Oberbürgermeister Christian Schuchardt hatte es gut gemeint, als er jüngst durch das Tiefbauamt auf der Alten Mainbrücke ein Schild aufstellen ließ: „Zu viel Leut', da schieb ich heut“. Hintergrund ist der „Brückenschoppen“, der bei Sonnenschein mitunter so viel Menschen anlockt, dass es eng auf der schmalen Brücke wird. Der hat eine große Diskussion ausgelöst und viele Gegner der Schild-Lösung auf den Plan gerufen. Nun hängt ein weiteres Schild an der Brücke: „Du musst hier lang, wir machen nen Gang“.
„Amtlich“ ist dieser Karton unter Frischhaltefolie sicherlich nicht. Seine Aussage deckt sich aber mit der Kritik am Schild des Oberbürgermeisters, die die Verkehrsverbände ADFC, VCD, AG Radverkehr (Agenda 21) und der Bund Naturschutz geäußert hatten. Die fordern im Kern, dass die Besucher, die Schoppen und Sonne genießen, sich bitte vorwiegend auf den Gehwegen aufhalten und in der Mitte eine Gasse für Radfahrer und andere Passanten lassen mögen.
Als Radweg ausgewiesen
Immerhin ist die Alte Mainbrücke ja durch zwei Schilder als Radweg ausgewiesen und Teil von vier Routen: dem Main-Radweg, der zu den beliebtesten in Deutschland gehört, im Bayernnetz für Radler, in der Route Main-Tauber-Franken Radachter und auch als Teil der Citytour. Dazu führt auch noch der „Fränkische Marienweg“ über die Brücke. Der Vorstoß zweier CSU-Stadträte im vergangenen Sommer, das Fahrradfahren auf der Brücke ganz zu untersagen, war im Ferienausschuss des Stadtrates klar gescheitert.
Kritik hatten die Verkehrsverbände auch an den Sicherheitsauflagen für die Wirte geübt. Entgegen der ursprünglichen Beteuerungen der Stadt, mit Kontingentierung der ausgegebenen Gläser oder patrouillierenden Sicherheitsdiensten auf der Brücke für Ordnung zu sorgen, zeige sich in der Realität, dass diese Maßnahmen nicht greifen. Nicht etwa, weil sie nicht wirkungsvoll wären, sondern weil sie kaum durchgeführt und nicht kontrolliert würden.
Vereinbarung zwischen Verwaltung und den drei Gastronomen.
Dieser Kritik widerspricht Stadtsprecher Georg Wagenbrenner auf Anfrage. Die 2013 getroffene Vereinbarung zwischen Verwaltung und den drei Gastronomen, die eine beschränkte Gläserzahl vorsieht sowie Brückenwächter, die für einen Durchgangsweg sorgen sollen, sei immer noch aktuell. Kontrollen hätten in jeder Saison durch das Ordnungsamt stattgefunden. Verstöße seien aktenkundig festgehalten und der betroffenen Gastronomie mehrfach mitgeteilt worden.
Allerdings hätten festgestellte Mängel bislang nicht zu weiteren Verwaltungsverfahren oder Untersagungen geführt. Das attraktive touristische Angebot solle nicht verhindert oder über Gebühr eingeschränkt werden. Die Verstöße führten aber dazu, dass schon im Jahr 2016 eine Gesprächsrunde zwischen der Verwaltung und der Gastronomie erfolgt sei.
Die Stadtverwaltung bereite zudem aktuell einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Beteiligten aus, weil man die Themen „Sicherheit auf der Mainbrücke“, „Unterschiedliche Nutzungsarten“ und „Brückenschoppen“ insgesamt regeln wolle – auch mit verbindlichen Pflichten der Gastronomie, so der Pressesprecher.
Verschiedene Gläsermengen.
Auf Anfrage der Redaktion, wie viele Gläser ausgegeben werden dürfen, heißt es offiziell von der Stadt, die Anzahl sei beschränkt auf 35 (Mainmühle), 25 (Mainwein) und 18 (Köhler) und die Kontrolle sei durch die Anzahl der Pfandmarken festgelegt. Nach weitergehenden Recherchen der Redaktion im Rathaus und unter den Wirten stimmen diese Zahlen allerdings nicht. Danach gelten angeblich 60 für Mainmühle, 40 für Mainwein und 20 für Köhler.
Warum darf auf der Alten Mainbrücke überhaupt Wein getrunken werden, wo doch sonst in der Fußgängerzone der Genuss alkoholischer Getränke verboten ist? Wagenbrenner verweist hier nach unserer Anfrage auf die „Satzung über die Sondernutzung in den Fußgängerbereichen ,Innenstadt und Heuchelhof‘ vom 5. Mai 1983“. Hier ist in Paragraf 3 zu lesen: „Der Gemeingebrauch im Fußgängerbereich ,Innenstadt‘ ist durch Widmung auf den Fußgängerverkehr beschränkt“.
Eine Ausnahme für Fahrradverkehr gibt es danach nur am Heuchelhof mit Ausnahme Place de Caen. In § 5 wird ergänzt „Radfahrer müssen dabei auf Fußgänger Rücksicht nehmen.“
In § 7 sind „Untersagte Sondernutzungen“ in den Fußgängerbereichen der Stadt Würzburg aufgelistet. Untersagt ist 1. zu lagern und zu nächtigen, 2. zu betteln, 3. durch Lärm zu belästigen, 4. außerhalb zugelassener Freischankflächen zum Alkoholgenuss zu verweilen, 5. das Reisegewerbe auszuüben und 6. Ball- und Werfspiele auszuüben.
Änderung der Beschilderung
In dieser Fußgängerzonen-Satzung ist allerdings die Alte Mainbrücke bis heute nicht aufgelistet. Warum nicht? Auf diese Frage bleibt die Antwort aus dem Rathaus diffus und allenfalls für Rechtsexperten verständlich: „Mit Beschluss des Stadtrates vom 21. Mai 1992 wurde die Widmung auf der Alten Mainbrücke geändert. Es fand eine Umstufung von ,Ortsstraße‘ in ,beschränkt öffentlich – nur für Fußgänger und Radfahrer‘ statt. Am 9.9.1992 wurde die Beschilderung zunächst mit Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge) und Zusatz ,Fahrradfahrer frei‘ vollzogen.
Die Änderung der Beschilderung in VZ 242.1 StVO ,Fußgängerzone‘ wurde am 22.8.2000 vollzogen. Die Beschlussgrundlage von 1992 deckt die Beschilderung als Fußgängerzone. Die Änderung der Beschilderung wurde 2000 mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung ohne nochmalige Beschlussfassung vorgenommen."
Es gibt auch keine Dokumentation.
Warum nicht bereits 1992 das Fußgängerzonen-Schild installiert wurde, daran könnten sich die Kollegen nach 25 Jahren nicht mehr erinnern, so Wagenbrenner. Es gebe auch keine Dokumentation, in der dies ohne erheblichen Aufwand nachzuschlagen wäre. Der Stadtsprecher: „Damals war der Fokus mit Sicherheit auf der Sperrung für den Autoverkehr. Bezogen auf das Jahr 2000 ist anzunehmen, dass im Zuge der Fußgängerzonen-Vergrößerung rund um den Grafeneckart auch die Beschilderung des Brückenbereichs erneut überprüft wurde.“
In der Kurzfassung: Ein Alkoholverbot gibt es in den Fußgängerzonen seit 1983, die Alte Mainbrücke ist eine solche aber erst seit 1992. Warum also darf dort überhaupt geschöppelt werden? Es bleibt Klärungsbedarf.
Keine Sorge, die Kampfradler hab ich nicht vergessen, gleiches Spiel.
Wie dem auch sei...die Alte Mainbrücke ist ein Spiegel der heutigen Gesellschaft: ICH zuerst.
Ich versuche sie zu meiden wann immer es geht. Es gibt in und um WÜ wahrlich schönere und vor allem deutlich enspanntere Flecken um einen Schoppen wirklich zu geniesen. Wer Massentierhaltung mag geht eben auf die Brücke...
Die Brücke ist offiziell eine Fussgängerzone somit ist Rad fahren erstmal verboten und nur mit Zusatzschild wieder erlaubt. Ist dieses nicht vorhanden heisst es absteigen und schieben!
Wenn in einer Fussgängerzone nichts ausgeschenkt werden darf dann gilt das auch für die Brücke. Es sei denn es gibt eine Beschilderung die darauf hinweist, dass dort mit Sonderrecht Alkohol ausgeschenkt werden darf. Dann ist der Genuss offiziell erlaubt.
Vielleicht könnte man zusätzlich mittig eine Art Wegmarkierung anbringen, breit genug, dass zwei normale Kinderwagen oder zwei Räder aneinander vorbei können. In dieser Zone wird gelaufen, rechts und links davon darf man stehen und das Tröpfchen geniessen. Allerdings müsste dann tatsächlich ein Fahrverbot gelten aber die paar Meter kann man sein Radl ja mal schieben
- Keine verlässlichen Zahlen,
- angebliche Kontrollen,
- festgestellte Verstöße werden aber nicht geahndet, sondern vielleicht mal besprochen ("wenn Du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis")
- Akten können nicht mehr nachvollzogen werden
Ich würde sagen: einen klassischen Rohrkrepierer!
Sie schreiben hier vom "Recht des Stärkeren", dass also Radfahrer gegenüber dem Fußgänger absteigen sollen.
Das Problem ist nur, dass nicht nur die Radfahrer mitunter Probleme haben, diese Brücke, die im übrigen in erster Linie dazu dient, von einer Mainseite zur anderen zu gelangen, und nicht dazu, sich dort (vielleicht) "die Kante" zu geben, sondern auch Fußgänger.
Oder kommen Sie jetzt auch noch auf die Idee, zu fordern, dass Eltern mit einem Kinderwagen gefälligst einen (großen) Umweg nehmen sollen, wenn sie den Main überqueren wollen.
Oder alte Leute mit schweren Einkaufstaschen?
Am besten wäre es, ein 6 monatige altes Baby kappt den Kinderwagen zusammen klemmt ihn unter den Arm und marschiert los.
Nochmal: die Brücke ist ein öffentlicher Raum und somit für alle da und nicht nur für die Alkoholverkoster.
Etwas anderes findet dort nämlich nicht statt.
Und wenn jetzt "niemand weiß", warum dort doch Alkohol verkauft und getrunken werden darf, dann würde ich mal sagen: "Ein Schelm, der jetzt Böses dabei denkt" ...
Aber wenn dass jetzt so weiter geht, dann kommt eh kein Mensch mehr über die Alte Mainbrücke ...
... weil die dann zugetackert mit Schildern ...