
Die neue Düngeverordnung, die Ausführungsverordnung dazu mit roten und gelben Gebieten und nun die Düngebedarfsermittlung: Immer mehr Bürokratie kommt auf die Landwirte zu und sie fühlen sich langsam "kriminalisiert", wie es Altsitzer Gerhard Haag aus Ulsenheim formulierte. Zudem gibt es wohl für die Düngebedarfsermittlung ein Programm, das aber noch nicht so richtig zu funktionieren scheint. Aber bei Fehlern bekommen die Landwirte Abzüge bei der Förderung. Sie sehen ihre bisherige Ausbildung in Frage gestellt und fordern Beratung. Rund 60 Leute gaben nun am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Uffenheim einen entsprechenden Antrag ab.
Viele Traktoren aus dem gesamten Landkreis Neustadt-Bad Windsheim fuhren am Aschermittwoch am AELF vor. Gut 60 Personen, darunter auch der ganz kleine landwirtschaftliche Nachwuchs, waren gekommen, um persönlich ihren Beratungsantrag abzugeben. Dieser, das räumt der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands, Jürgen Dierauff (Herbolzheim), ein, sei als Muster zur Verfügung gestellt worden. Die einzelnen Landwirte konnten aber noch individuelle Beratungswünsche ankreuzen – nicht nur zur Düngebedarfsermittlung, auch über eine Betriebsaufgabe, um den Ernst der Situation zu verdeutlichen.
Unzumutbare Auflagen und Maßnahmen
Die Landwirte sehen sich nicht nur mit der neuen Düngeverordnung oft mit unzumutbaren Auflagen und Maßnahmen konfrontiert. Alle hätten eine Ausbildung genossen, meinte Jürgen Dierauff. Doch jetzt habe er den Eindruck, dass diese nichts mehr Wert sei. Ein Hauptproblem ist laut Dierauff, dass das zur Verfügung gestellte Programm bei vielen nicht richtig funktioniere. Er verwies auf Nordrhein-Westfalen. Dort gebe es ein Excel-Programm mit zwei Seiten Papier. Warum das in Bayern nun so kompliziert sei, fragte nicht nur er sich.
Die staatlichen landwirtschaftlichen Behörden sollen nun jedem Betrieb erklären, wie es richtig zu machen ist, und die Betriebe unterstützen, damit diese die neuen Vorgaben ordnungsgemäß umsetzen können, lautete das Anliegen der Aktion. "Wir bräuchten am Amt wieder Düngeberater", forderte Dierauff. Am besten in den Kommunen vor Ort, meinte Dieter Förster (Neuherberg). Doch diese Aufgabe ist nach den Worten von Ulrike Buchner, kommissarische Behördenleiterin, an Verbundpartner übertragen worden. Sie hörte sich zusammen mit ihren Kollegen Norbert Pfeufer und Reinhold Weber die Anliegen an und betonte, dass ihr die schwierige Situation bewusst sei. Das Düngebedarfsermittlungsprogramm sei sehr herausfordernd, räumte sie ein. Das Amt werde die Landwirte aber nicht allein lassen, versicherten sie und ihre Mitarbeiter.
Flüchtigkeitsfehler führen zu Sanktionen
Der Fall, den Thorsten Sturm aus Esbach bei Obernzenn schilderte, stieß dann aber auch beim Stimmkreisabgeordneten Hans Herold auf Unverständnis. Zwei Kontrollen habe er schon auf seinem Hof gehabt. Ein Wert fehlte in der Liste, was als "CC-Verstoß", also ein Verstoß gegen die Cross Compliance-Richtlinien, gewertet wurde – mit Sanktionen als Folge. BBV-Geschäftsführer Rudolf Meth unterstützt den Vorschlag Sturms, dass wenn ein Antrag "unvollständig sei oder einen Zahlendreher" enthalte, das Amt dem Landwirt die Möglichkeit zur Korrektur einräumt. Das würde auch Hans Herold begrüßen. Grundsätzlich einen Abbau von Bürokratie wünscht sich Thomas Frieß (Uffenheim).
Wie Ulrike Buchner im Nachgang zu der Antragsübergabe mitteilt, wird das Amt die Landwirte, die "Düngebedarfsermittlung, Stoffstrombilanz und Nährstoffsalden 2020" angekreuzt haben, einzeln anschreiben und zu einer Schulung zu diesen Themen nächste Woche einladen. Die Landwirte, die "Betriebsentwicklung und Betriebsaufgabe" angekreuzt haben, werden extra angeschrieben, um einen Termin zu vereinbaren.