Bei Landwirten sorgt die Düngeverordnung für Ärger. Zum Schutz des Grundwassers hat die Staatsregierung im Dezember nun Gebiete mit einer hohen Stickstoffstoffbelastung im Grundwasser als sogenannte "mit Nitrat belastete Gebiete" (rote Gebiete) ausgewiesen – verbunden mit Auflagen. Im hiesigen Raum hat sich deswegen eine Interessengemeinschaft gebildet, der etwa 200 Landwirte angehören. Sie haben einen Gutachter beauftragt. Der soll klären, ob die fachlichen Grundlagen, auf denen die Ausweisung der roten Gebiete fußt, korrekt sind – oder eben nicht.
Der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim war vor noch nicht ganz einem Jahr ein rotes Gebiet. Der Ärger in der Landwirtschaft war groß. Nach einer Überarbeitung der gesamten Gebietskulisse ist der östliche Landkreis nun grün. Der Westen bleibt rot. "Die Stimmung ist dort nicht gut", weiß Jürgen Dierauff, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes.
Interessengemeinschaft mit rund 200 Landwirten gegründet
Deshalb gründete sich vor über einem Monat eine Interessengemeinschaft mit rund 200 Landwirten, die von den Grundwasserkörpern Aub und Ergersheim berührt sind. Vorsitzende sind Dieter Förster (Neuherberg), Thorsten Schmidt (Simmershofen) und Jürgen Dierauff (Herbolzheim).
Der Ergersheim Grundwasserkörper umfasst nach den Worten von Jürgen Dierauff in etwa die Bereiche Ergersheim, Gallmersgarten, Burgbernheim und Schwebheim. Größer ist der Auber Körper, der die Bereiche Uffenheim bis Rothenburg betrifft und mit der Auber Region in den Landkreis Würzburg hineinreicht, ebenso geht er bis ins baden-württembergische Creglingen.
Nach Angaben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) basiert die Gebietsausweisung auf den Vorgaben der Düngeverordnung und der Ausführungsverordnung Düngeverordnung.
In die Ermittlung der Gebiete fließen laut LfL Grundwasser-Messwerte, die Berechnung der Nitrataustragsgefährdung der Böden und landwirtschaftlichen Düngedaten ein.
Landwirte bezweifeln die fachlichen Grundlagen
Die Landwirte bezweifeln die fachlichen Grundlagen, auf denen die Ausweisung von roten Gebieten zustande gekommen ist. In diesen Gebieten sind die Landwirte nun verpflichtet, etliche Auflagen einzuhalten. Dazu zählt als erstes, die Stickstoffdüngung die Pflanzen um 20 Prozent zu reduzieren.
Das heißt laut LfL, dass der Stickstoffdüngebedarf für alle landwirtschaftlich genutzten roten Flächen bis zum Ablauf des 31. März des laufenden Düngejahres zusammenzufassen und im Betriebsdurchschnitt der roten Flächen um 20 Prozent zu reduzieren ist. Somit dürfe im Schnitt der roten Flächen maximal 80 Prozent des errechneten Stickstoff-Düngebedarfs gedüngt werden.
"Die Landwirte haben bei mir Druck gemacht", erzählt Jürgen Dierauff im Gespräch mit dieser Zeitung. Da man aber schon vorbereitet gewesen sei, quasi in den Startlöchern gestanden habe, sei die Gründung der Interessengemeinschaft am 9. Dezember 2020 erfolgt. Bereits am 15. Dezember 2020 sei ein Gutachter aus Berlin beauftragt worden. Finanziert werde das Ganze von den Landwirten.
Ein Gutachter soll die Berechnungen prüfen
Der Gutachter soll die Berechnungen, die zur Gebietsausweisung geführt haben, prüfen. Ebenso soll er im Frühjahr die Messstellen in Augenschein nehmen. Es geht es auch um Standort und die Anzahl. Denn seitens der Landwirte wird immer wieder angemahnt, dass das Messstellennetz zu dünn sei. Die Ergebnisse bilden dann die Grundlage für eine Entscheidung, wie die Landwirte weiter vorgehen wollen.
Jürgen Dierauff ist der Ansicht, dass die Denkweise der Landesanstalt überholt sei. Landwirte dächten längst nicht mehr in Gemarkungsgrenzen. Auch die Grundwasserkörper hörten nicht an diesen Grenzen auf.
Unabhängig vom Gutachten sei man auch bemüht, einen Termin mit zuständigen Fachleuten in München zu bekommen. Bislang ohne Erfolg, berichtet Jürgen Dierauff. Denn man möchte sich aus erster Hand erklären lassen, wie die roten Gebiete zustande gekommen sind.
Gelb betrifft Phosphat in Oberflächengewässern
Derzeit eine etwas untergeordnete Rolle spielen die gelben Gebiete. Diese betreffen Phosphat in Oberflächengewässern. "Die Gewässerrandstreifen schaffen wir", meinte Dierauff, da hier ein erweiterter Abstand zu Gewässern notwendig ist. Problematischer sieht er die Winterzwischenfrüchte und den Umbruch nicht vor dem 15. Januar - problematisch schon wegen unterschiedlicher Böden. Dierauff bedauert, dass dies nicht berücksichtigt worden ist. Hier müsse nun jeder Betrieb nach der für ihn passenden Lösung suchen.