In der Innengastronomie gilt in Bayern die 3G-Regelung. Zutritt haben geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Personen. Wenn sie nicht am Tisch sitzen, müssen Gäste eine Maske tragen. Diese Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind inzwischen hinlänglich bekannt. Doch nicht alle Besucherinnen und Besucher von Restaurants akzeptieren sie auch. Mancher Gast verliert die Beherrschung und beschimpft das Personal, wenn er den Impfpass vorzeigen soll oder an die Maskenpflicht erinnert wird.
In den sozialen Medien hatte der Würzburger Sternekoch Bernhard Reiser geklagt, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar schon beleidigt worden seien, weil sie lediglich die Vorschriften umsetzen würden, die der Staat ihnen auferlege. Und dazu gehöre inzwischen die Kontrolle der 3G-Nachweise und des Personalausweises. Diese Vorfälle seien keineswegs die Ausnahme, so Reiser auf Nachfrage dieser Redaktion. In den vergangenen zwei Wochen hätten über 40 Gäste die Kontrolle verweigert und seien teilweise schimpfend wieder gegangen. Die Mehrzahl der Fälle sei im Zehnthof in Nordheim (Lkr. Kitzingen) gewesen.
Reiser vermutet, dass viele noch gar nicht wüssten, dass sie zum Impfausweis auch den Personalausweis zeigen müssten - denn gerade beim Wunsch nach dem Personalausweis gebe es die meisten Probleme. Nicht hinnehmbar sei für ihn, wenn seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschimpft oder beleidigt würden, nur weil sie seine Anweisungen umsetzen würden, so Reiser. Daneben würden die Vorfälle aber auch einen wirtschaftlichen Schaden verursachen, weil in jedem Fall ein ganzer reservierter Tisch leer bleiben würde.
"Mitarbeiter haben die Gesetze nicht gemacht"
Von einem "regelmäßigen Ärgernis" spricht auch der Veranstaltungsleiter des Würzburger Maritim-Hotels, Torsten Zimmer. Ihn ärgere vor allem, dass es immer wieder Gäste gebe, die nicht verstehen würden, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gesetze und Auflagen nicht gemacht hätten, sondern selbst gesetzlich verpflichtet seien, sie umzusetzen. Und nur so könne allen Gästen der Restaurantbesuch oder die Übernachtung im Hotel weiter ermöglicht werden.
Michael Schwägerl, Bezirksgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa) in Unterfranken, ist der Ansicht, dass es sich bei Beschimpfungen "absolut um Ausnahmen" handle. Eine große Mehrheit der Gäste habe die 3G-Regel akzeptiert. Weil an den Regierungsbezirk Unterfranken drei Bundesländer angrenzen, würde es hier jedoch gelegentlich vorkommen, dass Gäste von außerhalb "Unverständnis für schärfere Regeln in Bayern" kundtun würden. Schwägerl begrüßt, dass ab Freitag, 15. Oktober, in der Gastronomie in Bayern keine Kontaktdaten-Erfassung der Besucher mehr notwendig ist. Damit falle ein Teil des Aufwands für Wirte und Kunden weg.
Er fühle sich schon ein bisschen wie eine Staatsmacht, wenn er die 3G-Regel kontrollieren müsse, sagt ein Wirt aus dem Landkreis Würzburg, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Zum Glück habe er sehr viele Stammgäste aus dem Ort, von denen er genau wisse, wer geimpft ist. Die habe er nur einmal kontrollieren müssen. Immer wieder für Diskussionen sorge hingegen das regelmäßige Lüften, viele Gäste würden sich über die Zugluft beim Essen beschweren.
Kontrolle von Personalausweisen nicht immer Pflicht
Gilt in Restaurants die 3G-Regel, ist der Betreiber dazu verpflichtet, Impf-, Genesenen- oder Testnachweise der Gäste zu überprüfen. Umstritten ist, ob er sich dazu auch den Personalausweis des Kunden oder der Kundin zeigen lassen muss. Das Bundesgesundheitsministerium hat zur Vermeidung von Missbrauch des digitalen Impfpasses die gleichzeitige Vorlage eines Personalausweises verfügt. Dies gelte jedoch nicht beim "gelben Impfbuch". Entscheidet sich ein Gastronom hingegen freiwillig für die 2G-Regel oder die 3G-plus-Regel, muss er einem Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums zufolge "durch wirksame Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung" dafür sorgen, dass nur die zugelassenen Personen im Restaurant Platz nehmen. Diese können sich durch ihren Personalausweis legitimieren.
Der Ministeriumssprecher ergänzt: "Der Betreiber muss auch bei der 3G-Regelung Kontrollen durchführen, jedoch ist nicht zwingend eine Identitätsfeststellung vorgeschrieben." Sollten der Gastwirt oder die Gastwirtin jedoch Zweifel an der Identität eines Gastes haben, hätten sie auch bei geltender 3G-Regel das Recht, den Personalausweis zu kontrollieren.
Bayerns Gesundheitsminister verteidigt die geltenden Corona-Regeln in der Gastronomie. "Die klare Ansage war von vorneherein, dass dieses Regime nur Sinn macht, wenn die Regeln auch konsequent vollzogen werden", so Klaus Holetschek (CSU) auf Nachfrage dieser Redaktion. Es gebe "immer wieder Einzelfälle", wo dies nicht der Fall sei: "Da ist sicher noch Luft nach oben." Klar sei aber auch, dass die Regeln nur Sinn ergäben, "wenn auch engmaschig kontrolliert wird", sagte der Minister. "Fakt ist, dass die Ordnungsämter unterwegs sind und auch die Polizei kontrolliert." Die Kontrollen fänden statt, Verstöße würden geahndet.
Hohe Strafen für Gäste und Gastronomen
Wer als Gast keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt, wo dieser erforderlich ist, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Das geht aus dem Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" für Bayern hervor. Wenn Inhaber von gastronomischen Einrichtungen nicht sicherstellen, dass Gäste einen 3G-Nachweis vorlegen, droht den Betreibern eine Strafe von 5000 Euro. Dieselben Regelsätze gelten auch, wenn die Einhaltung der Maskenpflicht von Gastronomen nicht gewährleistet wird.
In der Stadt Würzburg wird sowohl stichprobenartig als auch aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung überprüft, ob die 3G-Regel in Restaurants umgesetzt wird, teilt Pressesprecher Christian Weiß mit. Die Kontrollen werden von der Lebensmittelüberwachung, dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Fachabteilung Ordnungsaufgaben sowie der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt durchgeführt. "Bisher sind keine Verstöße von Gästen bekannt", sagt Weiß. Sollte hier ein Anstieg zu verzeichnen sein, werden die Kontrollen ihm zufolge verstärkt.
In unserem bevorzugten Restaurant herrscht 3 G Plus Regel.
Hatte das zweifelhafte Vergnügen eine Woche, zwecks Geschäftsreise in die Schweiz, genau genommen Genf, aufzuhalten.
Will man dort außerhalb Essen dann heißt es Impfzertifikat und Ausweis vorzeigen. Ganz gleich ob feines Restaurant oder Fastfood Kette. Gejammert wird dabei aber nicht und erst recht wurden keine Angestellten angegangen deswegen.
Ich fühle mich bei solchen Gastwirten wohl und mir schmeckt das Essen noch besser.
Rausschmeißen, wer sich (aus welchem Grund auch immer) nicht ordentlich benehmen kann - und fertig!
Seltsame Philosophie.
Aber nicht nur den, sondern noch andere Dokumente.
Freut man sich da aufs Ausgehen?
Schmeckt da das Essen dann noch?
Da lade ich mir doch Freunde zum Essen ein, wir kochen gemeinsam und haben einen entspannten, schönen Abend.
Schade für die Wirte. Denn ohne Umsatz zahlen sie zum einen keine Steuern und gehen zum anderen irgendwann pleite. Wollen wir das?
Dann kochen Sie einmal schön selbst.
Meine Bekannten und ich ich gehen gerne essen und haben auch keine Probleme mit dem Ausweis. Die Wirte freuen sich.
Danke, wenigsten einer der sich nicht impfen lassen will und daheim bleibt.
Dann lesen Sie mal tüchtig weiter, wenn es hilft, Glückwunsch.
Na dann kochen Sie mal selbst.
Das kann ja durchaus schön sein, nur nachher wieder die Küche auf Vordermann bringen macht weniger Spaß. Da geht der schöne Entspannungsabend dann in Stress über.
Aber wenigstens bleiben den Wirten dann solche nöligen "Gäste" erspart und den vernünftigen Gästen unschöne Szenen.
Danke, das sehe ich auch so! Schön, dass es noch vernünftige Menschen wie Sie gibt!
Vielleicht können viele nicht gut kochen und es schmeckt daher Zuhause nicht? Ich kenne solche "Fälle", die müssen tatsächlich Essen gehen wenn sie etwas leckeres auf dem Teller haben wollen.
In längstens 1, 2 Jahren haben wir 3G: Geimpft, Genesen, Gestorb...