrenzt - worauf man natürlich ebenfalls hinweisen müsste, damit das Schreiben nicht im Papierkorb landet. Alles andere bringt nichts.
Das allgemeine Problem bei solchen Fällen ist: Zwar ist der Finder zur Meldung verpflichtet. Allerdings wird von einem Fund niemals jemand erfahren, wenn eine Meldung nicht erfolgt.
Diese Fragen stelle ich deshalb, weil ich selbst bereits zwei Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit aus Kist kenne, bei denen das Landesamt für Denkmalpflege von vorneherein nicht beteiligt worden zu sein scheint bzw. es sich trotz mehrerer Hinweise aus der Bevölkerung nicht für ein Tätigwerden interessierte:
1. Bei der Sanierung des Areals rund um die Pfarrkirche wurden Fundamente und Knochenreste gefunden. Die Knochen landeten, man glaubt es kaum, im Bauschuttcontainer!
2. Aktuell wird unmittelbar neben einem eingetragenen Bodendenkmal (Körpergrab vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung) im Altort ein Bauvorhaben verwirklicht (...)