zurück
WÜRZBURG
Alte Mainbrücke: Mit Wein steh'n, mit Radl geh'n?
Zeitweise geht es mächtig eng zu zwischen den Heiligenfiguren auf der Alten Mainbrücke, wenn sich Fußgänger, Radfahrer und Weinliebhaber dort drängen.
Foto: Johannes Kiefer | Zeitweise geht es mächtig eng zu zwischen den Heiligenfiguren auf der Alten Mainbrücke, wenn sich Fußgänger, Radfahrer und Weinliebhaber dort drängen.
Herbert Kriener
Herbert Kriener
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:42 Uhr

Oberbürgermeister Christian Schuchardt hatte es gut gemeint, als er jüngst durch das Tiefbauamt auf der Alten Mainbrücke ein Schild aufstellen ließ: „Zu viel Leut', da schieb ich heut“. Hintergrund ist der „Brückenschoppen“, der bei Sonnenschein mitunter so viel Menschen anlockt, dass es eng auf der schmalen Brücke wird. Der hat eine große Diskussion ausgelöst und viele Gegner der Schild-Lösung auf den Plan gerufen. Nun hängt ein weiteres Schild an der Brücke: „Du musst hier lang, wir machen nen Gang“.

„Amtlich“ ist dieser Karton unter Frischhaltefolie sicherlich nicht. Seine Aussage deckt sich aber mit der Kritik am Schild des Oberbürgermeisters, die die Verkehrsverbände ADFC, VCD, AG Radverkehr (Agenda 21) und der Bund Naturschutz geäußert hatten. Die fordern im Kern, dass die Besucher, die Schoppen und Sonne genießen, sich bitte vorwiegend auf den Gehwegen aufhalten und in der Mitte eine Gasse für Radfahrer und andere Passanten lassen mögen.

Als Radweg ausgewiesen

Immerhin ist die Alte Mainbrücke ja durch zwei Schilder als Radweg ausgewiesen und Teil von vier Routen: dem Main-Radweg, der zu den beliebtesten in Deutschland gehört, im Bayernnetz für Radler, in der Route Main-Tauber-Franken Radachter und auch als Teil der Citytour. Dazu führt auch noch der „Fränkische Marienweg“ über die Brücke. Der Vorstoß zweier CSU-Stadträte im vergangenen Sommer, das Fahrradfahren auf der Brücke ganz zu untersagen, war im Ferienausschuss des Stadtrates klar gescheitert.

Kritik hatten die Verkehrsverbände auch an den Sicherheitsauflagen für die Wirte geübt. Entgegen der ursprünglichen Beteuerungen der Stadt, mit Kontingentierung der ausgegebenen Gläser oder patrouillierenden Sicherheitsdiensten auf der Brücke für Ordnung zu sorgen, zeige sich in der Realität, dass diese Maßnahmen nicht greifen. Nicht etwa, weil sie nicht wirkungsvoll wären, sondern weil sie kaum durchgeführt und nicht kontrolliert würden.

Anzeige für den Anbieter YouTube über den Consent-Anbieter verweigert

Vereinbarung zwischen Verwaltung und den drei Gastronomen.

Dieser Kritik widerspricht Stadtsprecher Georg Wagenbrenner auf Anfrage. Die 2013 getroffene Vereinbarung zwischen Verwaltung und den drei Gastronomen, die eine beschränkte Gläserzahl vorsieht sowie Brückenwächter, die für einen Durchgangsweg sorgen sollen, sei immer noch aktuell. Kontrollen hätten in jeder Saison durch das Ordnungsamt stattgefunden. Verstöße seien aktenkundig festgehalten und der betroffenen Gastronomie mehrfach mitgeteilt worden.

Allerdings hätten festgestellte Mängel bislang nicht zu weiteren Verwaltungsverfahren oder Untersagungen geführt. Das attraktive touristische Angebot solle nicht verhindert oder über Gebühr eingeschränkt werden. Die Verstöße führten aber dazu, dass schon im Jahr 2016 eine Gesprächsrunde zwischen der Verwaltung und der Gastronomie erfolgt sei.

Die Stadtverwaltung bereite zudem aktuell einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Beteiligten aus, weil man die Themen „Sicherheit auf der Mainbrücke“, „Unterschiedliche Nutzungsarten“ und „Brückenschoppen“ insgesamt regeln wolle – auch mit verbindlichen Pflichten der Gastronomie, so der Pressesprecher.

Umfrage
Ted wird geladen, bitte warten...

Verschiedene Gläsermengen.

Auf Anfrage der Redaktion, wie viele Gläser ausgegeben werden dürfen, heißt es offiziell von der Stadt, die Anzahl sei beschränkt auf 35 (Mainmühle), 25 (Mainwein) und 18 (Köhler) und die Kontrolle sei durch die Anzahl der Pfandmarken festgelegt. Nach weitergehenden Recherchen der Redaktion im Rathaus und unter den Wirten stimmen diese Zahlen allerdings nicht. Danach gelten angeblich 60 für Mainmühle, 40 für Mainwein und 20 für Köhler.

Warum darf auf der Alten Mainbrücke überhaupt Wein getrunken werden, wo doch sonst in der Fußgängerzone der Genuss alkoholischer Getränke verboten ist? Wagenbrenner verweist hier nach unserer Anfrage auf die „Satzung über die Sondernutzung in den Fußgängerbereichen ,Innenstadt und Heuchelhof‘ vom 5. Mai 1983“. Hier ist in Paragraf 3 zu lesen: „Der Gemeingebrauch im Fußgängerbereich ,Innenstadt‘ ist durch Widmung auf den Fußgängerverkehr beschränkt“.

Eine Ausnahme für Fahrradverkehr gibt es danach nur am Heuchelhof mit Ausnahme Place de Caen. In § 5 wird ergänzt „Radfahrer müssen dabei auf Fußgänger Rücksicht nehmen.“

In § 7 sind „Untersagte Sondernutzungen“ in den Fußgängerbereichen der Stadt Würzburg aufgelistet. Untersagt ist 1. zu lagern und zu nächtigen, 2. zu betteln, 3. durch Lärm zu belästigen, 4. außerhalb zugelassener Freischankflächen zum Alkoholgenuss zu verweilen, 5. das Reisegewerbe auszuüben und 6. Ball- und Werfspiele auszuüben.

Änderung der Beschilderung

In dieser Fußgängerzonen-Satzung ist allerdings die Alte Mainbrücke bis heute nicht aufgelistet. Warum nicht? Auf diese Frage bleibt die Antwort aus dem Rathaus diffus und allenfalls für Rechtsexperten verständlich: „Mit Beschluss des Stadtrates vom 21. Mai 1992 wurde die Widmung auf der Alten Mainbrücke geändert. Es fand eine Umstufung von ,Ortsstraße‘ in ,beschränkt öffentlich – nur für Fußgänger und Radfahrer‘ statt. Am 9.9.1992 wurde die Beschilderung zunächst mit Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge) und Zusatz ,Fahrradfahrer frei‘ vollzogen.

Radlerprotest: Zusätzlich zum offiziellen gelben Schild an der Alten Mainbrücke prangte am Montag darunter ein selbst gemachtes, weißes, darauf stand: „Du musst hier lang, wir machen nen Gang“.
Foto: E. Lauterbach | Radlerprotest: Zusätzlich zum offiziellen gelben Schild an der Alten Mainbrücke prangte am Montag darunter ein selbst gemachtes, weißes, darauf stand: „Du musst hier lang, wir machen nen Gang“.

Die Änderung der Beschilderung in VZ 242.1 StVO ,Fußgängerzone‘ wurde am 22.8.2000 vollzogen. Die Beschlussgrundlage von 1992 deckt die Beschilderung als Fußgängerzone. Die Änderung der Beschilderung wurde 2000 mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung ohne nochmalige Beschlussfassung vorgenommen."

Es gibt auch keine Dokumentation.

Warum nicht bereits 1992 das Fußgängerzonen-Schild installiert wurde, daran könnten sich die Kollegen nach 25 Jahren nicht mehr erinnern, so Wagenbrenner. Es gebe auch keine Dokumentation, in der dies ohne erheblichen Aufwand nachzuschlagen wäre. Der Stadtsprecher: „Damals war der Fokus mit Sicherheit auf der Sperrung für den Autoverkehr. Bezogen auf das Jahr 2000 ist anzunehmen, dass im Zuge der Fußgängerzonen-Vergrößerung rund um den Grafeneckart auch die Beschilderung des Brückenbereichs erneut überprüft wurde.“

In der Kurzfassung: Ein Alkoholverbot gibt es in den Fußgängerzonen seit 1983, die Alte Mainbrücke ist eine solche aber erst seit 1992. Warum also darf dort überhaupt geschöppelt werden? Es bleibt Klärungsbedarf.

Alte Mainbrücke       -  Das war früher: Nur noch für Fußgänger und Radler sollte nach dem Konzept der Radlerinitiative vom September 1983 die Alte Mainbrücke zugänglich sein. Wahr wurde dies erst im Juni 1990.
Foto: Hans Heer | Das war früher: Nur noch für Fußgänger und Radler sollte nach dem Konzept der Radlerinitiative vom September 1983 die Alte Mainbrücke zugänglich sein. Wahr wurde dies erst im Juni 1990.
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Herbert Kriener
Christian Schuchardt
Fahrräder
Gastronominnen und Gastronomen
Stadt Würzburg
Wein
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • chrihand
    also mich stören auf der Brücke vor allem Ignoranz und Rücksichtslosigkeit. Hier tun sich dann aber leider die Schöppler sehr hervor, die oft die Brücke vollständig in Beschlag nehmen und es auch einem Fußgänger sehr schwer machen die Brücke zu überqueren. Besonders negativ fällt mir dabei auf, dass man auf Menschen mit Behinderungen gar nicht achtet. Mensch mit Krücken, Oma mit Rollator, alles egal, hauptsache das Glas ist voll.
    Keine Sorge, die Kampfradler hab ich nicht vergessen, gleiches Spiel.
    Wie dem auch sei...die Alte Mainbrücke ist ein Spiegel der heutigen Gesellschaft: ICH zuerst.
    Ich versuche sie zu meiden wann immer es geht. Es gibt in und um WÜ wahrlich schönere und vor allem deutlich enspanntere Flecken um einen Schoppen wirklich zu geniesen. Wer Massentierhaltung mag geht eben auf die Brücke...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • jebusara@web.de
    Wo ist das Problem? Stellt entsprechende Schilder auf und alles ist gut!

    Die Brücke ist offiziell eine Fussgängerzone somit ist Rad fahren erstmal verboten und nur mit Zusatzschild wieder erlaubt. Ist dieses nicht vorhanden heisst es absteigen und schieben!

    Wenn in einer Fussgängerzone nichts ausgeschenkt werden darf dann gilt das auch für die Brücke. Es sei denn es gibt eine Beschilderung die darauf hinweist, dass dort mit Sonderrecht Alkohol ausgeschenkt werden darf. Dann ist der Genuss offiziell erlaubt.

    Vielleicht könnte man zusätzlich mittig eine Art Wegmarkierung anbringen, breit genug, dass zwei normale Kinderwagen oder zwei Räder aneinander vorbei können. In dieser Zone wird gelaufen, rechts und links davon darf man stehen und das Tröpfchen geniessen. Allerdings müsste dann tatsächlich ein Fahrverbot gelten aber die paar Meter kann man sein Radl ja mal schieben zwinkern
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • stefan.behringer@web.de
    Das ist schon peinlich für die Stadtverwaltung.
    - Keine verlässlichen Zahlen,
    - angebliche Kontrollen,
    - festgestellte Verstöße werden aber nicht geahndet, sondern vielleicht mal besprochen ("wenn Du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis")
    - Akten können nicht mehr nachvollzogen werden
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • schuema@web.de
    Von der Stadt verwalteter öffentlicher Drogenkonsum auf der Alten Mainbrücke zum Wohle der Brückenwirte. Man sollte das Kind beim Namen nennen...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Meinen Segen haben Sie für diesen Kommentar ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • rolandroesch@web.de
    Anzahl der Gläser, angebliche Kontrollen, es wird alles vertuscht,beschönigt,und von der Stadt alles getan um die Zentrale Anlaufstelle für möchtegern Schöppler durch zu drücken.Wie ich das nennen würde steht jedem frei.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Herbipolis
    An alle Spießbürger und Rechthaber: bitte auch gleich ein Fotografierverbot und Musikerverbot auf der alten Mainbrücke verlangen, damit die nervenden Touristen nicht den Weg für die gaaaaaaanz wichtigen Radfahrer blockieren. Satire aus. Merkt hier eigentlich noch einer etwas? Man hat hier seit gut 15 Jahren eine TOP-touristische Attraktion auf der alten Mainbrücke geschaffen, durch die Kombination Fluß, Ausblick, Flanieren und Weinseeligkeit. Vor 20 Jahren war dort kaum jemand!!!!! Jeder Gast und Tourist schwärmt von dem einzigartigen mediteranen Flair mit Urlaubscharakter auf der alten Mainbrücke und wegen der Sturheit von einigen notischen Rechthabern und Nörglern stellt man dies in Frage? Zum objetiven Vergleich: bei einer gemischten Benutzung eines Weges von Fußgängern und Radfahreren (z.B. wie im Ringpark) muss immer der stärkere Verkehrsteilnehmer (hier der Radfahrer) auf den schwächeren (=Fußgänger) Rücksicht nehmen und kann nicht auf einem "Vorfahrstrecht" bestehen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • to-mu@gmx.net
    Der Sinn und Zweck einer Brücke ist doch der, dass man vom einen Flussufer auf die andere Seite wechseln kann, oder? Ihr "objektiver Vergleich" hinkt doch hier gewaltig. Im Ringpark gibts mit wenig Aufwand - und darum geht es - Ausweichmöglichkeiten. Gegenseitige Rücksichtnahme wäre die Lösung. Aber keine Lösung ist es, einseitig die Radfahrer, Kinderwägen und Rollstuhlfahrer zu benachteiligen und dem Schoppentrinker ein "Vortrinkrecht" einzuräumen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Herbipolis
    Sie wollen mich auch absichtlich missverstehen. Es geht nicht um ein "Trinkervorrecht". Ich laufe und fahre mit dem Rad täglich mehrfach über diese Brücke! Klar freut man sich als Radfahrer, wenn es zügig durchgeht, welcher Autofahrer freut sich schon über Stau und Stop and go, was vergleichbar ist. Fakt ist: jeder kommt über diese Brücke, auch Kinderwägen und Rollis, wobei für die das Pflaster sicher das größte Hindernis ist. Ich warte ja noch drauf, bis einer eine Teil-teerung der Brücke fordert. Nochmal: Wer wirklich als Radfahrer eine Mainbrücke eilig überqueren will, z.B. für den überregionalen Radweg, kann die Friedensbrücke gut 500 m weiter nehmen, die mit Radwegen in alle Richtungen mainauf- und abwärts - auich sehr malerisch übrigens - angebunden ist. Warum also regen sie und andere sich hier eigentlich an dem Radfahrerthema so auf? Ich habe den Eindruck, sobald etwas zu vielen Menschen Freude macht, ärgern sich diese darüber, dass sich andere Menschen freuen können...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Wissen sie eigentlich, was Sie hier vorhin "zum Besten" gegeben haben!?

    Ich würde sagen: einen klassischen Rohrkrepierer!

    Sie schreiben hier vom "Recht des Stärkeren", dass also Radfahrer gegenüber dem Fußgänger absteigen sollen.

    Das Problem ist nur, dass nicht nur die Radfahrer mitunter Probleme haben, diese Brücke, die im übrigen in erster Linie dazu dient, von einer Mainseite zur anderen zu gelangen, und nicht dazu, sich dort (vielleicht) "die Kante" zu geben, sondern auch Fußgänger.

    Oder kommen Sie jetzt auch noch auf die Idee, zu fordern, dass Eltern mit einem Kinderwagen gefälligst einen (großen) Umweg nehmen sollen, wenn sie den Main überqueren wollen.

    Oder alte Leute mit schweren Einkaufstaschen?

    Am besten wäre es, ein 6 monatige altes Baby kappt den Kinderwagen zusammen klemmt ihn unter den Arm und marschiert los.

    Nochmal: die Brücke ist ein öffentlicher Raum und somit für alle da und nicht nur für die Alkoholverkoster.

    Etwas anderes findet dort nämlich nicht statt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • peter.lelowski@web.de
    Meddrobbolidan, unser Würzburg. Wirtschaftsregion Mainfranken. Heißt das: Ganzjährige Heckenwirtschaft auf der Alten Mainbrücke? Nicht mal in der Lage, mit Schankgenehmigungen und ein paar Schildern ordentlich umzugehen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • post@herbertstapff.de
    Jetzt bekommt die Lachnummer noch eine ganze Seite MainPost gewidmet. Der 1. April war letzte Woche. Aber schön, dass die MP auch mal wieder etwas für die bundesweiten Lachmuskeln schreibt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Vielleicht berichtet ja auch die "Los Angeles Times" auf ihrer Titelseite darüber ...

    grinsen grinsen grinsen
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • saf.wuerzburg@t-online.de
    Wenn die Alte Mainbrücke erst seit 1992 offiziell Fußgängerzone ist und in den Fußgängerzonen bereits seit 1983 ein Alkoholverbot gibt, dann müsste dieses Alkoholverbot ja eigentlich auch für die Alte Mainbrücke gelten, so liest sich der Bericht, oder täusche ich mich.

    Und wenn jetzt "niemand weiß", warum dort doch Alkohol verkauft und getrunken werden darf, dann würde ich mal sagen: "Ein Schelm, der jetzt Böses dabei denkt" ...

    Aber wenn dass jetzt so weiter geht, dann kommt eh kein Mensch mehr über die Alte Mainbrücke ...

    ... weil die dann zugetackert mit Schildern ...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten