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Würzburg/Frankfurt
Anklage wegen NSU-2.0-Drohbriefen: Im Würzburger Fall Jun wird weiter ermittelt
Der Mann, der vor allem Frauen mit rechtsextremen Drohungen in Angst versetzt haben soll, kommt vor Gericht. Welche Rolle die Bedrohung gegen Anwalt Chan-jo Jun dabei spielt.
An diesem Gedenkort in Zwickau wird an die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle 'Nationalsozialistischer Untergrund' (NSU) erinnert. Auf den NSU berief sich der Mann, der mehrere Dutzend Menschen in Deutschland, darunter der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, bedroht haben soll.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa | An diesem Gedenkort in Zwickau wird an die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) erinnert.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:56 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen den mutmaßlichen Verfasser der rechtsextremen "NSU 2.0"-Drohschreiben erhoben. Dem 53-jährigen Alexander M. werden unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zur Last gelegt. Er wird auch verdächtigt, im Frühjahr 2017 den Würzburger Anwalt Chan-jo Jun und seine Familie am Telefon mit dem Tod bedroht zu haben. Dieser Vorwurf wird in Frankfurt nicht verhandelt, für den Fall Jun sei die Staatsanwaltschaft Würzburg zuständig, so eine Sprecherin der Behörde.

Jun hatte Anfang 2017 vor dem Landgericht in Würzburg den syrischen Geflüchteten Anas Modamani  gegen den Internet-Riesen Facebook vertreten. Am ersten Prozesstag gingen in seiner Kanzlei drei Anrufe ein, in denen ein Unbekannter den Anwalt nicht nur rassistisch beleidigte, sondern ihm auch den Tod androhte, falls er das Mandat nicht umgehend niederlege.

Anklage wegen  Nötigung und Bedrohung 

Große Sorge bereitete Jun, dass der Mann in den Telefonaten erklärte, auch seine Privatadresse zu kennen. Schließlich sei noch ein "Deutschland den Deutschen. Sieg Heil" zu hören gewesen.

Als mutmaßlichen Anrufer identifizierte die Staatsanwaltschaft Würzburg in den folgenden Monaten den Berliner Alexander M.. Sie klagte ihn 2018 wegen Nötigung und Bedrohung an. Es kam aber zu keinem Prozess, weil das Amtsgericht Würzburg die Beweislage als zu dünn erachtete. Umso erleichterter zeigte sich Anwalt Jun, als M. im Mai 2021 wegen der Drohbriefe festgenommen wurde. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Auch der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun und seine Familie sind mutmaßlich vom Verfasser der NSU 2.0-Schreiben bedroht worden.
Foto: Silvia Gralla | Auch der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun und seine Familie sind mutmaßlich vom Verfasser der NSU 2.0-Schreiben bedroht worden.

M. soll, kurz nachdem das Verfahren in Würzburg eingestellt worden war, damit begonnen haben, erste Droh-Mails und -Faxe mit der Unterschrift "NSU 2.0" zu versenden - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Zwischen August 2018 und März 2021 habe M. insgesamt 116 selbstverfasste Drohschreiben verschickt, so der Vorwurf der Ermittler. Dabei habe er regelmäßig die Grußformel "Heil Hitler" verwendet sowie sich selbst "SS-Obersturmbannführer" genannt.

Üble Beleidigungen gegenüber Frauen

Empfänger waren Personen des öffentlichen Lebens, vor allem Politikerinnen, Anwältinnen und Künstlerinnen mit migrantischen Wurzeln. Die Schreiben enthielten massive verbale Beleidigungen wie "Volksschädling". Gedroht wurde laut Staatsanwaltschaft unter anderem mit "Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst" oder damit, dass Familienangehörige "mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet" würden.

Zur Verstärkung der Drohwirkung soll der Verfasser nicht frei zugängliche Daten aus dem privaten Umfeld der Adressatinnen genannt haben. Offenbar habe er diese erlangt, "indem er vorgab, Bediensteter einer Behörde zu sein", sagt die Staatsanwaltschaft in Frankfurt. Der Verdacht, Polizeibeamte könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, habe sich nicht bestätigt.

Jun hofft auf abschreckendes Urteil

Nachdem Alexander M. im Mai festgenommen wurde, kündigte die Staatsanwaltschaft Würzburg an, sie werde prüfen, inwieweit sie ihre Ermittlungen wegen der Bedrohungen von Anwalt Jun wieder aufnehme. Auf die Frage nach dem aktuellen Sachstand gab es jetzt am Donnerstag keine Antwort seitens der Behörde. Chan-jo Jun sagt, er und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Kanzlei, die zur Tatzeit am Telefon waren, seien bislang nicht noch einmal vernommen worden. 

Er sei froh, dass M. seit Mai "aus dem Verkehr gezogen ist", betont der Anwalt. Nun setze er darauf, dass das Gericht in Frankfurt ein "Zeichen der Abschreckung setzt". Es müsse im Prozess deutlich werden, dass Bedrohung "kein Geschäftsmodell ist, das sich in irgendeiner Weise lohnt".   

(mit Informationen von dpa)

 
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Kommentare
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Die Zurückhaltung der würzburger Staatsanwaltschaft bei rechtsradikalen Umtrieben stinkt zum Himmel.
    Arbeitsverweigerung bei dem Auftritt von Der III. Weg am 21. September 2021
    Arbeitsverweigerung in Sachen Plakat mit Gewaltaufruf im Steinbachtal
    Arbeitsverweigerung in Sachen NSU 2.0
    Ich glaube nicht, dass das da wegen Faulheit oder Überlastung nichts unternommen wird.
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    • Antworten
  • MedDeeg@web.de
    ...."Es kam aber zu keinem Prozess, weil das Amtsgericht Würzburg die Beweislage als zu dünn erachtete."....

    Und weshalb hat die Staatsanwaltschaft dann nicht weiterermittelt? Es ging ja offenbar nur darum, dass die Telekom nicht schriftlich bestätigte, dass die Anrufe vom Anschluss des Beschuldigten kamen. Dass sie aus dessen Haus kamen, war aber zweifelsfrei bekannt.

    Man hat in Würzburg die Sache einfach liegen lassen und andere die Arbeit machen lassen.
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